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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-14

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-14

Wortprotokoll

Ich nehme kurz Stellung. Sie haben gesehen, dass der Bundesrat die Motion Siegenthaler damals abgelehnt hat. Die Begründung haben Sie selbst ausgeführt. Dort steht, man müsse projektweise entscheiden, ob ein Bau die Fruchtfolgefläche schädige, ja oder nein. Die Hochschulen haben das untersucht und sind zum Schluss gekommen, es gebe auch heute noch Hors-sol-Gewächshäuser, die mit Betonelementen gebaut würden, die eine Schädigung verursachen könnten.

Ich habe Verständnis für das Anliegen der Motion Siegenthaler. Sie haben auch der Antwort des Bundesrates, auch wenn sie ablehnend ist, entnehmen können, dass man durchaus bereit ist, das zu prüfen. Wenn Sie dem Einzelantrag Friedli Esther jetzt folgen und die Motion annehmen, werden wir sicher dafür sorgen, dass die Kriterien beim Bau betriebsweise so gestaltet werden, dass Flächen in Gewächshäusern weiterhin den Fruchtfolgeflächen angerechnet werden können. Wenn Sie die Motion ablehnen, führen wir diese Arbeiten weiter.

Ich bin grundsätzlich eigentlich froh, dass überhaupt eine Diskussion über die Fruchtfolgeflächen aufkommt. Wir haben heute eine potenzielle Fläche von 438[NB]560 Hektaren. Wenn wir die Kalorienproduktion in einer Mangellage erhöhen, würde diese eigentlich heute noch reichen. Aber die Fruchtfolgeflächen stehen natürlich sehr stark unter Druck, und wir brauchen Kompensationsmassnahmen, auch[NB]für[NB]den[NB]Bau[NB]von[NB]Nationalstrassen oder für Eisenbahnprojekte.

Sie spüren mich, ich engagiere mich hier nicht mit der grössten Vehemenz. Aber der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung.