Egger Kurt · Nationalrat · 2023-09-18
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-09-18
Wortprotokoll
Das Ziel des Wasserbaugesetzes ist es, Menschen und Güter vor schädlichen Einwirkungen des Wassers zu schützen. Extreme Wetterereignisse werden künftig stark zunehmen. Die Ausdehnung der Siedlungen erhöht die Risiken, die Schutzbauwerke altern. Zum Erhalt ihrer Wirksamkeit müssen sie unterhalten werden. Das umfasst das vorliegende Gesetz.
Die Revision verpasst es jedoch, die Synergien zwischen Hochwasserschutz und den natürlichen Funktionen der Flüsse zu stärken. In der heutigen Zeit, in der ein Grossteil der Schweizer Gewässer begradigt ist und die Verluste aquatischer Biodiversität massiv sind, ist die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionen von Gewässern entscheidend.
In den letzten 150 Jahren haben der Hochwasserschutz und die Schaffung von Kulturland sowie die Urbanisierung - einhergehend mit der Kanalisierung und Verbauung von Gewässern - den Gewässerraum massiv reduziert und die Lebensräume geschädigt. Das wurde auch noch mit hohen Subventionen unterstützt. Jetzt gibt es die Chance, mit der Annahme des entsprechenden Minderheitsantrages Clivaz Christophe hier noch eine Korrektur vorzunehmen: Der Zweckartikel soll um die explizite Erwähnung der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Fliessgewässer ergänzt werden. Damit wird im Gesetz ein interdisziplinärer Ansatz für die Wasserwirtschaft abgebildet. Naturnahe Gewässer sind angesichts der Klimakrise resilienter gegenüber sich ändernden Bedingungen und Extremereignissen. Die Ergänzung des Zweckartikels ist eine wirksame Art der Risikoprävention. Unterstützen Sie deshalb den Minderheitsantrag Clivaz Christophe.
Das Gesetz wird auch mit dem Begriff "Unterhalt von Gewässern" ergänzt. Unter Gewässerunterhalt - so steht es im Gewässerschutzgesetz - versteht man die regelmässig oder nach Schadenereignissen erforderlichen Massnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer und für den Erhalt des Hochwasserschutzes. Mit diesem neuen Begriff wird die gesetzliche Grundlage für die Subventionierung des Unterhalts von Gewässern durch den Bund geschaffen, mit dem Ziel, die natürlichen Funktionen zu erhalten und wiederherzustellen. Derzeit werden Subventionen für den Hochwasserschutz nur für periodische Unterhaltsarbeiten und nicht für den laufenden Unterhalt ausgerichtet, wobei Massnahmen zur Pflege der Vegetation davon noch ausgenommen sind.
Der Gewässerunterhalt dient nicht nur dem Erhalt der ökologischen Werte und der ökologischen Aufwertung von Gewässern. Durch den Unterhalt wird auch die Funktionsfähigkeit von Schutzbauten und die Aufrechterhaltung eines offenen Abflussprofils gewährleistet. Die Pflege der Ufervegetation sorgt dafür, dass sich eine typische Vegetation und komplexe Ökosysteme entwickeln können. Auch die Stabilität der Ufer und die Aufrechterhaltung der Abflusskapazität können dadurch gewährleistet werden. Durch gezielte und regelmässige Massnahmen zum Gewässerunterhalt kann die in der Schweiz besonders in und entlang von Gewässern gefährdete Biodiversität mit geringen Kosten stark gefördert und gleichzeitig ein Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden. Nachdem der Minderheitsantrag Bulliard nun zurückgezogen worden ist, was wir schade finden, bleibt zu diesem Thema die Unterstützung der Pflege für die ersten fünf Jahre gemäss Artikel 4. Wir unterstützen das selbstverständlich.
Wir sind für Eintreten und unterstützen die Minderheit Clivaz Christophe.