Schilliger Peter · Nationalrat · 2023-09-18
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-18
Wortprotokoll
Meine Motion will, dass das Strassenverkehrsgesetz so angepasst wird, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Die neuen Bestimmungen sollen nicht nur die Funktionen der verschiedenen Strassen enthalten, wie sie in den VSS-Normen festgelegt sind, sondern auch die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere Tempo 50 auf den innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen und die Möglichkeit, auf Siedlungsstrassen die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren.
Der Bundesrat lehnte meine Motion aus dem Jahr 2021 ab. Jedoch setzte die damals zuständige Bundesrätin, Simonetta Sommaruga, im August 2022 einen wesentlichen Teil meiner Forderung um. In der Medienmitteilung des UVEK vom[NB]24.[NB]August 2022 wird festgehalten: "Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt." Damit hat der Bundesrat erstmals den Begriff "verkehrsorientierte Strassen" aufgenommen und den Grundsatz, dass dort Tempo 50 gilt, bekräftigt.
Gerne ergänze ich die guten Gründe, die für die Annahme meiner Motion sprechen: Mit der Motion schlage ich eine pragmatische Lösung für die Geschwindigkeitsregulierung in städtischen Gebieten vor. Während der Vorstoss Tempo 30 oder sogar Tempo 20 auf nicht verkehrsorientierten Strassen zulässt, fordert er, auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 beizubehalten. Die Formulierung ist aber [PAGE 1722] so gewählt, dass die Behörden auch auf verkehrsorientierten Strassen situationsbedingt die Geschwindigkeit reduzieren können, z.[NB]B. bei einer Schule. Schliesslich bewahrt die Motion alle Handlungsoptionen der Gemeinden und Kantone, um übermässigen Lärm zu bekämpfen und Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen.
Mit anderen Worten: Ziel der Motion ist es, die Hierarchie des Strassennetzes zu sichern. Letztere ist für die Funktionalität unserer Mobilität unerlässlich. Darüber hinaus verstärkt die in gewissen Städten vorangetriebene, generelle flächendeckende Einführung von Tempo 30 den Ausweichverkehr in den Wohnquartieren und an den Stadträndern. Beeinträchtigt werden in der Folge die Sicherheit und Lebensqualität in den Wohnquartieren.
Die wichtigsten Dachverbände des öffentlichen Verkehrs betonen im Übrigen, dass generell Tempo 30 die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs schmälert und dass die Umsetzung für Steuerzahler sowie Nutzende sehr teuer wird. Was die Blaulichtorganisationen betrifft, so haben sie sich ebenfalls sehr deutlich gegen generell Tempo 30 ausgesprochen. Sie befürchten Verzögerungen bei den Einsätzen.
Und noch ein gutes Argument für die Velofahrer: Schnelle E-Bikes gelten heute als Teil der urbanen Mobilität, jedoch können bzw. dürfen sie ihr Potenzial bei Tempo 30 nicht ausschöpfen. Ist das gewollt, macht das Sinn? Zudem erwähne ich gerne, dass im Jahr 2001 beinahe 80 Prozent der Bevölkerung eine generelle Einführung von Tempo 30 ablehnten. Im laufenden Jahr ist eine Bevölkerungsbefragung in etwa auf den gleichen Wert gekommen, und das nicht nur bei der Landbevölkerung, nein, auch die meisten Kernstädte lehnen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 deutlich ab.
Nun hoffe ich, dass Sie meine Motion unterstützen und der Bundesrat danach die Erhaltung der Hierarchie des Strassennetzes im Strassenverkehrsgesetz verankern kann.