Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19
Wortprotokoll
Die Schuldenbremse gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Das ist in Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung so vorgesehen. Damit bleiben die Schulden in Millionen Franken auf Dauer stabil, gleichzeitig sinkt die Schuldenquote. Die Schuldenquote zeigt die Schulden [PAGE 1754] in Prozenten der Wirtschaftsleistung. Entsprechend ist die Schuldenquote seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 deutlich zurückgegangen. Das war auch das Ziel. Die Schuldenbremse wurde ja auch eingeführt, um die Schuldenwirtschaft der Neunzigerjahre zu beseitigen. Ich habe es gesagt: Wir haben heute eine Schuldenquote von 15 Prozent gegenüber 25 Prozent bei Einführung der Schuldenbremse. Dies ist so, obwohl die Bruttoschulden wegen der hohen Finanzierungsdefizite infolge der Corona-Pandemie aktuell nur um rund 4 Milliarden unter dem Niveau von 2003 liegen.
Es ist nicht so, dass die Investitionen in den vergangenen Jahren nicht getätigt werden konnten. Im Gegenteil, trotz Schuldenbremse sind die Investitionen gesteigert worden. Herr Nationalrat Fischer hat jetzt gesagt, ja gut, es gebe da Fonds usw., das gehe an der Schuldenbremse vorbei. Es ist so: Das Volk hat dem Bahninfrastrukturfonds und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zugestimmt. Ich denke, gerade bei der Infrastruktur ist dieses Vorgehen sinnvoll, weil man so eine Verstetigung auch der Investitionen erreichen kann. Man kann zudem Spitzen brechen. Auch in den zwanzig Jahren, in denen wir die Schuldenbremse haben, sind also die Investitionen nicht zurückgegangen, sondern haben, im Gegenteil, zugenommen.
Man kann schon sagen, dass wir weniger Schulden als andere Länder haben. Das stimmt. Aber Schulden kosten auch, und Sie, Herr Fischer, wissen als Präsident der Finanzkommission, dass wir im Budget 2024 jetzt 1,5 Milliarden Franken für Passivzinsen eingestellt haben. Das will man ja eben auch vermeiden.
Gerade diese tiefe Schuldenquote ist auch ein Standortfaktor der Schweiz. Wir haben eine hohe Bonität, das wurde gesagt, nämlich Triple-A-Status. Das ist gerade auch für eine kleine, offene Volkswirtschaft wichtig, damit wir auch finanziell so unabhängig wie möglich bleiben.
Das Postulat fordert, die Schuldenquote zu stabilisieren. Das wäre eine Neuausrichtung der Schuldenbremse. Die Schulden könnten dann im Gleichschritt mit der Wirtschaftsleistung zunehmen. Entsprechend wären die Ausgaben auf Dauer höher als die Einnahmen, und der Bund würde Finanzierungsdefizite schreiben. Dafür wäre eine Verfassungsänderung nötig.
Der Bundesrat sieht derzeit keinen Grund, die rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse zu überprüfen. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Schuldenbremse gerade auch in Krisenzeiten flexibel ist. Ich erinnere an die Corona-Bürgschaften oder an die Finanzierung der Kosten für die Ukraine-Flüchtlinge.
Der Bundesrat bittet Sie, dieses Postulat abzulehnen.