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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19

Wortprotokoll

Zur Erinnerung: Die Automobilsteuer wurde im Jahr 1997 eingeführt und hat einen rein fiskalischen Charakter. Schon früher wurde darüber diskutiert, ob man auch Umwelt- oder Gesundheitsaspekte in die Steuer integrieren will. Das wurde bei der Ausgestaltung dieser Steuer aber nicht berücksichtigt. Sie sollte einfach ausgestaltet sein.

Die Motion verlangt nun, dass ein ökologischer Aspekt ins Spiel gebracht wird. Im Automobilsteuergesetz soll eine zusätzliche Abgabe in Abhängigkeit von Gewicht und/oder Leistung des Fahrzeuges eingebaut werden. Möglich sei auch, wie bei der CO2-Abgabe, eine Lenkungsabgabe mit Rückverteilung an die Bevölkerung.

Der Bundesrat lehnt dieses Ansinnen ab. Er möchte an den bestehenden Instrumenten festhalten, die sich aus dem CO2-Gesetz ergeben. Seit Mitte 2012 gelten CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Sie wurden ab 2020 durch eine Senkung des Zielwertes von 130 auf 95 Gramm pro Kilometer ausgestossenes CO2 verschärft. Zudem müssen Autoimporteure aufgrund der vom Bundesrat am 16. September 2022 verabschiedeten Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 noch effizientere Modelle anbieten. Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge sollen analog den Vorgaben der Europäischen Union weiter verschärft werden.

Vor diesem Hintergrund, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ähnlich lautende Vorstösse von Ihnen bislang abgelehnt wurden, bittet Sie der Bundesrat, bei der geltenden Regelung zu bleiben.

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