Hefti Thomas · Ständerat · 2023-09-19
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-19
Wortprotokoll
Wenn Sie einverstanden sind, werde ich zunächst den Antrag begründen, der die Kompetenz für die Freigabe der zweiten Tranche vom Bundesrat auf das Parlament verschieben würde, und danach den zweiten Antrag.
Sie sehen, ich bin auf die Vorlage eingetreten. Es geht mir nicht darum, dieses Geschäft zu verhindern. Es geht mir nicht darum, etwas nicht zu machen, was alle eigentlich machen wollen. Vielmehr ist es im zweiten Fall eine gewisse Nuance, allerdings ist sie 190 Millionen Franken schwer, und im ersten Fall ist es eine Kompetenzzuschreibung.
Wie bin ich mit dieser Vorlage in Berührung gekommen? Es war immer über die Finanzkommission, teilweise auch noch über die Finanzdelegation. Aber ich bin im letzten Jahr auch an einer Begehung gewesen. Wir waren eingeladen teilzunehmen, und ich habe an dieser Begehung zusammen mit Kollege Zanetti teilgenommen. Ich habe mir einen Eindruck verschafft. Ich hatte einen guten Eindruck von den Arbeiten. Und ich bin, meine ich, wie eigentlich alle anderen auch, zur Überzeugung gelangt, dass man den eingeschlagenen Weg gehen sollte. Vielleicht bin ich auch deshalb zu dieser Überzeugung gelangt, weil man den Weg bereits ein bisschen zu weit gegangen ist, bevor wir jetzt hier im Parlament darüber debattieren, und vielleicht auch deshalb, weil wir bereits bis jetzt ein bisschen zu grosse Erwartungen geweckt haben.
Aber wir müssen dieses Problem ja lösen. Es ist allerdings sehr teuer, und der Bund muss mit dem Geld sparsam umgehen. Sie sehen die Aufstellung der Projektkosten auf Seite 47 von 60 der Botschaft. Dort haben wir 1090 Millionen Franken - das ist die erste Tranche -, die wir bewilligen und damit heute auch freigeben wollen. Wir geben diese Mittel frei, wenn wir so handeln, wie es uns beantragt wird, und ich habe keinen anderen Antrag dazu gestellt; mein Antrag betrifft die zweite Tranche. Danach kommen eine zweite Tranche in Höhe von 740 Millionen Franken sowie 760 Millionen Franken als Reserve.
Herr Minder hat schon darauf hingewiesen, dass die 760 Millionen Franken knapp 30 Prozent des Ganzen seien. Nehmen Sie noch die zweite Tranche hinzu, dann sind wir exakt bei 1,5 Milliarden Franken. Das ist mehr als die Hälfte des ganzen Kredites, den wir nachher einfach über zweieinhalb Jahrzehnte, d.[NB]h. über eine Generation, dem Bundesrat überlassen - dem Bundesrat dazu überlassen, damit zu wirtschaften, damit umzugehen, diese Mittel freizugeben.
Gewiss, man muss viele Reserven haben. Denn wir haben gehört, dass wir ja im Ungewissen sind. Dazu lese ich Ihnen noch ein Zitat auf Seite 47 von 60 vor, zwei Sätze aus der Botschaft: "Zum Zeitpunkt der Botschaftserstellung hatte die Planung in den Teilprojekten noch nicht den Reifegrad eines Bauprojekts mit Kostenvoranschlag. Dieser Reifegrad kann für die Schutzbauwerke erst nach Abschluss der Planung gegen Ende 2024 und für die weiteren Massnahmen ab 2031" - Sie hören richtig: im nächsten Jahrzehnt - "erreicht werden." Das ist doch eigentlich recht ungenau, um eine so exakte Botschaft mit einem so exakten Betrag festzulegen, den man über zweieinhalb Jahrzehnte ausgeben will. Somit könnte man auch sagen: Wenn es so ungenau ist, dann kommt die Botschaft irgendwie zu früh.
Ich sage das aber nicht, ich sage einfach: Überlassen wir den Entscheid, ob die zweite Tranche auch freigegeben wird, dem Parlament. Ich gehöre einer Delegation an - ich habe es vorhin gesagt -, immerhin einer parlamentarischen, der man in den letzten Jahren etwa vorgeworfen hat, sie gebe zu rasch zu viel Geld aus. Hier ist es nicht eine parlamentarische Delegation, sondern Sie geben diese Kompetenz der Exekutive, dem Bundesrat. Er kann in diesem grossen Zeitraum darüber entscheiden, denn die Räumung ist erst 2041 beendet. Danach kommen die Instandstellung und die Wiederbesiedlung.
Ein Beschluss des Parlamentes hat eine etwas andere Qualität, weil es eine etwas grössere Hürde ist, als wenn man nur sieben Mitglieder des Bundesrates oder je nach Delegation einfach die Chefin des Departements überzeugen muss. Es ist so, wie wenn in einem anderen Land der Premierminister oder sogar der Staatspräsident anstatt eines Ministers kommt. Es braucht damit auch ein bisschen Vorbereitung, Grundlagen, Abklärungen, Informationen. Das Parlament - da können Sie sicher sein, ich beruhige Sie, ich bin überzeugt davon - wird diesen Weg, den wir eingeschlagen haben, nicht aufgeben. Es wird ihn, wenn er vernünftig ist, weitergehen und den Kredit bewilligen. Aber es ist doch eine gute Gelegenheit für alle, den Stand der Dinge festzuhalten, mit einer Botschaft einen Antrag ans Parlament und dann eine Einschätzung für die Zukunft zu machen. Das ist mein Antrag. Deshalb würde ich hier das Parlament zum Zuge kommen lassen.
Herr Kollege Kuprecht hat mir nun jetzt gerade vor einigen Minuten gesagt, es bestehe die Absicht, diese Kompetenz einer parlamentarischen Delegation zu übergeben; das sei für den Dezember aufgegleist. Sie sehen, ich bin dann nicht mehr hier. Es ist auch nicht sicher, ob Sie es machen. Machen Sie es doch heute einmal so, wie ich es Ihnen beantrage. Dann sage ich heute gerade auch: Wenn Sie nachher diese Vorlage behandeln und annehmen, wäre ich der Erste, der sich dem widersetzen würde, aber ich habe dann nichts mehr zu sagen. Wenn Sie diesen Beschluss heute fassen, ist der richtige Weg, ihn dann wieder rückgängig zu machen und die Kompetenz der parlamentarischen Aufsichtsdelegation zu übertragen. Das zum ersten Antrag.
Zum zweiten Antrag: Ich beantrage Ihnen, für die zweite Tranche nur 550 Millionen anstatt 740 Millionen Franken zu sprechen. Wieso? Dazu müssen wir auf Seite 12 der Botschaft gehen. Dort ist die Variante Überdeckung beschrieben, dort steht: "Für diese Variante wurde in der Variantenevaluation im Jahr 2020 mit Kosten von 90 bis 210 Millionen Franken [PAGE 800] gerechnet." Ich habe nun, ziemlich willkürlich, den Wert von 190 Millionen Franken gewählt und diesen Betrag aus der zweiten Tranche herausgenommen. Wieso? Sie haben hier alle für die Räumung gesprochen, alle sagen, dass die Räumung das Ziel sei; es könne gar nicht anders sein, wir müssten diese Munition wegbringen. Dem hat niemand widersprochen. Dies ist denn auch die Lehre aus dieser Botschaft: Es muss die Räumung sein.
Die Variante Überdeckung hat man zwar geprüft, aber abgelehnt. Abgelehnt hat man auch die Verkapselung. Wieso sollen wir jetzt ausgerechnet für etwas, das wir alle nicht wollen, Geld einsetzen und dafür einen Kredit sprechen, für eine Überdeckung, die irgendwann einmal, in fünf, acht oder zehn Jahren, kommen würde und die wir alle nicht wollen? Man will sie nicht - und dennoch sollen wir das Geld sprechen? Ich weiss nicht, ob das gescheit ist.
Denken Sie auch an die Schuldenbremse und die allgemeine Finanzlage. Es bleibt doch sicher genügend Zeit, diese Kosten für die Überdeckung, die man ja nicht will, dann noch zu beantragen und zu bewilligen, wenn man sieht, dass man die Möglichkeiten ausgeschöpft hat und keine andere Variante mehr übrig bleibt. Das ist der Sinn dieses Antrages.
Planung ist richtig. Aber die Kosten für die Umsetzung, das ist etwas anderes. Ich verweise auf Seite 49 der Botschaft, wo aufgeführt wird, was alles mit der zweiten Tranche bezahlt werden soll. Dort steht, dass damit unter anderem auch die Kosten für die allfällige Umsetzung der Option Überdeckung bezahlt würden. Sprechen wir doch diesen Betrag für etwas, das wir nicht wollen, erst dann, wenn wir das tun müssen, weil wir nicht mehr anders können.