Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-03-10
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Die Voten der Herren Hess Hans und David bedürfen doch einer kleinen Entgegnung. Selbstverständlich darf man sich für die Holzwirtschaft einsetzen. Ich könnte das auch tun; wir haben zwar im Aargau nicht 40, aber doch 35 Prozent Waldfläche und eine ganz bedeutende Holzwirtschaft. Selbstverständlich darf man sich für die Energiepolitik einsetzen - kein Problem! Aber die verfassungsrechtliche Dimension darf doch nicht so abgewandelt werden.
Das mir von den Parlamentsdiensten zur Verfügung gestellte Dokument, eine Stellungnahme von Herrn Rhinow, lautet jedenfalls anders. Es ist nämlich ein Appell, die Frage sehr differenziert anzugehen, und nicht mehr. Wenn Sie diesen Pfad begehen, kommen Sie vermutlich zu einer anderen Beurteilung.
Mindestens so viel, um nicht zu wiederholen, was Frau Spoerry ausgeführt hat: Sicher ist es verfassungsrechtlich unzulässig - ich erlaube mir das Wort -, via eine Sachkompetenz und unter dem Titel einer Lenkungsabgabe eine Finanzierung für etwas anderes einzurichten. Das wäre eine Umgehung der verfassungsrechtlichen Schranken und damit ein Verstoss gegen das Demokratiegebot, das Rechtsstaatsgebot und das Föderalismusprinzip. Die Kernenergiekompetenz könnte zum Beispiel eine Lenkungsabgabe auf Kernbrennstoffen erlauben, um die bessere Verwendung dieser Stoffe zu beeinflussen; das wäre denkbar. Aber die Kernenergiekompetenz zur Förderung von erneuerbaren Energien zu verwenden ist ein gewagtes Stück Verfassungsrecht. Ich möchte Ihnen mindestens das sagen, Herr David: Wenn Sie so argumentieren, gewinnen Sie Freunde für die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit!