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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2023-09-20

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-20

Wortprotokoll

Ich habe schon beim Eintreten die Details erwähnt, weil die Fahne ja kurz ist. Ich möchte jetzt aber noch etwas ergänzen, und zwar zu den Minderheiten bei Artikel 2 Absatz 3.

In Artikel 2 geht es um die Ausnahmen bei einem solchen Verhüllungsverbot, und bei Absatz 3 geht es um die Ausnahmen bei einer Demonstration. Hier möchte die Mehrheit der Kommission explizit dem Ständerat und damit dem Bundesrat folgen, weil es eben Gründe geben kann, dass man sich an einer Demonstration verhüllt. Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, beispielsweise wenn es um Demonstrationen geht, wie kürzlich im Zusammenhang mit dem Iran, an welchen sich Spitzel aufhalten könnten. Das war die Diskussion in der Kommission. Es gibt achtenswerte Gründe, die dazu führen können, dass man sich an einer solchen Demonstration verhüllt, um sich oder Verwandte in der Heimat nicht zu gefährden. Solche Demonstrationen sollten in einem freien Land bewilligt werden können. Das hat mit dem Ausdrücken von Freiheit eben sehr viel zu tun.

Die Minderheit II (Wobmann) möchte diesen ganzen Absatz mit den Ausnahmen streichen. Die Kommission war klar dagegen. Die Minderheit I (Gysin Greta) möchte dagegen noch weitere Ausnahmen gewähren. Die Mehrheit der Kommission fand das nicht notwendig bzw. das Anliegen als genügend abgedeckt; ich habe das im Eintretensvotum erwähnt. Die Mehrheit der Kommission lehnt also die Minderheitsanträge I und II ab.

Des Weiteren empfiehlt die Kommission auch den Einzelantrag Wettstein zur Ablehnung. Bei der Formulierung "oder zu verbergen" in Artikel 2 Absatz 1 handelt es sich um eine wichtige redaktionelle Ergänzung in der deutschen Fahne. Wir möchten nicht noch einmal eine weitere Runde im Ständerat riskieren, indem wir hier eine Differenz schaffen. Die Kommission bittet Sie deshalb, den Einzelantrag Wettstein abzulehnen.

[VS]