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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-03-10

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Thema meines Antrages ist "Mehr Mitsprache für die Kantone". Irgendjemand muss die Last der Standorte von Kernenergieanlagen im Interesse des ganzen Landes übernehmen. Es ist legitim zu verlangen, dass die betroffenen Kantone und ihre Gemeinden bei Bewilligungen von Kernenergieanlagen - "Kernenergieanlagen" im umfassenden Sinn der Vorlage verstanden - mehr mitsprechen dürfen. Der Bund muss sie an den "Verhandlungstisch" einladen; er darf sie nicht mit dem "Briefkasten" abspeisen. Eine solche Ausdehnung des kantonalen Einflusses erleichtert einen Kompromiss und ermöglicht den Abschluss des Differenzbereinigungsverfahrens zwischen National- und Ständerat in dieser Frühjahrssession. Dann wird es mit Blick auf die Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 auch einigermassen klar, worin die Alternative zum Ausstieg aus der Kernenergie bestehen könnte.

Zwar ist zu den Bewilligungen kein kantonales Veto angezeigt - einverstanden -; Kernenergie ist ein gesamtschweizerisches Problem, eine gesamtschweizerische Herausforderung. Indessen hat z. B. das Aargauer Volk bisher in Kanton und Gemeinden Kernenergieanlagen unterstützt. Diese Haltung verdient weiterhin Vertrauen, und der Kanton verdient eine entsprechende Mitsprache. Darum habe ich schon in der Wintersession im Wesentlichen beantragt, dass der Standortkanton gegen Baubewilligungen Beschwerde führen und sich am Verfahren für eine Rahmenbewilligung "beteiligen" - das war das Schlüsselwort: beteiligen - darf. Dem Beschwerderecht hat der Nationalrat letzte Woche erfreulicherweise zugestimmt. Zusätzlich hat er mit gutem Grund die in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer einbezogen. Der Kanton Aargau hat schon vor Jahren das Bundesland Baden-Württemberg und den Landkreis Waldshut an den Nagra-Abklärungen auf seinem Gebiet teilnehmen lassen. Die Erweiterung auf die in- und ausländischen Nachbarn ist in unserem kleinen Land selbstverständlich; viele unserer Infrastrukturen kommen in Grenznähe zu liegen. Indessen hat der Beschluss des Nationalrates zu Artikel 43 in zweierlei Richtung den ständerätlichen Entscheid verschlechtert. Darum ist ein Antrag nötig.

Der Antrag will, erstens, die "Mitwirkung", so der Titel, auf den ganzen Inhalt der Bewilligung ausdehnen - vergleichen Sie die Artikel 13 und 14 des Gesetzentwurfes - und nicht nur auf die "hauptsächlichen Inhalte" beschränken, wie das der Nationalrat beschlossen hat. Das widerspräche dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach der Verfassung. Der Antrag erstreckt sich darum auf die gesamte Bewilligung. Das ist das erste Problem.

Zweitens schlägt der Antrag vor, an dem vom Ständerat beschlossenen Begriff der "Beteiligung" festzuhalten. Der Nationalrat hat die Mitwirkung auf eine blosse "Anhörung" reduziert, wie sie das normale Baubewilligungsverfahren kennt. Diese Reduktion ist nicht sachgerecht. Eine Rahmenbewilligung ist anders strukturiert als eine gewöhnliche Baubewilligung. Sie hat eine grundsätzliche, ja eine politische Funktion, also müssen sich die Kantone als politische Träger und müssen sich der Standortkanton und die Nachbarkantone beteiligen können. Der Kanton mit seinen Gemeinden verdient mehr Einfluss als die unter Umständen vielen Hundert privaten Einwender und Einsprecher. Der Kanton vertritt die Bevölkerung. Wenn er antritt, lassen sich unter Umständen Vorstösse vieler Privatpersonen vermeiden. Zudem sind die Privaten oft nicht nur persönlich angesprochen, sondern sie verstehen sich als Teil ihrer Region, um deren Image es geht. Diese Anliegen wahrzunehmen ist primär eine Aufgabe der Kantone.

Für die Kantone genügt eine Anhörung auch inhaltlich nicht. Sie würde es erlauben, dem Kanton nur den fixfertigen Bewilligungsentwurf zu einem einmaligen Schlusskommentar vorzulegen. Der Kanton könnte im Wesentlichen bloss negative Folgen abwehren. Damit bliebe der Randtitel "Mitwirkung" in Artikel 43 leeres Versprechen. Der Bewilligungsinhalt entsteht weithin ja erst im Verfahren selber; die Artikel 13 und 14 des Gesetzentwurfes zeigen dies. Nicht schon das Gesetz, erst die Rahmenbewilligung präzisiert, ob z. B. Fragen des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes, der Raumplanung entgegenstehen; das konkretisiert erst die Wahl eines gewissen Standortes oder eine bestimmte Ausgestaltung des Projektes. Das sind alles Belange von lokaler und regionaler Relevanz. Darum darf sich die Mitsprache nicht auf den Austausch von Schriftstücken beschränken. Vielmehr sind Gespräche, ja Verhandlungen nötig. Die Kantone müssen sich schon an der Erarbeitung des Bewilligungsinhaltes beteiligen dürfen. Die Mitsprache muss ein gesprächsweises Hin und Her bei der Vorbereitung der Rahmenbewilligung sein.

Damit zur Zusammenfassung: Es geht darum, dass in diesem Verfahren der "Verhandlungstisch" den "Briefkasten" verdrängt. Nur wer an der Erarbeitung beteiligt ist, kann den Inhalt ausreichend beeinflussen, alles andere ist Theorie. Wer solche Verfahren erlebt hat, weiss, wovon ich spreche. Mitarbeit am Inhalt erst begründet Vertrauen; sie überzeugt die Beteiligten am ehesten. Im Übrigen zeigt sich die Strukturänderung in der Elektrizitätswirtschaft eben auch hier. Es ist nicht mehr so, dass man in diesen Unternehmen automatisch einen politischen Gesprächspartner findet. Deshalb muss man die politischen Anliegen eben auf andere Art und Weise in diese Verfahren einbringen. Wer das kann, ist auch eher bereit, zu akzeptieren und auf Einwendungen und Einsprachen zu verzichten. Dann kann allenfalls auf ein Referendum gegen die Rahmenbewilligung verzichtet werden, weil man eben anständig miteinander gesprochen hat. In einem solchen gemeinsamen Verfahren sind dann vielleicht sogar Konsens- und Mediationslösungen möglich.

Selbstverständlich - das möchte ich deutlich unterstreichen - darf an der Letztentscheidungskompetenz des Bundes nicht gerüttelt werden. Es ist der Bund, der darüber entscheidet, welche kantonalen Einwände er berücksichtigen darf: eben nur, soweit das Projekt nicht unverhältnismässig eingeschränkt wird.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag zuzustimmen.