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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2023-09-20

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Herr Ritter, wir haben ja leider ein so komisches parlamentarisches System, dass ich Ihnen vorhin, im ersten Block, nicht antworten konnte. Ich mache das gerne hier noch.

Wissen Sie, das ist ein bisschen das Los der Sozialdemokratie. Zuerst versuchen wir in der Regel, falsche Gesetze, die Sie wollen, zu verhindern, und wenn Sie sie dann schon machen, wenigstens sicherzustellen, dass sie in den Details, die Sie übersehen haben, korrekt sind. Sie sehen, wir sind da immer sehr hilfsbereit unterwegs, selbst wenn uns das Gesetz als solches nicht passt.

Ich möchte mich auch für die Vertrauensäusserungen aller bürgerlichen Rechtsparteien zuhanden der Verwaltung bedanken; das ist das erste Mal in dieser Legislatur. Was für ein unglaubliches Grundvertrauen Sie in die Verwaltung haben, dass diese mit ihren Evaluationen das Ei des Kolumbus zur Regulationsbekämpfung finden wird, das wir hier alle gemeinsam während Jahrzehnten nicht gefunden haben - das finde ich sehr beeindruckend. Ich hoffe, dieses Vertrauen hält dann bis zur Budgetberatung und den Anträgen zum Personal entsprechend an.

(Zwischenruf des Präsidenten: Sie dürfen weiterfahren, Herr Wermuth.) Danke, Herr Präsident.

Vielleicht schaffe ich es sogar, hier noch meine Minderheitsanträge zum Block 2 einzubauen; dann können wir uns das nachher sparen.

Ich bitte Sie als Erstes, hier einen Antrag bezüglich des Gesetzestitels zu unterstützen, den Kollege Minder aus der SVP-Fraktion im Ständerat eingebracht hat. Ich meine, man kann bezüglich dieses Gesetzes unterschiedlicher Meinung sein, ob es jetzt etwas bringt oder nicht. Im schlimmsten Falle bringt es wahrscheinlich einfach nichts; viel Schaden wird es wohl kaum anrichten. Aber wenigstens müssen Sie im Titel ehrlich sein. Im Titel steht jetzt: Wir entlasten Unternehmen. Bei aller Liebe - das stimmt einfach nicht. Wir machen höchstens die Vorarbeit dazu. Wir evaluieren bestehende Gesetze, der Herr Bundesrat hat das ja vorhin korrekt ausgeführt. Also sollten wir es im Titel auch so sagen, wie es ist - übrigens, Herr Ritter, obwohl Wahlkampf ist. Auch im Wahlkampf darf man der eigenen Klientel nicht irreführende Titel verkaufen. Bitte folgen Sie diesem Minderheitsantrag. [PAGE 1794]

Dann bitte ich Sie zweitens, die Abschnitte 1 bis 3 in diesem Gesetz zu streichen. Sie können sie selber nachlesen, ich kann sie Ihnen aber gerne auch noch mal zitieren; es ist wirklich reine Prosa. Sie müssten mir beweisen, welches Gesetz besser würde, nur weil wir in Artikel 1 Buchstabe e schreiben, dass die Erlasse "sachgerecht, klar und bürgerfreundlich formuliert" werden müssen. Auch wenn ich mit Ihnen völlig einiggehe, wissen wir doch alle, dass das nichts bringen wird. Wir beschäftigen höchstens noch ein paar Leute mehr mit dem Durchlesen von drei Seiten Prosa, bevor sie auf eine Vernehmlassungsantwort reagieren dürfen. Die Vorstellung, wir könnten im Abstrakten ein gutes Gesetz machen, ist eine Fehlinterpretation. Es ist unsere Aufgabe, das nachher zu tun.

Sie merken: Wir streichen die elektronische Plattform sehr bewusst nicht aus dem Gesetz. Da gehen wir mit Ihnen einig, selbst wenn die Plattform ohne dieses Gesetz auch möglich wäre.

Dann aber, bei Artikel 7[NB]ff., bitte ich Sie, wieder meiner Minderheit zu folgen. Die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl Bereichsstudien zu erstellen, macht einfach keinen Sinn. Sie übersteuert übrigens auch dieses Gesetz. In seinen ersten Artikeln fordert dieses Gesetz von der Verwaltung explizit eine risikogerechte Regulierung. Wenn wir dann einfach sagen, es müssen drei bis fünf Evaluations- bzw. Bereichsstudien sein, dann ist das nicht risikogerecht. Dann geben wir eine Zahl vor, und irgendein armer Tropf in der Verwaltung muss sich dann etwas aus den Fingern saugen, wenn nichts kommt, worüber man eine Studie machen könnte. Das kann ja nicht ernsthaft eine sinnvolle Vorgehensweise sein.

Der letzte Punkt, auch in Block 2 - dann haben wir das erledigt -, betrifft Artikel 111 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung. Hier will man die gleichen Vorschriften, die neu für die Verfahren der Bundesverwaltung gelten sollten, auch auf die parlamentarischen Verfahren anwenden. Das geht definitiv zu weit! Bezüglich Gesetzgebungen des Parlamentes schreiben wir uns damit selber Evaluationsvorschriften mit Blick auf Unternehmen, nicht aber mit Blick auf Bürgerinnen und Bürger vor. Das ist eine Ungleichbehandlung, die sich in keiner Art und Weise mehr rechtfertigen lässt. Bei seinen eigenen Erlassen kann das Parlament nicht bestimmte Anspruchsgruppen gesondert evaluieren und andere nicht. Wenn schon, müssten wir hier, im Sinne der Kohärenz der eigenen Gesetzgebung, alle Anspruchsgruppen nennen. Oder wir müssten halt eben, wie wir das heute tun, keine nennen und zur Fehlerentdeckung die uns heute zur Verfügung stehenden Verfahren wie etwa die Vernehmlassungsverfahren nutzen.

Ich bitte Sie, jeweils den Minderheiten zu folgen, und verzichte in Block 2 auf mein Minderheitsvotum.