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AB 326663

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird in diesem Block bis auf den Minderheitsantrag Wermuth, die Abschnitte 1 bis 3 zu streichen, alle Minderheitsanträge unterstützen und bittet Sie, dies ebenso zu tun.

Die Wirtschaft besteht nicht nur aus Unternehmen. Zwei Drittel des BIP werden durch die Konsumentinnen beigetragen. Auch sie sollen von einer unbürokratischen Regulierung profitieren können. Der Ständerat hat deshalb in Artikel 5 eine Ergänzung eingebracht, damit in der Regulierungskostenschätzung nicht nur die Unternehmen, sondern auch die privaten Haushalte berücksichtigt werden. Der Befürchtung der Kommissionsmehrheit, dass die Kosten für Regulierungskostenschätzungen damit ins Unermessliche steigen könnten, sei entgegengestellt, dass mit Augenmass zu diesem Instrument gegriffen werden soll. Doch nur mit dieser Ergänzung können die potenziell positiven Folgen eines solchen Gesetzes eine Wirkung für die ganze Wirtschaft haben. Wir[NB]unterstützen[NB]deshalb[NB]den[NB]Antrag der Minderheit Michaud Gigon.

Hingegen soll Artikel 5a, den der Ständerat ja zusätzlich eingebracht hat, gestrichen werden. Hier soll eine neue Stelle eingeführt werden, um die Regulierungskostenschätzungen zu überprüfen. Wir überprüfen also die Validierung der Regulierung mit einer neuen, unabhängigen Aufsichtsstelle mit geschätzt sechs bis neun Stellen und etwa 2 Millionen Franken Verwaltungsaufwand. Eine neue Regulierung, um Regulierungen zu reduzieren - das wird langsam absurd. Wir bitten Sie hier, vernünftig zu bleiben und der Minderheit Badran Jacqueline zu folgen.

In den Artikeln 7 und 8 geht es um die Bereichsstudien. Diese erachtet die grüne Fraktion grundsätzlich als guten Ansatz, um die Zahl überflüssiger Regulierungen oder veralteter Bestimmungen zu verringern. Doch der Bundesrat kann das bereits heute tun, ohne dass dies extra in einem Gesetz festgeschrieben werden müsste. Was gewinnen wir, wenn wir festschreiben, es seien jedes Jahr drei bis fünf Regulierungsbereiche mit einer externen Studie zu analysieren? In einem Jahr wäre es vielleicht gut, in sechs oder sieben Bereichen zu prüfen, im nächsten Jahr würde es sich hingegen empfehlen, weniger zu prüfen. Vielleicht bestehen in einem Jahr interne Ressourcen, die besser geeignet sind, eine Bereichsstudie durchzuführen, als teure externe Gutachten in Auftrag zu geben. Wir legiferieren hier Grundsätze für eine technologieneutrale Regulierung und schreiben im gleichen Gesetz gleichzeitig fest, wie viele Analysen mit welcher Methodik durchgeführt werden sollen. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend.

Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Wermuth, Artikel 7 zu den Bereichsstudien zu streichen, und laden den Bundesrat ein, dies in Eigenverantwortung, ohne parlamentarischen Auftrag und ohne zusätzliche Regulierung selbstständig zu tun.

Den Antrag der Minderheit Wermuth, dieses Gesetz auf den[NB]4.[NB]Abschnitt zusammenzustreichen, werden wir nicht unterstützen. [PAGE 1802]

Es ist unbestritten, dass neue Regulierungen für Unternehmen und insbesondere KMU zu einem Mehraufwand führen. Ob dieses Gesetz die richtige Antwort darauf ist? Die Ausgestaltung scheint auch uns zu einseitig, zu wenig umfassend und zu wenig exakt. Deshalb haben wir konsequenterweise eine Rückweisung vorgeschlagen. Jetzt gilt es, mit dem Vorgeschlagenen zu arbeiten und zumindest Instrumente wie ein Monitoring der Belastung durch Regulierungskosten umzusetzen.

Zu weit geht für uns hingegen Artikel 20a, den der Ständerat eingefügt hat. Die Motion beschränkt sich darauf, die Regulierungsfolgen bei Bundesratsgeschäften einzudämmen. Parlamentarische Initiativen, die üblicherweise kleinere Anpassungen und Reformen bezwecken, sollen im Sinne einer effizienten und verfahrensökonomischen Parlamentsarbeit vorerst ausgeklammert werden.

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