Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-09-21
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-21
Wortprotokoll
Wir haben ja in der Eintretensdebatte bereits über diese Frage gesprochen. Es geht um den neuen Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung. Ich habe Ihnen diesen vorhin zweimal vorgelesen. Er verbietet generell jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht.
Der Herr Bundespräsident hat vorhin zu Recht gesagt: Der Wortlaut ist absolut unmissverständlich, man muss ihn nicht auslegen. Ich bin übrigens wenigstens hier gleicher Meinung wie Frau Friedli: Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative habe ich ebenfalls die Auffassung vertreten, dass wir uns strikter am Wortlaut orientieren sollten. Es hat aber dann einen knappen Entscheid in eine andere Richtung gegeben. Man kann also darüber diskutieren, ob diese Initiative umgesetzt worden ist oder nicht. Aber Tatsache ist, dass wir hier drin Volksentscheide bezüglich Verfassungsänderungen umzusetzen haben, Punkt.
Der Verfassungstext ist klar. Jetzt hat der Mehrheitssprecher gesagt, der Bundesrat habe für die Presse ein allgemeines Werbeverbot eingeführt. Das stimmt natürlich überhaupt nicht. Der Bundesrat hat gesagt, Werbung sei in Presseerzeugnissen weiterhin zulässig, wenn sie hauptsächlich für den ausländischen Markt bestimmt seien. Das sehen Sie in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a. Das ist schon ein erhebliches Entgegenkommen gegenüber der Tabakindustrie. Das heisst nämlich, dass in einem Presseerzeugnis, das hauptsächlich ins Ausland geht, aber auch in der Schweiz gelesen wird, Tabakwerbung weiter zulässig bleibt. Man könnte noch darüber diskutieren, ob das den Verfassungstext genügend umsetzt. Aber es ist für mich erträglich und von der Idee her, dass Schweizer Jugendliche und Kinder geschützt werden sollen, vertretbar.
Der Bundesrat macht eine zweite Ausnahme, auch der Sprecher der Mehrheit hat es erwähnt. Der Bundesrat nimmt etwas Zweites ausdrücklich aus: Presseerzeugnisse, die für die in der Tabakbranche tätigen Personen bestimmt sind, sind ausgenommen. Dort darf man weiterhin Tabakwerbung machen.
Hinter beiden Ausnahmen, so verstehe ich den Entwurf des Bundesrates, stand eine Abwägung: Wo sind mehrheitlich Schweizer Jugendliche und Kinder betroffen, wo nicht?
So weit, so gut. Jetzt kommt die Mehrheit mit dem neuen Gesetzestext, den Sie vor sich haben. Der Gesetzestext basiert nicht etwa auf einem Vorschlag der Initianten, ob nun im Abstimmungsbüchlein oder nicht. Es ist ein Vorschlag der Tabakindustrie, der uns zugesandt worden ist. Wir bekommen laufend Briefe von allen Seiten, und ich lese sie auch mit Interesse. Ich verstehe auch den Hintergrund dieses Vorschlages. Ich verstehe aber nicht, dass die Mehrheit der Kommission Ihnen vorschlägt, dies allen Ernstes umzusetzen. Es ist genau das Gegenteil von dem, was im neuen Verfassungstext steht. Genau das Gegenteil! Es heisst nämlich, in Presseerzeugnissen ist künftig mehrheitlich Werbung einfach zulässig, Punkt - es sei denn, es handle sich um ein Presseerzeugnis, das mehrheitlich von Jugendlichen abonniert werde. Das sind einige wenige Kinder- oder Jugendzeitschriften. Selbst in diesen Fällen wird das Abonnement in der Regel durch die Eltern abgeschlossen. Ein Vertrag braucht nämlich die Mündigkeit, und das Alter dafür ist in der Schweiz 18 Jahre. Der Text der Mehrheit will einfach den Verfassungstext nicht umsetzen.
Ich bitte Sie, hier aus den gesundheitlichen Überlegungen, die vorhin schon angeführt worden sind - ich bin auch Vater von drei kleinen Kindern und habe wirklich kein Verständnis für den Antrag der Mehrheit -, der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.