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Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-09-21

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Marra 20.476 verlangt, dass der Erlass, der den Versammlungsrhythmus der eidgenössischen Räte regelt, angepasst werden müsse, damit in der parlamentarischen Arbeit schneller auf die Herausforderungen unserer modernen Gesellschaft reagiert werden könne, namentlich im Krisenfall. In der Begründung wird vorweg auf die Notwendigkeit verwiesen, die Mitgliedschaft im Parlament besser auf die berufliche Tätigkeit abstimmen zu können; insbesondere solle es auch für Mütter leichter werden, neben ihrer Mutterschaft ein Mandat auszuüben. Hinzu kommt noch ein weiterer Punkt, nämlich die gehäuft aufgetretenen Krisen. Besonders die Covid-19- und die CS-Krise seien ein Indiz dafür, dass das Parlament seine Kompetenz weitgehend der Exekutive abgegeben habe, was unter anderem auch auf den Sitzungsrhythmus zurückzuführen sei, den wir ja seit Langem und traditionellerweise ausübten.

Zuerst hat die Staatspolitische Kommission Ihres Rates mit 12 zu 11 Stimmen beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben. Das hat die ständerätliche Kommission hingegen mit 8 zu 3 Stimmen verweigert. Deshalb ist die SPK-N der Frage, ob Handlungsbedarf gegeben sei, nochmals nachgegangen, um zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Folgegeben in einer ersten Phase gegeben seien oder nicht. Die Kommission ist nach Prüfung der verschiedenen in der Begründung genannten Krisen zum Schluss gekommen, dass es ein anderer Sessionsrhythmus der Bundesversammlung kaum besser erlaubt hätte, sich in die Bewältigung dieser Krisen einzubringen. [PAGE 1859]

Bekanntlich ist die Frühjahrssession 2020 wegen der Pandemie nach der zweiten Woche abgebrochen worden. Die Kommission ist der Auffassung, dass in der dritten Sessionswoche auch dann, wenn die Session weitergeführt worden wäre, kaum behandlungsreife Behandlungsgegenstände auf dem Tisch unserer beiden Kammern gelegen hätten. Die Entscheide zur Bewältigung der CS-Krise mussten bekanntlich an einem Sonntag, also über das Wochenende, in aller Eile vor Börsenbeginn am Montag gefällt werden. Ein anderer Sitzungsrhythmus des Parlamentes hätte daran nichts geändert.

Wenn die Bundesversammlung während einer ausserordentlichen Session Einfluss auf ein aktuelles Geschehen nehmen will, dann braucht es eine sorgfältige inhaltliche und politische Vorbereitung. Ein Parlament, das kurzfristig, ohne Vorbereitung zusammentritt, ist noch lange nicht handlungsfähig; bekanntlich ist die Kernaufgabe unseres Parlamentes, die Gesetzgebungstätigkeit, nicht allein durch einen anderen Sessionsrhythmus effizienter wahrzunehmen, sondern es braucht dazu immer eine Vorlaufzeit. Die Kommissionen müssen die Gesetzgebung bekanntlich vorberaten. Sollte es mit einer Gesetzgebung einmal eilen, dann stehen hier das Instrument der gleichzeitigen Behandlung in beiden Räten in der gleichen Session oder das Instrument der Dringlicherklärung zur Verfügung. Die Gesetzgebung im Rahmen der Energieproduktion hat gezeigt, dass dies möglich ist.

Das heutige System der dreiwöchigen Sessionen erlaubt es auch, und das spricht ebenfalls gegen diese Initiative, dass die letzten Differenzen einer Vorlage während einer Session effizient bereinigt werden können.

Nun würde die Neuordnung der Sessionen auch eine vollkommene Neuorganisation des übrigen Parlamentsbetriebes, des Kommissions- und Fraktionswesens, erfordern. Ein anderer Sessionsrhythmus würde sich auch nicht unbedingt positiv auf die Arbeitsorganisation der einzelnen Mitglieder auswirken. Es wären weiterhin die Bedürfnisse der einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu berücksichtigen, je nach Wohnort, beruflicher Tätigkeit, Familienorganisation usw.

Die Minderheit hält daran fest, dass kürzere und häufigere Sessionen es einem grossen Teil der Ratsmitglieder erleichtern würden, ihren Verpflichtungen in Mandat, Beruf und Familie nachzukommen, und dass die Krisenbewältigung einfacher vorzunehmen wäre. Die Sprecherin der Minderheit hat auf das seinerzeitige Postulat Feri Yvonne 18.4252, "Parlamentarische Arbeit auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik prüfen", verwiesen. Die Bearbeitung dieses Postulates befindet sich in der Subkommission des Büros unseres Rates. Der Auftrag ist im Frühjahr 2021 erteilt worden. So, wie man heute die Argumentation hörte, die parlamentarische Initiative würde diese Arbeiten unterstützen, könnte man auch der Auffassung sein, dass die Gutheissung des Postulates eben gerade ein Indiz dafür sei, dass keine Handlungsnotwendigkeit bestehe, dieser Initiative Folge zu geben.