Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-09-21
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-09-21
Wortprotokoll
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an der Sitzung vor den Sommerferien die parlamentarische Initiative vorgeprüft und beantragt Ihnen, keine Folge zu geben, "ne pas donner suite à l'initiative".
Die parlamentarische Initiative verlangt bei Artikel 62 KVG, dass Verträge über besondere Versicherungsformen für eine Dauer von bis zu drei Jahren abgeschlossen und anschliessend verlängert werden können. Solche mehrjährigen Verträge sollen nur einseitig geändert oder gekündigt werden können, sofern ein wichtiger Grund - ein wichtiger Grund! - im Sinne von Artikel 35b VVG, also dem Zusatzversicherungsbereich, vorliegt. Als wichtiger Grund für die Kündigung einer Zusatzversicherung gilt namentlich gemäss Artikel 35b Absatz 2 VVG:
a.[NB]eine nicht voraussehbare Änderung der rechtlichen Vorgaben, welche die Erfüllung des Vertrags verunmöglicht - also "eine nicht voraussehbare Änderung";
b.[NB]jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein der kündigenden Person nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist - "Treu und Glauben", "nicht mehr zumutbar".
Die parlamentarische Initiative möchte beim Kündigungsgrund der obligatorischen Krankenversicherung die Kündigungsgründe der Zusatzversicherungen übernehmen.
Ob die unbestimmten Rechtsbegriffe wie "Treu und Glauben", "nicht mehr zumutbar" erfüllt sind, wird schlussendlich in jedem Einzelfall ein Gericht entscheiden müssen. Wird eine Person neu krebskrank, muss sie allenfalls zuerst vor dem Gericht streiten, damit sie aus ihrem alternativen Versicherungsmodell rauskommt, wenn sie das möchte.
Die Minderheit - Sie haben es vorhin von Kollege Nantermod gehört - argumentiert, dass der Versicherte ein alternatives Modell nur wähle, um eine niedrigere Prämie zu zahlen, und am Tag, an dem er krank werde, sofort zu einer teureren Versicherung wechsle. So würde ein alternatives Modell seinen Wert verlieren. Aus Sicht der Minderheit sei es für kranke Versicherte sinnvoll, langjährig begleitet und dank einem alternativen Versicherungsmodell auf koordinierte Weise behandelt zu werden.
Zum Antrag der Kommission: Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die zwei Hauptgründe - es sind eben zwei Hauptgründe, Herr Kollege Nantermod, nicht nur einer - sind:
1.[NB]Es wurde erwähnt: Es soll kein paralleler Prozess zur bereits eingereichten Motion ausgelöst werden. Die Motion 23.3504 der SGK-N, "Stärkung der koordinierten Versorgung durch Mehrjahresverträge im KVG", wird bereits am nächsten Donnerstag im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 im Rat behandelt; ich komme noch darauf zurück.
2.[NB]Die analoge Übernahme der Kündigungsmöglichkeiten nach dem Modell der Zusatzversicherungen mit den unbestimmten Rechtsbegriffen und den drohenden Gerichtsfällen für die Grundversicherungen wird als problematisch erachtet.
Nun noch zur parallel laufenden Motion: Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit zur Motion "Stärkung der koordinierten Versorgung durch Mehrjahresverträge im KVG" Stellung genommen. Die SGK-N hatte von dieser Stellungnahme des Bundesrates bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Nantermod noch keine Kenntnis und hat diese noch nicht diskutiert. Die Motion wird, wie ich gesagt habe, nächste Woche am Donnerstag im Rahmen der "Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2" in Block 1 behandelt. Da die Begründung, weshalb der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, auch mit der parlamentarischen Initiative zu tun hat, weise ich Sie darauf hin, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung auf dem Prinzip der Jährlichkeit beruht. Die Ausgaben für die Durchführung der Krankenversicherung müssen demnach durch die Prämieneinnahmen eines Jahres gedeckt werden können. Um die freiwilligen Mehrjahresverträge attraktiv zu halten, müssten die Versicherer bedeutende Ermässigungen gewähren. Diese sind jedoch nur zulässig für Kostenunterschiede, die auf die eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer zurückzuführen sind. Rund die Hälfte der Versicherten verursacht keine Kosten. Der Bundesrat befürchtet, dass das vorgeschlagene System nicht zu einer Kostensenkung, sondern lediglich zu einem Rückgang der Prämieneinnahmen führen würde, der von den anderen Versicherten ausgeglichen werden müsste.
Le Conseil fédéral craint que le système proposé ne conduise pas à une réduction des coûts, mais uniquement à une diminution des primes encaissées. Cette diminution des recettes devrait évidemment être compensée par les autres assurés, ce qui n'est pas souhaitable.
Die SGK-N bittet Sie, der parlamentarischen Initiative betreffend die mehrjährigen Versicherungsverträge für alternative Versicherungsmodelle keine Folge zu geben. Merci de ne pas donner suite à l'initiative.