Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Hier haben wir zu unterscheiden: In Artikel 30 Absatz 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist die Änderung nicht mehr nötig, weil in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b des Entwurfes zum Embryonenforschungsgesetz die Frist für die Weiterentwicklung von Embryonen zu Forschungszwecken von vierzehn Tagen auf sieben Tage verkürzt wurde. Deshalb erübrigt sich diese Änderung in Artikel 30 des Fortpflanzungsmedizingesetzes.