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preparatory:AB 327815

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Bei dieser Vorlage können Sie je nach der Intention, die Sie verfolgen, eigentlich zwei Dinge unterscheiden. Entweder wollen Sie neue Zweitwohnungen bauen, die Zweitwohnungen, die schon bestehen, durch grössere ersetzen und dort noch zusätzliche Zweitwohnungen bauen, oder aber Sie wollen den Erstwohnungsanteil in den Gebieten fördern, die vom Zweitwohnungsgesetz erfasst worden sind.

Wollen Sie das Erste, dann können Sie hier der Mehrheit der nationalrätlichen UREK folgen. Wollen Sie das Zweite, dann müssen Sie entweder überhaupt nicht auf diese Vorlage eintreten - denn Zweitwohnungen hat es eigentlich genug, und Erstwohnungen können Sie auch an Orten bauen, wo Zweitwohnungen bereits beschränkt sind, weil Erstwohnungen von diesem Gesetz nicht erfasst sind -, oder aber Sie folgen dann der Minderheit Flach, die die Möglichkeit der Erneuerung, Neugestaltung von bestehenden Zweitwohnungen zulassen will, aber dort, wo es dann neue Wohnungen gibt, eben auch verlangt, dass das Erstwohnungen sind. Das ist eigentlich ganz einfach auf den Punkt gebracht, worum es jetzt hier geht.

Bei der Zweitwohnungs-Initiative, die von Volk und Ständen angenommen worden ist - und das gilt halt auch für den Kanton Wallis -, ist ganz klar zum Ausdruck gekommen, dass man einen Anteil von 20 Prozent Zweitwohnungen in den betroffenen Gebieten nicht überschreiten will. Danach ist das Geschacher im Parlament gekommen, und die Initianten haben dem, was wir am Schluss ausgearbeitet haben, nachher auch zugestimmt. Wie das hier funktioniert hat, ist wunderschön in einem "NZZ-Folio" nachzulesen, das letzte Woche herausgekommen ist. Ich glaube, am Ende des Tages hat man eine funktionale Lösung gefunden, die halt eben auch für die Bergkantone gut funktioniert. [PAGE 1943]

Mittlerweile ist etwas Zeit ins Land gegangen. Es ist tatsächlich so, dass Zweitwohnungen teilweise in einem schlechten Zustand sind, was die Energie angeht, aber auch, was den Gesamtzustand angeht. Sie sind renovationsbedürftig. Da darf man sich dann auch immer mal wieder fragen: Macht es Sinn, solche Wohnungen einfach nur leicht zu sanieren, oder sollte man nicht vielleicht auch die Möglichkeit schaffen, raumplanerisch bessere Lösungen zu finden, je nachdem, wo diese Wohnungen entstanden sind? Da ergibt sich heute auch ein Bild, das nicht wahnsinnig vorteilhaft ist. Es sollte vielleicht auch möglich sein, dort entsprechende Neubauten zu erstellen, wenn man die alten wegnimmt und es so dann auch raumplanerisch bzw. städteplanerisch eine bessere Situation gibt, und in diesen Gebieten etwas mehr auf die Gestaltung, auf den Aussenraum, auf die Erschliessung, insbesondere auch auf Rollstuhlgängigkeit und ähnliche Dinge zu achten und damit die Verbindung zum öffentlichen Raum zu verbessern. Da gäbe es recht viel Potenzial.

Aber die Verfassung sagt uns halt eben auch, dass der Anteil der Zweitwohnungen in Ortschaften, wo bereits 20 Prozent Zweitwohnungen bestehen, zu begrenzen ist. Warum sollten wir uns heute noch immer daran halten? Weil die Erstwohnungen unglaublich knapp sind. Wenn man die verfügbare Fläche, die dort vorhanden ist, schon etwas besser ausnutzen will, dann sollte man sie für Erstwohnungen nutzen - wenn es schon zusätzlichen Wohnraum geben soll. Es hat niemand etwas dagegen, wenn man renoviert usw. Es gibt heute schon die Möglichkeit dazu. Ich glaube, es hat auch niemand grundsätzlich etwas dagegen, wenn altrechtliche Zweitwohnungen, die im Bestand sind, renoviert werden, auch nicht, wenn sie etwas erweitert werden; das ist alles heute schon möglich.

Mit Annahme des Mehrheitsantrages würden wir Druck auf die betroffenen Gebiete ausüben, und zwar komplett auf Kosten der Erstwohnungen. Der Sprecher der Kommission hat vorhin gesagt, der Zwang zum Bau von Erstwohnungen - gemäss Stellungnahme des Bundesrates und meinem Minderheitsantrag - gehe zu weit. Es tut mir leid, aber das steht so in der Verfassung. Das geht überhaupt nicht zu weit, sondern das ist das, was wir machen müssen.

Der Bevölkerung, die in diesen Gebieten Wohnungen sucht, die händeringend nach Familienwohnungen, nach Wohnraum sucht, tun wir überhaupt keinen Gefallen, wenn wir diese Öffnung beschliessen. Daneben wäre es, wie gesagt, auch ziemlich sicher verfassungswidrig, wenn wir eine derartige Lockerung beschliessen würden.

Ich bitte Sie erstens, gar nicht erst einzutreten, wenn Sie eintreten wollen, dann zweitens jedoch meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, sodass es entsprechend so eingegrenzt wird, dass eine qualitätsvolle Innenverdichtung oder Erneuerung möglich ist und dort, wo das zulässige Mass überschritten wird, eben tatsächlich auch Erstwohnungen für Familien und Personen entstehen, die dort leben und arbeiten, wo es den Zweitwohnungsdruck heute schon gibt.