Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-09-26
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-26
Wortprotokoll
Gerne gebe ich Ihnen die Position der SP-Fraktion bekannt.
Zweitwohnungen sind schön - wenn man selber eine besitzt. Zweitwohnungen schaffen aber, gerade in den touristischen Hotspots in den Kantonen Wallis, Graubünden und Tessin, auch grosse Probleme. Sie werden nämlich meist nur während einiger Wochen im Jahr bewohnt, meist zu Ferienzeiten: im Sommer, im Herbst, über den Jahreswechsel oder an Feiertagen. Viele stehen für Monate leer. Damit wird der einheimischen Bevölkerung wertvoller Wohnraum entzogen. Das treibt die Preise für Wohnungen in die Höhe.
Die SP hat sich deshalb von Anfang an für die Zweitwohnungs-Initiative starkgemacht und auf eine verfassungsmässige Umsetzung gepocht. In Gemeinden, in denen 20 Prozent der Wohnfläche aus Zweitwohnungen bestehen, dürfen gemäss Verfassung keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Die bestehenden Zweitwohnungen dürfen auch nicht flächenmässig vergrössert werden. Das war der Wille der Stimmberechtigten bei der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative im März 2012.
Bei der Umsetzung des Verfassungsartikels im Zweitwohnungsgesetz hat sich das Parlament sehr, sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Bereits die heutige Regelung im Zweitwohnungsgesetz verstösst nämlich gegen die beiden erwähnten Verfassungsgrundsätze. Die Mehrheit der Kommission ist nun der Meinung, dass man noch weiter gehen und die Verfassung noch mehr verletzen soll. Stopp, sage ich Ihnen, da machen wir nicht mit.
Die Vorlage wird nämlich dazu führen, dass altrechtliche Wohnungen - also Wohnungen, die vor Annahme der Zweitwohnungs-Initiative bestanden haben - vermehrt als Zweitwohnungen genutzt werden. Bereits heute liegt der Anteil der als Erstwohnung genutzten Wohnungen in den Hotspot-Gemeinden und in den mittleren Gemeinden nur noch bei rund 42 Prozent, der Rest sind bereits Zweitwohnungen!
Sie wissen es alle: Der Wohnungsmarkt in der Schweiz ist angespannt. Betroffen sind viele Regionen in der Schweiz, ganz besonders aber auch die touristischen. Es braucht dort mehr Wohnungen für die lokale Bevölkerung. Die Vorlage, wie sie die Mehrheit der Kommission vorschlägt, wird aber [PAGE 1946] nicht dazu führen, dass mehr Erstwohnungen entstehen. Die Umnutzung als Zweitwohnungen ist für die Eigentümerinnen und Eigentümer von altrechtlichen Wohnungen nämlich viel lukrativer.
Zweitwohnungen werden stark nachgefragt. Deshalb besteht die grosse Gefahr, dass ältere, preisgünstige Wohnungen bei Annahme der Vorlage vermehrt abgebrochen werden und an ihrer Stelle Zweitwohnungen errichtet werden. Damit kommt die ansässige Bevölkerung noch stärker unter Druck. Auch wenn aus alten, preisgünstigen Wohnungen neue, grössere Erstwohnungen entstehen, treibt dies die Miet- bzw. Kaufpreise in die Höhe. Das Angebot an günstigen Erstwohnungen wird in jedem Fall reduziert, was wiederum die Abwanderung der ansässigen Bevölkerung verstärkt.
Achtung, geschätzte Frau Kollegin Vincenz-Stauffacher: Die Zweitwohnungs-Initiative wollte nicht einfach nur die Zersiedelung stoppen. Auf der Website der Zweitwohnungs-Initiative steht wortwörtlich: "Keine neuen leerstehenden Gebäude [...] Kein preistreibender Bau-Wucher, der die einheimischen Mieter/innen aus dem eigenen Dorf vertreibt, weil alles zu teuer wird." Die SP-Fraktion schliesst sich diesem Wunsch an.
Der Einzelantrag Munz zu Artikel 11 Absatz 2bis betreibt aktive Schadensbegrenzung. Es ist diejenige Version, die am wenigsten Zweitwohnungen zulässt. Frau Munz hat dies in der Begründung ihres Antrages bereits sehr gut ausgeführt. Ihre Variante führt dazu, dass bei einem Umbau oder Abbruch und Neuaufbau einer altrechtlichen Wohneinheit mindestens die Hälfte der neuen Wohnungen als Erstwohnungen genutzt wird.
Anders ist die Version des Bundesrates, die von der Minderheit Flach übernommen wurde. Auch diese ist zwar besser als der Antrag der Kommissionsmehrheit. Sie lässt es aber zu, dass die alten Erstwohnungen zu Zweitwohnungen umfunktioniert werden. Nur die erweiterte Wohnfläche muss dann für Erstwohnungen genutzt werden.
Die beiden Minderheiten Clivaz Christophe unterstützen wir ebenfalls. Unter anderem fordern sie eine Einschränkung der Möglichkeit, altrechtliche Wohnungen abzubrechen, neu erweitert aufzubauen und als Zweitwohnungen zu nutzen. Dies soll nur in von den Kantonen speziell bezeichneten Gemeinden der Fall sein können.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, aus Respekt vor unserer Verfassung und vor dem Willen der Stimmberechtigten den Nichteintretensantrag zu unterstützen, im Falle des Eintretens auf die Vorlage dem Einzelantrag Munz sowie den Minderheitsanträgen zu folgen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen.