Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2023-09-26
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-26
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit spricht sich aus folgenden Gründen für die stärkere Durchsetzung der Lohngleichheit und folglich dafür aus, der parlamentarischen Initiative Piller Carrard Folge zu geben: Die Lohndiskriminierung von Frauen hat erneut zugenommen. Die neuesten Berechnungen auf der Basis der schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik sind alarmierend. Der Lohnunterschied beträgt 19,6 Prozent, wovon 55,7 Prozent durch objektive Faktoren erklärt werden können; aber über 44 Prozent sind auf Diskriminierungsfaktoren zurückzuführen. Fast die Hälfte der Lohnunterschiede kann somit nicht erklärt werden. Der unerklärte Lohnunterschied - und das finde ich wirklich sehr bedenklich - hat sich gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2018 nochmals um 2 Prozent erhöht und entsprach in der Gesamtwirtschaft 717 Franken pro Monat. Die unerklärbare Lohndiskriminierung war noch nie so hoch und steigt seit 2014 stetig an. Es ist also höchste Zeit, dass wir griffige Massnahmen einführen, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen.
Zum Vergleich: Island hat es geschafft, die unerklärte Lohndifferenz auf unter 10 Prozent zu senken. Die Schweiz ist alles andere als ein Vorzeigeland in Bezug auf die Lohngleichheit. Nach der EU-Methodik landet die Schweiz auf Platz 28 des Gender Overall Earnings Gap. Diese Meinung bestätigt eine Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes. Die Autorinnen empfehlen darin griffige Massnahmen, um gegen Diskriminierung vorzugehen; denn die Angst der Opfer vor Diskriminierung ist eines der Hauptprobleme bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.
Es gilt anzuerkennen und - das ist mir ganz wichtig - zu betonen, dass viele Unternehmen in unserem Land bereits vorbildlich sind. Sie kennen Regeln, sie gehen sensibel mit dem Thema der Lohngleichheit um, und sie übernehmen damit eine Vorbildfunktion. Man darf nicht alle in den gleichen Topf werfen, und trotzdem: Das Gleichstellungsgesetz muss ergänzt werden, damit die Verbindlichkeit für alle Arbeitnehmenden gilt.
Die empfohlenen Massnahmen sind strengere Sanktionen, höhere Entschädigungszahlungen, Geldbussen und eine Instanz mit Ermittlungs- und Durchsetzungskompetenzen. Kontrollen müssten Realität werden. Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass solche Massnahmen so rasch als möglich eingeführt werden sollen, auch damit die Schweiz nicht noch weiter ins Abseits gerät. Das EU-Parlament hat Ende März eine Richtlinie verabschiedet, die Arbeitgebende zu Massnahmen verpflichtet, um die Lohngleichheit zu gewährleisten, und die sogar Geldstrafen für Lohndiskriminierung vorsieht.
Der Bundesrat betont, dass der für 2025 versprochene Bericht zur Überprüfung des Gleichstellungsgesetzes auch die Möglichkeit bieten soll, denkbare Anpassungen wie beispielsweise die Ausweitung der Beweislasterleichterung auf die Diskriminierung bei der Anstellung zu diskutieren. Müssen wir wirklich noch jahrelang tatenlos zusehen?
Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass wir jetzt handeln müssen, und freut sich über das Folgegeben bei der parlamentarischen Initiative Piller Carrard.