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Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Hier ergibt sich der erste Minderheitsantrag: Bei der Frage der Entgeltlichkeit respektive der Unentgeltlichkeit stehen sich Minderheits- und Mehrheitsantrag gegenüber. Die Kommissionsmehrheit will mit dem Zusatz "Entschädigt werden dürfen die Aufwendungen für" klarstellen, dass es um einen blossen Ersatz der effektiven Kosten geht. Auch darf eine Entschädigung nur für diejenigen Aufwendungen verlangt werden, die in direktem Zusammenhang mit den im Gesetz abschliessend aufgezählten Tätigkeiten wie etwa der "Aufbewahrung" oder der "Weitergabe" stehen. Demgegenüber wäre es nicht zulässig, für die Embryonen oder embryonalen Stammzellen als solche etwas zu verlangen.

Diese Bestimmung steht in Übereinstimmung mit der Verfassung. Das Handelsverbot von Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe e der Bundesverfassung besagt: "Mit menschlichem Keimgut und mit Erzeugnissen aus Embryonen darf kein Handel getrieben werden." Unsere Bestimmung bezieht sich eben auf Embryonen und embryonale Stammzellen als solche, nicht auf Tätigkeiten in Zusammenhang mit ihrer Verwendung.

Die Minderheit der Kommission verlangt eine Streichung von Absatz 4. Dies würde bedeuten, dass nicht einmal mehr ein Ersatz für die Aufwendungen zulässig wäre. Konkret ginge eine Forschungsgruppe leer aus, die mit viel Aufwand embryonale Stammzellen gewonnen hat und die daraus hervorgegangenen Stammzellenlinien nach Artikel 9 Buchstabe c anderen Forschungsgruppen gratis weitergeben müsste. Damit würde der Sinn dieser an sich sinnvollen Verpflichtung zur kostenlosen Weitergabe von Stammzellenlinien infrage gestellt.

Die Minderheit David will die Unentgeltlichkeit nicht nur für die Übergabe von embryonalen Stammzellen sichern, was von uns durchaus auch vertreten wird und was auch verfassungsmässig klar vorgeschrieben ist, sondern will zusätzlich, dass auch die übrigen Aufwendungen - im Speziellen die Aufwendungen für die Gewinnung, die Lagerung und den Versand dieser embryonalen Stammzellen - unentgeltlich sein müssen.