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David Eugen · Ständerat · 2003-03-12

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Es war sehr interessant, der Eintretensdebatte zu folgen, insbesondere auch im Blick auf die verfassungsrechtliche Thematik, weil es tatsächlich so ist, dass im Jahre 1992 das Volk aufgrund der "Beobachter-Initiative" mit 1 200 000 Millionen zu 450 000 Stimmen den Verfassungsartikel 119 angenommen hat. Ich habe damals - und darum fühle ich mich in der Sache auch betroffen - an dieser Kampagne teilgenommen und habe auch Dinge vertreten, zu denen ich heute noch als Wertentscheidungen stehen will und stehen möchte. Denn das Volk hat damals Wertentscheidungen über den Umgang mit menschlichem Leben getroffen. Daher, finde ich, müssen wir diese Wertentscheidungen hoch achten.

Das Gesetz ist für mich so oder so verfassungsrechtlich schon eine Gratwanderung. Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzentwurfes ist jetzt jener Punkt, an dem ich nicht mehr mitmachen kann, an dem nach meiner Überzeugung die in der Verfassung enthaltene Wertentscheidung verletzt wird. Der Kommissionspräsident hat es gesagt, die Verfassung sagt in Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe e: ".... mit Erzeugnissen aus Embryonen darf kein Handel getrieben werden." Der Zweck dieser Verfassungsbestimmung lautet - das hat in der damaligen Volksabstimmung übrigens eine nicht unerhebliche Rolle gespielt -, dass keine Kommerzialisierung im Bereich menschlichen Erbgutes stattfinden soll, und zwar wegen der Menschenwürde. Diese Grenze soll nicht überschritten werden, eben aus Achtung vor der Menschenwürde.

Wenn wir nun diesen Verfassungsartikel auslegen, ist eines ganz klar: Stammzellen sind Erzeugnisse aus Embryonen. Darüber kann kein Zweifel bestehen. Es geht dann nur noch darum, die Frage zu beantworten: Was heisst Handel treiben? Die Kommission kommt mit einer Lösung, wonach die Bezahlung der Kosten noch nicht Handel treiben ist. Es gibt x Fälle, in denen man mit Handel keinen Gewinn erzielt, sondern sogar Verlust macht. Dennoch ist es Handel. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Verfassung mit dem Begriff des Handels nur den Fall angenommen hat, dass Gewinn erzielt wird, wenn es über das hinausgeht, was z. B. als Kostenabgeltung für Aufwendungen, die Forscher hatten, gelten kann. Die Wertentscheidung lautet leider anders. Sie lautet nämlich so: Es darf überhaupt kein Handel getrieben werden; keine Kommerzialisierung mit menschlichem Erbgut! Das heisst, es darf dafür kein Entgelt geleistet werden, auch kein Entgelt für die Kosten.

Nun hat der Herr Kommissionspräsident gesagt, es könne doch nicht angehen, dass jene Forscher, die Stammzellen entwickelt hätten, das einfach gratis tun müssten und diese gratis abgeben müssten. Man müsse doch zumindest das bezahlen dürfen, was sie an Aufwendungen für die Entwicklung dieser Stammzellen gehabt hätten. Dazu kann ich nur eines sagen: Darüber kann man vielleicht diskutieren, in dem Sinne, dass man der Forschung Privilegien einräumen möchte. Aber das müssen wir über die Verfassung tun; dann müssen wir in der Verfassung eben eine Regel aufstellen, die der Forschung eine Ausnahme bewilligt. Ich bin aber nicht bereit, angesichts der in der Verfassung stehenden Wertentscheidung, die nun einmal so getroffen worden ist, und zwar erst vor zehn Jahren, jetzt einfach in diesem Fall zu erklären: Ja, wir legen das nun einfach so aus, per Gesetz, dass es kein Handel mehr sei, wenn Forscher diese Embryonen gegen Entgelt weitergeben. Daher denke ich, wir sollten aus Achtung vor der Wertentscheidung der Bevölkerung, die damals getroffen worden ist, diesen Schritt nicht tun. Er tut dem Gesetz gar nicht gut; er nützt nichts - im Sinne einer wertorientierten Zustimmung zu einer verantwortbaren Forschung mit menschlichen Embryonen -, sondern er wird diesem Anliegen schaden.

Daher bitte ich Sie, auf Absatz 4 zu verzichten und ihn zu streichen.