AB 328398
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-27
Wortprotokoll
Die Geschichte dieser Vorlage hat mein Kollege Mahaim nun im Detail erzählt. Daher verzichte ich darauf. Manchmal aber sind Vorstösse doch sehr interessant. Dieser Vorstoss unseres Kollegen Fabio Regazzi ist insofern interessant, als er in einer Tiefzinszeit eingereicht worden ist, in der er zu hundert Prozent Gültigkeit hatte. In einer ersten Phase der Diskussion hatte die Kommission das Gefühl, dass eigentlich das Argument, das Herr Regazzi bringt, nun aus der Zeit gefallen sei. Aber die Diskussion hat etwas anderes gezeigt. Sie hat gezeigt, dass eben auch dann, wenn die Zinsen steigen, die Regelung, die Herr Regazzi beantragt, Sinn macht.
Ihre Kommission hat die Vorlage zur parlamentarischen Initiative beraten. Sie empfiehlt Ihnen Eintreten auf diese Vorlage.
Eine Minderheit Flach empfiehlt Ihnen Nichteintreten. Sie ist der Meinung, dass die bisher gültige Regelung mit dem fixen Zins von 5 Prozent einfacher, besser und praktikabler sei. Die Mehrheit, das hat Ihnen Herr Kollege Mahaim gesagt, sieht das ein wenig anders und möchte ein differenziertes Bild. Daher hat man entschieden, einen Mittelweg zu gehen zwischen einem komplett flexiblen Verzugszins, der, wie in Deutschland, quasi täglich oder monatlich berechnet wird, und einem fixen, wie wir ihn heute kennen.
Was wir nun wollen, ist, dass der Verzugszins jährlich festgelegt wird, und zwar immer im Voraus und immer mit einem Zuschlag von 2 Prozentpunkten zum effektiven Zins. Wir haben auch noch definiert, dass dieser mindestens bei 3 Prozent und maximal bei 15 Prozent liegen soll. Ihre Kommission hat also das System flexibilisiert, ihm aber einen deutlichen Rahmen gegeben und so für bessere, aber vor allem für mehr Rechtssicherheit gesorgt.
Der Vorstoss von Kollege Fabio Regazzi ist, wie ich eingangs erwähnt habe, wichtig und richtig. Das hat Ihre Kommission genauso gesehen. Demzufolge empfehlen wir Ihnen auch, dass Sie auf diese Vorlage eintreten und dass Sie dem Antrag, der von der Kommission schlussendlich überdeutlich angenommen worden ist, mit der angepassten Regelung in Absatz 2 zustimmen. Damit entscheiden Sie sich für einen Zuschlag von 2 Prozentpunkten und einen Zinssatz, der bei mindestens 2 und höchstens 15 Prozent liegt.
In diesem Sinne: Gehen wir diesen Schritt, sagen wir Ja zu dieser Vorlage, und bringen wir so die parlamentarische Initiative Regazzi über die Ziellinie.