Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Auf diesen Passus könnte stricto sensu verzichtet werden, da das Bundespersonalgesetz die vorgeschlagene Flexibilität in Sachen Anstellungen schon beinhaltet. Der symbolische Wert dieser Bestimmung sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Die Hochschulen sollen ihre Stars - dazu gehören [PAGE 164] Nobelpreisträger - auch nach dem Pensionierungsalter behalten können. Hier ist jedoch zu verdeutlichen, dass es sich um aussergewöhnliche Persönlichkeiten handelt und dass nur selten auf diese Prozedur zurückgegriffen werden soll. Die Vereinbarung zwischen dem ETH-Rat und der Persönlichkeit soll deshalb auch Vorgaben über eine zeitliche Beschränkung enthalten.
Die Kommission hat zuerst die Möglichkeit erwogen, das maximale Alter bei 70 Jahren zu fixieren. Da aber die Gefahr besteht, dass dies bei allen Professoren einen Automatismus auslösen könnte - weil wahrscheinlich jeder Professor von sich glaubt, dass er an der Hochschule mehr oder weniger unersetzbar sei -, haben wir darauf verzichtet, hier ungewollt das Pensionierungsalter auf 70 Jahre hinaufzusetzen. Wir wissen ja auch um die Herkunft dieses Artikels, man könnte ihn auch als Lex Wüthrich bezeichnen. Wir sind dezidiert der Meinung, dass wirklich nur bei herausragenden Persönlichkeiten - man könnte fast die Bedingung setzen, es müsste ein Nobelpreisträger sein - das Pensionsalter erhöht werden kann.