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Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Ich werde einen ordentlichen Teil des heutigen Morgens bestreiten. Ich habe mich deshalb gestern, auch mit Rücksicht auf den heutigen Tag, sehr kurz gehalten. Wir haben heute das ETH-Gesetz in der Differenzbereinigung. Es ist unser Ziel, dieses Gesetz in dieser Session zu Ende zu beraten. Es verbleibt aufgrund der Entscheide Ihrer Kommission noch eine einzige Differenz. Ich habe bei einigen Artikeln noch kurze Bemerkungen zu machen, um zu begründen, weshalb wir uns dem Nationalrat anschliessen. Ich werde das aber nicht bei jedem Detail tun.

Die erste Differenz ergibt sich bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g, wo der Nationalrat im Zweckartikel eingefügt hat, dass sich die ETH im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Berufsbildung beteiligen sollen. Die Kommission beantragt, sich bei dieser Zweckbestimmung dem Beschluss des Nationalrates zu widersetzen. Der Nationalrat hat diesen Buchstaben mit 78 zu 64 Stimmen gutgeheissen. Wir widersetzen uns nicht der Absicht, Lehrstellen zur Verfügung zu stellen, sondern aus dem Grund, dass dies nicht zum Kerngeschäft der ETH gehören kann. Es ist Sache des Leistungsauftrages, den der Bundesrat ja alle vier Jahre erlässt und den wir genehmigen werden, entsprechende Pflöcke einzuschlagen. Eine solche Bestimmung gehört aber nicht in diesen Zweckartikel. Sie kann angesichts der Grundaufgaben der ETH nicht zum Kerngeschäft gehören.

Ich bitte Sie, diese Differenz zu belassen.