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David Eugen · Ständerat · 2000-03-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich denke, über diese Verfahrensfrage sollte man nach gesundem Menschenverstand entscheiden. Ich glaube, der Kanton Aargau ist daran sicher interessiert, wie jeder Initiant übrigens. Wir haben das sogar bei den Volksinitiativen so geregelt, dass man jene Punkte belässt, bei denen Gültigkeit möglich ist. Wir hatten schon verschiedene Fälle, wo einzelne Punkte, die verfassungswidrig oder insbesondere völkerrechtswidrig waren, dann beseitigt wurden. Ich denke - das als grundsätzliche Überlegung -, wir sollten das Ganze nicht in Bausch und Bogen verwerfen, weil am einen Ort eine Rechtswidrigkeit erkannt [PAGE 59] wird, wenn es wirklich teilbar ist und wenn uns die Forderungen in teilbarer Form unterbreitet werden.

Hier sind sie klar zu unterscheiden, und sie sind auch sachlich unterschiedlich. Das sind sachlich ganz unterschiedliche Punkte, zu denen man sehr unterschiedliche Meinungen haben kann. Vor allem kann man sie rechtlich und völkerrechtlich unterschiedlich beurteilen. Daher würde ich Ihnen jetzt eigentlich gerne vorschlagen - wenn es sich anders verhält, unterziehe ich mich natürlich Ihrer Weisung, das ist klar -, über die Ziffern 1 bis 4 dieser Initiative getrennt abzustimmen.

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