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preparatory:AB 328606

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

In Block 1 geht es um die Netzwerke zur koordinierten Versorgung, um die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker und um weitere Massnahmen.

Ich beginne mit den Apotheken: Im Rahmen der medizinischen Prävention sollen neu auch Apotheker selbstständig Leistungen zulasten der Krankenkassen abrechnen können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der Verordnung verankert sind, oder um Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen. So können Patientinnen beispielsweise direkt in der Apotheke eine Impfung erhalten, die im nationalen Impfplan steht, und diese Impfung wird dann von der OKP übernommen. Ihre Kommission hat eine Präzisierung des Entwurfes des Bundesrates in Artikel 26 ohne Gegenantrag angenommen.

Ohne Gegenantrag unterstützt die Kommission auch den Entwurf des Bundesrates, Referenztarife für die Behandlung in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons festzulegen und damit den Spitalwettbewerb zwischen den Kantonen zu fördern; dies betrifft Artikel 41.

Im Bereich der Digitalisierung der Versichertenkarte fordert die Kommission einstimmig, den Anwendungsbereich auszuweiten und die Voraussetzungen zur Digitalisierung der Versichertenkarte zu schaffen. Ihre Kommission hat bei Artikel 42a Absätze 2 bis 3bis eine Ergänzung zum Entwurf des Bundesrates einstimmig angenommen.

Bei den Leistungen während der Schwangerschaft unterstützt die Kommission den Entwurf des Bundesrates, wonach die Leistungen neu ab Beginn der Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung befreit werden. Sie fordert aber eine offene Formulierung dazu, wer den Beginn einer Schwangerschaft feststellen kann. Es muss in Zukunft nicht mehr zwingend ein Arzt, sondern es darf auch eine Hebamme sein, welche eine Schwangerschaft feststellt. Die Feststellung der Schwangerschaft soll aber nach wie vor nach medizinisch anerkannten Grundsätzen erfolgen. Ihre Kommission hat die Anpassungen in Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe d und Absatz 7 Buchstabe b mit 12 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Es gibt dazu keine Minderheit.

Ich komme nun zu den umstrittenen Themen. In Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h Ziffer 2 geht es nochmals um die Apotheker: Der Bundesrat beantragt, dass die Apotheker zukünftig zulasten der OKP "pharmazeutische Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und der Therapietreue" abrechnen dürfen. Er will mit dieser Massnahme den niederschwelligen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen verbessern und Hausärzte entlasten.

Der Mehrheit der Kommission geht dieser Antrag zu wenig weit: Die Apotheken sollen in Zukunft generell pharmazeutische Leistungen durchführen dürfen. Die Minderheit Glarner beantragt, dem Bundesrat zu folgen. Die Mehrheit ist aber der Meinung, dass eine kostenneutrale oder sogar kostendämpfende Umsetzung dieser Änderung möglich ist. Die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker müssen den WZW-Kriterien entsprechen, die Tarife müssen durch den Bundesrat genehmigt werden; zudem muss aufgrund des neuen Artikels 47c im Paket 1b auch ein Kostenmonitoring vorgesehen werden. Es können in Zukunft also [PAGE 2045] Beratungs- und Betreuungsleistungen erbracht werden, die von der Krankenversicherung bezahlt werden. Derzeit kann die Krankenversicherung nur die Leistungen des Apothekers bezahlen, die bei der Abgabe eines vom Arzt verschriebenen Medikaments erbracht werden. Mit einer Öffnung könnte man ohne Medikamentenabgabe Leistungen erbringen, um die Therapie zu optimieren und die Therapietreue zu erhöhen. Bei der Therapietreue sprechen wir von einem Einsparungspotenzial von über 6 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr.

Es geht uns beispielsweise darum, dass man Analysen neu auch in Apotheken vornehmen kann. Ein Beispiel ist ein Diabetes-Patient, der in eine Apotheke kommt: Wenn die Apothekerin bemerkt, dass er seine Medikamente nicht regelmässig einnimmt, dann kann sie heute nur mit ihm sprechen und darauf basierend eine Empfehlung abgeben. In Zukunft soll die Apothekerin aber auch den Blutzuckerspiegel messen oder bei jemandem, der zu viel Cholesterin hat, auch den Bluthochdruck messen können. Aufgrund dieser Messungen kann sie dann ein besser geeignetes Medikament verschreiben und somit auch zielgerichtet einen Beitrag zur Genesung des Patienten leisten. Die Ergänzung des Entwurfes des Bundesrates in Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Ich komme zu den Hebammen. Der Kommission war und ist es ein Anliegen, dass Hebammen ihre Arbeit unkompliziert erledigen können, ohne dass es dabei zu einer Mengenausweitung kommt. Einerseits sollen sie also nicht unnötig darin behindert werden, ihre Arbeit auszuführen, andererseits ist klar, dass im Falle einer Krankheit des Kindes oder der Mutter nach wie vor ein Arzt konsultiert werden soll. Die Mehrheit der Kommission will somit, dass Hebammen neu Kontrolluntersuchungen einschliesslich der notwendigen Analysen bei der Mutter während und nach der Schwangerschaft durchführen können. Zudem sollen Hebammen die ambulante Betreuung im Wochenbett zur Pflege und Überwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind abrechnen können. Hinzu kommen vom Bundesrat zu bestimmende Voraussetzungen zu von Hebammen angewandten Arzneimitteln bei der Niederkunft.

Die beiden Minderheiten Schläpfer wollen sämtliche neuen Bestimmungen streichen, da sie eine Mengenausweitung erwarten. Die Minderheit I (Gysi Barbara) will, dass Hebammen zusätzlich auch Analysen, Untersuchungen sowie für die Behandlung verwendete Mittel und Gegenstände abrechnen dürfen. Der Antrag dieser Minderheit wurde nun aber zugunsten des Einzelantrages Wismer Priska zurückgezogen. Der Einzelantrag konnte in der Kommission nicht behandelt werden; deshalb gibt es dazu auch keine Empfehlung der Kommission.

Ihre Kommission hat Artikel 29 Absatz 2 Buchstaben a, b und f mit 15 zu 9 Stimmen angenommen und somit den Antrag, der Ihnen jetzt als Antrag der Minderheit I (Gysi Barbara) vorliegt, abgelehnt. Der Antrag, der Ihnen jetzt als Antrag der Minderheit II (Schläpfer) vorliegt, wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Ich komme nun zu den Netzwerken zur koordinierten Versorgung. Wie Herr Bundespräsident Berset gesagt hat, sind sie das eigentliche Herzstück dieser Vorlage. Der Bundesrat schlägt die Schaffung eines neuen Leistungserbringers vor, die sogenannten Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Der Bundesrat will die koordinierte Versorgung stärken, indem ein neuer Leistungserbringer geschaffen wird. Die Kantone würden diese zulassen und steuern. Ein Arzt würde dem Netzwerk vorstehen, dem Netzwerk können verschiedene andere Leistungserbringer wie Apotheker, Ärzte, Spitex, Physiotherapeuten usw. angehören.

Der Vorschlag des Bundesrates stiess in der Kommission jedoch auf Ablehnung. Die Minderheit Maillard will zwar am neuen Leistungserbringer festhalten, diese Netzwerke jedoch von einem kantonalen Leistungsauftrag befreien und nicht zwingend einem Arzt unterstellen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will nichts von einem neuen Leistungserbringer wissen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Einführung eines neuen Leistungserbringers mit einem kantonalen Leistungsauftrag hätte viel Aufwand für den Bund und die Kantone zur Folge. Das Gesundheitswesen besteht schon heute aus verschiedenen Silos, die zu wenig miteinander sprechen und arbeiten. Dass nun ein neues Silo geschaffen werden soll, könnte diese Tendenz eher verstärken.

Es war aus den Unterlagen schwer ersichtlich, wie ein neuer Leistungserbringer konkret zur Kostendämpfung beitragen kann. Die Regulierungsfolgenabschätzung zeigt auf, welche Effekte erwartet werden können. Diese Effekte sind jedoch sehr umstritten. Es stellt sich die Frage, ob es explizit einen neuen Leistungserbringer dafür braucht. Es gibt heute bereits gute Beispiele für erfolgreiche Netzwerke im Gesundheitswesen. Diese sind alle ohne die hier vorgeschlagene Bürokratie entstanden. Sie wehren sich auch gegen staatliche Netzwerke, die sie in ihrer heutigen Freiheit stark einschränken würden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Netzwerke anders gefördert werden sollen. Erstens soll in den ambulanten Tarifen die interdisziplinäre Zusammenarbeit besser abgebildet werden. Das sollte mit der anstehenden Revision des Tarmed, also der Einführung des Tardoc, geschehen. Zweitens sollen auch die Krankenversicherungen Teil der koordinierten Versorgung werden. Sie sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, Patienten z.[NB]B. auf Generika-Angebote aufmerksam zu machen, wenn diese heute noch teurere Originalprodukte beziehen.

Weiter sollen Mehrjahresverträge möglich gemacht und die Prämien von alternativen Versicherungsmodellen neu berechnet werden. Beide Kommissionsmotionen stärken die alternativen Versicherungsmodelle, welche bereits heute durch eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung verwendet werden. Sie sind also schon heute sehr beliebt. Wir sollten sie stärken, sodass noch mehr Personen von den alternativen Versicherungsmodellen Gebrauch machen, welche auch die integrierte Versorgung stärken.

Der Antrag der Minderheit Maillard wurde in der Kommission gegen den Antrag des Bundesrates ausgemehrt und einstimmig angenommen. Dann wurde der Antrag auf Streichung dem Antrag Maillard gegenübergestellt, und der Antrag auf Streichung hat in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen obsiegt.

Ich komme noch zu den Anforderungen an die Inhalte der Rechnungen der Leistungserbringer. Sie haben es gehört: Eine Mehrheit fordert, dass neu die Ärzte konkret aufzeigen sollen, wann die Behandlung am Patienten angefangen und wann sie aufgehört hat. Davon verspricht sich die Mehrheit, dass man als Patient eine bessere Kostenkontrolle durchführen kann. Die Minderheit de Courten bekämpft dies, weil sie davon ausgeht, dass dies vor allem mehr Bürokratie nach sich zieht und dass man, wenn die Zeit gestoppt wird, etwas vergleicht, das man nicht miteinander vergleichen kann, weil gewisse Patienten vielleicht länger beim Arzt sind, als sie behandelt werden. Es ist unklar, welche Zeit man dann stoppen soll. Die Mehrheit ist aber für diese Ergänzung von Artikel 42 Absatz 3. Sie wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Ich komme zu Artikel 56 Absatz 1bis. Hier geht es um die Informationen der Versicherer. Ich habe das vorhin schon erwähnt: Die Kommission will, dass die Versicherungen in Zukunft ihre Kundinnen und Kunden darauf aufmerksam machen dürfen, wenn sie beispielsweise teure Medikamente einkaufen, obwohl es günstigere Generika gäbe. Dieser Antrag wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ein Minderheitsantrag Wasserfallen Flavia fordert die Streichung; er wurde von Kollegin Wasserfallen bereits begründet.

Ich bin am Ende meiner Ausführungen zu Block 1 und danke für Ihre Aufmerksamkeit.