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Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-09-28

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Die Motion der APK-N möchte einerseits, dass der Bundesrat beauftragt wird, soweit sinnvoll und angemessen Massnahmen zu ergreifen, um die iranische Zivilgesellschaft in ihrem Kampf für Frauen- und Menschenrechte zu unterstützen. Andererseits möchte die Motion dem Bundesrat den Auftrag erteilen, die Sanktionen, die von der EU gegen den Iran beschlossen worden sind, vollständig zu übernehmen.

Die Ausgangslage im Iran dürfte Ihnen bekannt sein. Die Menschenrechtssituation ist katastrophal, insbesondere auch mit Bezug auf die Frauenrechte: Frauen dürfen gewisse Berufe, wie zum Beispiel den Beruf des Richters, nicht ergreifen. Das Ehe- und Scheidungsrecht ist krass diskriminatorisch zulasten von Frauen. Frauen gelten zum Beispiel vor Gericht nur als halbe Zeugen, ihre Aussage ist somit nur halb so viel wert. Männer haben innerhalb der Ehe das Recht, die sexuelle Verfügbarkeit von Frauen mittels Gewalt durchzusetzen. Häusliche Gewalt ist kein Delikt, und Frauen dürfen ohne Bewilligung ihres Mannes keine Reise antreten. Das sind nur einige Beispiele dafür, wie sich die Situation im Iran aktuell darstellt.

Zudem gibt es Kleidervorschriften und die Kopftuchtragpflicht für die Frauen. Im September des Jahres 2022 ist bekanntlich Frau Mahsa Amini in der Haft auf fragwürdige Art und Weise verstorben; sie wurde in Haft genommen, weil sie zu viel Haar gezeigt hatte. In der Folge haben sich Proteste im Iran ereignet, anlässlich welcher diese Situation, insbesondere in Bezug auf die Frauenrechte, zu Recht und massiv kritisiert worden ist. Dieser Widerstand wurde brutal niedergeschlagen.

Die APK Ihres Rates ist wie die APK des Nationalrates der Ansicht, dass diese Missstände kritisiert werden müssen, dass wir hier klar Position beziehen müssen. Das hat der Bundesrat getan. Das steht auch in keiner Weise in Widerspruch zur schweizerischen Neutralität, da es sich bei der Neutralität um einen militärischen Begriff handelt und Gesinnungsneutralität nicht verlangt wird.

Die APK-N fordert mit ihrer Motion nun zwei Dinge. Das eine sind, soweit sinnvoll, Massnahmen, um die iranische Zivilgesellschaft im Kampf für Frauen- und Menschenrechte zu unterstützen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt dieses erste Anliegen. Was das konkret bedeutet, liegt dann in den Händen des Bundesrates. Man lässt ihm den notwendigen Spielraum, insbesondere auch mit den Worten "soweit sinnvoll und angemessen". Man kann allenfalls kritisieren, dass der Bundesrat mit diesem Satz wahrscheinlich nicht viel an seiner Politik ändert. Aber ich glaube, das Zeichen, das wir hier abgeben würden, wenn wir hier nicht zustimmen, wäre ein seltsames. Zudem drückt diese Forderung oder Anregung an den Bundesrat die Unterstützung durch das Parlament aus, was aus meiner Sicht sinnvoll ist.

Nun zur zweiten Forderung, die im zweiten Satz der Motion festgehalten ist, die vollständige Übernahme der EU-Sanktionen gegen Mitglieder des iranischen Regimes: Was diese betrifft, ist die Kommission der Meinung, dass sie nicht sinnvoll ist, einerseits, weil Sanktionen ja nur eine beschränkte Wirkung haben, andererseits, weil die Schweiz ein Schutzmachtmandat im Iran ausübt. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoller ist, wenn der Bundesrat im Rahmen des Schutzmachtmandats versucht, die Menschenrechtssituation zu verbessern, statt jetzt auch noch die Sanktionen vollständig zu übernehmen.

Deshalb hat die Mehrheit der Kommission wie erwähnt beschlossen, Satz eins, also die erste Forderung, zu unterstützen, auf die Forderung im zweiten Satz zu verzichten und den Motionstext entsprechend anzupassen. Es gibt eine Minderheit, die auch den ersten Satz nicht beibehalten will; sie wird sich sicher äussern.

Ich danke Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, wenn Sie dieser abgeänderten Motion zustimmen.