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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-09-28

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-28

Wortprotokoll

Werter Herr Kollege Maillard, apropos falsche Behauptungen: Sie haben hier erneut fälschlich und wider besseres Wissen behauptet, die Generika seien schuld am Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Sie wissen ganz genau - Sie waren selbst dabei -, dass nicht ich, sondern dieses Parlament anstelle des Referenzpreissystems ein anderes Modell beschlossen hat, das dem Bundesrat jetzt ermöglicht hat, ein Kostensenkungspotenzial von 250 Millionen Franken auszuschöpfen. Durch die Preissenkungen haben die Generika bereits 600 Millionen Franken zusätzlich zur Kostendämpfung beigetragen. Ich bitte Sie, das einmal anzuerkennen. Wir sind bei den Generika die Einzigen, die wirklich substanzielle Kosteneinsparungen realisiert haben.

Zu Artikel 42, wo ich die Minderheit vertrete: Sie betreiben auch dort reine Augenwischerei. Artikel 42 regelt die Modalitäten der Rechnungsstellung, also den Tiers garant und den Tiers payant, und in Absatz 3 geht es jetzt darum, dass der Versicherte, also der Patient, seinerseits eine verständliche, lesbare und detaillierte Rechnung erhält.

Sie kennen das alle: Kontrollieren Sie Ihre Rechnungen, die Sie vom Arzt erhalten, und bestätigen Sie bitte, dass sie leserlich, detailliert und verständlich sind. Jetzt kommt Herr Maillard und sagt: Wir müssen zusätzlich das Datum und die Zeit des Konsultationsbeginns und jene des Konsultationsendes aufführen. Er beantragt das und hat dafür eine Mehrheit gefunden, weil er sagt, dass es tatsächlich Ärzte in diesem Land gibt, die pro Tag mehr Stunden abrechnen, als der Tag überhaupt Stunden hat. Das ist ein Missstand, da bin ich völlig mit ihm einverstanden. Nur: Mit der zusätzlichen Erfassung dieser Daten und der Kommunikation an den Patienten, der diese Rechnung kontrollieren soll, erreichen Sie das Ziel nicht, weil es in der Natur der Behandlung beim Arzt liegt, dass ein Arzt auch mehrere Behandlungen im gleichen Zeitraum durchführen kann.

Ich erkläre es am Beispiel der Coiffeuse: Wenn die Coiffeuse eine Kundin unter die Föhnhaube steckt, kann sie bei einer anderen Kundin bereits die Haare schneiden. Wenn sie bei der einen Kundin die Mèche aufgelegt hat, dann arbeitet die Coiffeuse während der Einwirkungszeit, die es dafür braucht, effizienterweise bei einem anderen Kunden weiter. Genauso läuft es entsprechend beim Arzt.

Die Rechnungskontrolle muss stattfinden, damit bin ich einverstanden, aber nicht mit zusätzlicher Bürokratie, Herr Maillard, bitte nicht. Die Ärzte ertrinken bereits in dieser Bürokratie. Die Rechnungskontrolle ist Aufgabe der Versicherer, das wissen Sie, und dort müssen Sie die Möglichkeiten schaffen, dass auch entsprechend sanktioniert werden kann. Wenn die Versicherer solche betrügerischen Abrechnungen erkennen, dann müssen sie den Vertragszwang mit diesem Arzt aufheben können. Das sind die Massnahmen, die Sie ergreifen müssen. Das Problem ist erkannt, aber die Lösung ist falsch. Deshalb ist Ihr Minderheitsantrag untauglich.

Jetzt kann ich noch für die Fraktion sprechen. In diesem Block diskutieren wir die Frage der Netzwerke zur koordinierten Versorgung, die Leistungs- und damit auch die Mengenausweitung bei Apotheken und Hebammen und die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen durch Information der Patienten und Patientinnen. Das sind die Punkte, die wir haben.

In Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h, das ist die Minderheit Glarner, geht es um die Frage, ob die Apotheker Leistungen, die die Apotheker kostengünstig oder effizient erbringen können, statt zusätzliche Akteure zu involvieren, in eigener Kompetenz abrechnen sollen. Ich halte das für sinnvoll. Allerdings muss auch hier besser sichergestellt werden, dass keine Mengenausweitung und keine Doppelspurigkeiten entstehen. Das ist nach Ansicht der Minderheit Glarner nicht sichergestellt. Deshalb bitte ich Sie hier, dem Rechnung zu tragen.

Bei Artikel 29 Absatz 2 Buchstaben b und f folgen Sie bitte der Minderheit II (Schläpfer). Hier besteht aus meiner Sicht kein zusätzlicher Regulierungsbedarf. Was in der [PAGE 2041] Vergangenheit möglich war, soll auch künftig gelten. Ansonsten würden auch hier zusätzliche Infrastrukturen und Doppelspurigkeiten aufgebaut, die unnötig sind.

Ich komme zu Artikel 37a und damit zum Thema der Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Hier begrüsst die SVP-Fraktion zusammen mit einer breiten Allianz, dass auf die Schaffung eines neuen Leistungserbringers, der sich "Netzwerke zur koordinierten Versorgung" genannt hätte, verzichtet werden soll. Denn damit würde eine unnötige Überregulierung geschaffen. Stattdessen könnte man mit einer gezielten Ansprache der Versicherten durch die Versicherer unter anderem zur Empfehlung spezifischer Versorgungsangebote eine Verbesserung der heute erschwerten medizinischen Versorgung von chronisch und multimorbiden Patienten erreichen. Dafür müsste eine Anpassung der heutigen Gesetzgebung vorgenommen werden.

Bitte folgen Sie auch dem Beschluss der Mehrheit der Kommission, wonach den Krankenversicherern erlaubt werden soll, die Daten ihrer Versicherten zu nutzen, um diese individuell über mögliche Einsparungen oder passendere Versorgungsmodelle zu informieren. Folgen Sie also bei Artikel 56 der Mehrheit.

Zur zusätzlichen Rechnungsinformation habe ich mich soeben geäussert.

Zur Motion 23.3502, "Stärkung der koordinierten Versorgung durch Kostenwahrheit der Versicherungsmodelle im KVG", gehört auch, dass für die Berechnung der Prämienrabatte nicht mehr die ordentliche Versicherung herangezogen wird. Das wäre ein Fortschritt für diese innovativen und effizienten Modelle, die wir unterstützen.

Auch Mehrjahresverträge, die wir ja schon diskutiert haben, halten wir nach wie vor für sinnvoll, um die Prämienbelastung zu mindern und die Rosinenpickerei zu dämpfen.