preparatory:AB 328705
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28
Wortprotokoll
Ich komme zuerst zu den unbestrittenen Punkten.
Ihre Kommission wünscht wie der Bundesrat bei Artikel 32 Absatz 3 eine differenzierte Prüfung der WZW-Kriterien. Die Kommission will aber keinen Blankocheque ausstellen, dass Ausnahmen generell möglich sind. Die Kommission hat den Bundesrat dahin gehend eingeschränkt, dass Ausnahmen von der periodischen Preisüberprüfung dort möglich sein sollen, wo die Preise schon sehr tief sind, gegen null gehen, und dort, wo die Versorgungssicherheit gefährdet wird. Ihre Kommission hat das mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.
Unbestritten respektive ohne Minderheitsantrag ist auch eine Anpassung von Artikel 33 Absatz 6. Hier geht es um die Vergütung von Impfungen. Ihre Kommission will das Prozedere vereinfachen, sodass vor allem eine Kommission zuständig ist. Wir haben dies mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen.
Weiter fordert Ihre Kommission ohne Minderheitsantrag bei Artikel 52b, dass es Preismodelle respektive Rückerstattungen nur dann geben soll, wenn der Zulassungsinhaber dies beantragt. Der Hintergrund dieses Antrages ist, dass das BAG Preismodelle nicht quasi aufzwingen können soll. Natürlich kann heute gesagt werden, dass das nicht die geltende Praxis sei. Aber es kann durchaus sein, dass sich das ändert. Hier wollen wir sicherstellen, dass diese Preismodelle Ausnahmen sind und sie nur auf Antrag der Zulassungsinhaberin möglich sind. Wir haben diese Ergänzung in Artikel 52b mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Ich komme jetzt zur Vertraulichkeit von Preismodellen. Ja, es ist ja heute schon so, dass es sogenannte Preismodelle [PAGE 2057] für innovative und hochpreisige Medikamente gibt. Bei diesen Preismodellen läuft es so, dass es einen Listenpreis gibt, der öffentlich einsehbar ist und den alle kennen. Dann gibt es aber die Möglichkeit, einen Mindestrabatt von 25 Prozent zu gewähren. Dieser Mindestrabatt führt dazu, dass wir heute bis zu 300 Millionen Schweizerfranken pro Jahr weniger ausgeben für hochpreisige Medikamente. Jetzt kann man das schlecht finden und verunmöglichen. Eine vollständige Transparenz bei diesen Rabatten würde aber einfach dazu führen, dass es sie nicht mehr gäbe, sondern nur noch die Vergütung nach dem Listenpreis. Dann hätten wir zwar eine vollständige Transparenz, aber knapp 300 Millionen Franken an Mehrkosten gegenüber dem Status quo. Die Frage ist: Wollen wir, dass es in einem Kostendämpfungspaket am Schluss zu Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Franken kommt oder nicht?
Ihre Kommission ist der Ansicht, dass diese Ausnahmen von der Transparenz einerseits im Interesse der Prämienzahlenden sind - ich habe es erwähnt, wir sparen bis zu 300 Millionen Franken pro Jahr -, andererseits aber auch im Interesse der Patienten, weil Preismodelle ermöglichen, dass innovative Medikamente früher auf den Schweizer Markt kommen. Wenn Kollegin Weichelt diese Bestimmung nun als "Krebsgeschwür" betitelt, dann kann ich nur antworten: Ja, es geht bei innovativen Medikamenten unter anderem um die Bekämpfung von Krebs. Wenn eine Bestimmung dazu führen kann, dass die Innovationen früher in der Schweiz zur Verfügung stehen, dann ist das unserer Meinung nach eine gute Sache.
Ihre Kommission ist aber auch der Ansicht, dass es eine Kontrolle über diese Preismodelle braucht. Sie schlägt deshalb vor, dass es eine unabhängige Kommission geben soll, welche regelmässig Bericht über die Preismodelle erstattet. Das war nicht bestritten, dazu gibt es keine Minderheit.
Weiter will die Kommission, neben der unabhängigen Kommission, dass wir den Bundesrat mittels eines Postulates beauftragen, den Beitritt zur Beneluxa-Initiative zu prüfen. Man kann all diese Schaufensterpreise, generell die Preisfestsetzung in der Tat kritisieren, aber wir sollten nicht das einzige Land sein, das dann einfach mehr bezahlt als alle anderen, sondern wir sollten das koordiniert im Zusammenhang mit dieser Beneluxa-Initiative anschauen.
Über Artikel 52c haben wir folgendermassen abgestimmt: Die Ergänzung um eine Sunset-Klausel, gemäss jetziger Minderheit I (Wasserfallen Flavia), wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt; die Streichung der Bestimmung, gemäss jetziger Minderheit II (Weichelt), wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ich komme zum Zugang zu Medikamenten ab Tag null ihrer Zulassung: Heute ist es so - Kollege Mäder hat das schon gut ausgeführt -, dass es einerseits die Swissmedic gibt, welche für die Zulassung der Medikamente zuständig ist, und dass es andererseits das BAG gibt, das für die Preissetzung zuständig ist. Es kann heute vorkommen, dass es, nachdem ein Medikament zugelassen wurde, mehrere Monate, wenn nicht Jahre dauert, bis es für alle in der Schweiz verfügbar ist. Zwischen der Zulassung und der Preisfestsetzung gibt es nur die Einzelfallvergütung, das heisst, die Krankenversicherungen entscheiden im Einzelfall, ob ein Medikament vergütet wird oder nicht.
Ihre Kommission will nun mit der Ergänzung von Artikel 52d erreichen, dass in Zukunft ein Medikament, das zugelassen wird, ab dem Tag der Zulassung einen provisorischen Preis erhält und somit für alle in der Schweiz verfügbar ist. Diesen provisorischen Preis legt das BAG fest. Das ist sehr wichtig: Es geht da nicht um ein Wunschkonzert der Pharmaindustrie, sondern es geht darum, dass das BAG einen provisorischen Preis festlegt. Dieser wird dann so lange vergütet, bis der endgültige Preis verhandelt wurde. Die Differenz wird entweder der Pharmaindustrie vergütet, oder die Industrie muss sie zurückzahlen, je nachdem, ob der provisorische Preis zu hoch oder zu tief angesetzt war.
Die Minderheit Wasserfallen Flavia will diese Bestimmung streichen. Sie begründet ihren Minderheitsantrag damit, dass betreffend Zugang mit "early access" und "early dialogue" bereits Fortschritte erzielt wurden. Zudem befürchtet sie mit einer solchen Bestimmung Mehrkosten. Ihre Kommission hingegen hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, diesen Zugang ab Tag null zu gewähren.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier überall der Kommissionsmehrheit folgen.