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Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Der Vorschlag der Kommission segelt tatsächlich unter der Flagge der Kosteneindämmung. Nun sagt Herr Schiesser, er sei ein Eingriff in die Freiheit des Arztes, das konkrete Medikament zu verschreiben. Ich muss dem widersprechen. Die Kommission sagt klar: Bei gleicher Eignung sind preisgünstige Arzneimittel und Untersuchungsmethoden abzugeben bzw. zu verwenden. Der Arzt entscheidet nach wie vor, unter Würdigung aller Umstände - auch der Nebenwirkungen, möglicher langfristiger Konsequenzen für den Patienten -, und er ist vollständig frei, zu entscheiden, welches Medikament er verschreiben möchte. Es besteht kein Zwang zum preisgünstigsten Medikament. Das ist der grosse Unterschied zur "Denner-Initiative", welche wir zu Recht abgelehnt haben. Sie hätte einen Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes gebracht.

Eine andere Frage ist, wie wirksam diese Bestimmung sein wird. Da gehen die Meinungen auseinander. Die Kommission war der Ansicht, die Bestimmung könne ein Beitrag zur Kosteneindämmung sein, auch wenn die Auswirkungen nicht ausserordentlich gross seien und vor allem auch heute noch nicht quantifizierbar seien. Aus diesen Gründen haben wir diese Bestimmung eingeführt.

Ich möchte schliesslich auch die Frage aussprechen, ob diese Bestimmung den Krankenkassen freies Spiel gebe, quasi über eine Kontrolle den Arzt zu verpflichten, die billigsten Medikamente abzugeben. Selbstverständlich gibt die Bestimmung den Versicherern eine gewisse Kontrollmöglichkeit. Sie können nachfragen, warum es nur immer die teuersten Medikamente sind und warum Herr Doktor B. in seiner Praxis nie die günstigeren verschreibt. Diese Kontrollwirkung bezwecken wir. Aber ich stelle klar, dass die Freiheit des Arztes, ein Medikament zu verschreiben, in keiner Weise eingeschränkt wird, auch wenn wir die positive Wirkung nicht klar beziffern können.

Frau Forster ihrerseits möchte mit ihrem Antrag lediglich den zweiten Satz streichen. Ich glaube, das sollten wir nicht tun. Wir sollten den Absatz beschliessen oder ablehnen. Satz 2 geht nämlich nur auf die zweite Möglichkeit ein, wie ein Medikament bestimmt wird. Entweder sagt gemäss Satz 1 der Arzt, welches Medikament abzugeben ist, oder er umschreibt gemäss Satz 2 den Wirkstoff und der Apotheker [PAGE 226] wählt das Medikament. Wenn schon, muss die Bestimmung für beide Methoden gelten oder gar nicht.

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