Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Ich hoffe, mein Votum bringt die abschliessende Klärung. Herr Leuenberger hat es verstanden, den Bodensatz wieder aufzuwirbeln, sodass die Durchsicht im Glas fehlt. Lassen Sie mich Folgendes sagen: Aufgrund von Buchstabe a sind heute Pflegemassnahmen, die ärztlich verordnet sind, grundsätzlich durch die Krankenversicherung zu bezahlen. Das ist die gesetzliche Grundlage. In früheren Jahren hat die Verordnung des EDI, die Krankenpflege-Leistungsverordnung, dies zurückhaltend gehandhabt. Man hat einen Beitrag an die Pflege gegeben; insbesondere die Gesundheitspflege hat man damit unterstützt.
Nun hat Frau Bundesrätin Dreifuss am 24. Dezember des letzten Jahres - das war einer ihrer letzten Arbeitstage - die Verordnung geändert, und es sind wesentlich mehr Leistungen als bisher kassenpflichtig. Sie hat also umfassend von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht. Rein rechtlich gesehen kann man dagegen nichts haben, weil weitere Leistungen in der Verordnung durch Buchstabe a abgedeckt sind. Wenn man ungefähr den früheren Stand - so wie er bis Ende 2002 galt - zum gesetzlichen Stand erklären will, dann muss man Buchstabe abis einfügen. Das ist der gesetzgeberische Mechanismus. Ich hoffe, ich habe das nun geklärt.
Wenn wir das nicht tun, kostet es für die Versicherer und die Prämienzahler die genannte Milliarde Franken. Mit dem Antrag Forster - da gehen die Schätzungen auseinander - kostet es auch etwas, sonst müsste man ihn nicht stellen; die Grössenordnung von 200 Millionen Franken als Schätzung sei erlaubt.
Wenn Sie eine grosse Sünde begehen wollen, dann folgen Sie Herrn Leuenberger; wenn Sie unbedingt sündigen wollen, dann begehen Sie eine kleine Sünde, und begehen Sie diese mit Frau Forster. (Heiterkeit)