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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-03-13

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Bitte beachten Sie, dass Ihnen meine Anträge betreffend Artikel 25 auf zwei Blättern ausgeteilt worden sind. Es geht auch um Artikel 50, mit Auswirkungen auf Artikel 104a, und das ist wohl in einem einzigen Aufwisch zu behandeln.

Darf ich Sie, die Sie wie ich in diesem Milliardengeschäft der Krankenversicherungen nicht Insider sind, bitten, etwas zu beachten, was unser Kommissionspräsident gesagt hat. Er hat gesagt, wir müssten dieses Gesetz ändern, weil der Bundesrat auf das neue Jahr in einer Rechnungslegungsverordnung etwas geändert habe, das jetzt Auswirkungen habe. Rein gesetzgebungsmässig - das muss ich Ihnen gestehen - ist mir dieses Vorgehen absolut fremd, und es sollte hier keinen Platz finden. Wenn der Bundesrat eine Verordnung erlassen hat, die unerwünschte Auswirkungen hat, dann möge man den Bundesrat ersuchen, seine Verordnung zu ändern - fini, terminé!

Worum geht es hier? Es geht um Pflegekosten. Frau Forster, der Bundesrat hat es soeben ausgeführt und hat immer gesagt, diese ganze Frage der Pflegekosten sei eine sehr komplexe Geschichte, die verschiedenste Bereiche betreffe. Es lohnt sich, die nicht mehr ganz taufrische Botschaft zur Hand zu nehmen und auf Seite 768 nachzulesen. Dort heisst es, dass ein Auftrag an den Bundesrat erteilt wurde, ein Konzept zur Finanzierung des Pflegebereichs zu erarbeiten. "Ein solches Konzept hat als Ausgangspunkt die Aufgaben von Krankenversicherung, Kantonen und Gemeinden voneinander abzugrenzen und darauf abgestützt die Finanzierungsfrage zu prüfen." Ein solches Konzept hätte "die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und die im Rahmen der 4. IV-Revision vorgesehene Assistenzentschädigung in die Betrachtung einzubeziehen .... Ein Pflegekonzept hätte sowohl die Pflege in einem Pflegeheim als auch die Pflege zu Hause zu umfassen."

Ein solches Konzept wurde für die dritte KVG-Revision in Aussicht gestellt. Wir sind jetzt nicht bei der dritten, sondern etwa bei der "zweieinhalbten", wenn man die nationalrätliche Schlaufe noch in Betracht zieht. Jedenfalls hat die Arbeitsgruppe - das lese ich in einem Papier des Departementes des Innern bzw. des Bundesamtes vom 6. Februar 2003 - bereits unter dem Regiment Couchepin festgehalten:

"La question du financement des soins de longue durée doit être thématisée dans le cadre de la troisième révision partielle de la LAMal."

Hier wird auch festgehalten, es sei bis Ende Juni ein Bericht an den Bundesrat abzuliefern. Ich weiss nicht, was die Kommission bewogen hat, jetzt dem Bundesrat vorzugreifen und zu sagen: Wir regeln jetzt die ganze Geschichte über eine Gesetzesänderung, wo doch der Bundesrat eine Arbeitsgruppe - und ich nehme an, dort sei etwelcher Sachverstand vereinigt - beauftragt hat, ihm über das weitere Vorgehen Bericht zu erstatten.

Nun kommt die ganze Geschichte: An sich haben wir in diesem Artikel 25 heute gesetzlich absolut klare Regelungen, und diese sind in einer Verordnung ausgeführt. Diese Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist nicht einmal eine Verordnung des Bundesrates, sondern des Departementes des Innern, und darin ist umschrieben, was zu bezahlen ist und was nicht zu bezahlen ist. Die KLV hat einen Detaillierungsgrad, der sich unseren gesetzgeberischen Qualifikationen fast ein bisschen entzieht. Jedenfalls sind einige von uns, und ich zähle mich gerne dazu, sehr gefordert, wenn wir hier gesetzgeberisch entscheiden sollen, was zu tun ist.

In seinem Referat hat der Kommissionspräsident zwar - und das ist die andere lustige Logik, die er uns vorgetragen hat - gesagt, er wolle den Status quo, d. h. genau genommen will er den Status quo ante vor dem Neujahr 2003. Der Status quo ante Neujahr 2003 ist durch eine bundesrätliche Rechnungslegungsverordnung geändert worden und nicht, wie ausgeführt worden ist, durch eine Verordnung, die die Leistungen neu regelt. Ich finde, wenn wir uns als Gesetzgeber vom Vorwurf befreien wollen, mit Schnellschüssen zu operieren, kommen wir nicht umhin, dem Bundesrat zu sagen, er solle die Sache gründlich prüfen - das ist einer Chambre de réflexion angemessen -, er solle die Expertenkommission berichten lassen, die Geschichte dann anschauen und in der Zwischenzeit auf seine Verordnung zurückkommen, die per 1. Januar 2003 in Kraft trat, wenn es nicht anders geht. Der Bundesrat wird nämlich bei seinen Arbeiten dann auch festhalten müssen, dass es eine Behandlungspflege und eine Grundpflege gibt, und er wird möglicherweise gewisse Differenzierungen vornehmen.

Wenn ich die ganze Übung politisch gewichten will, geht aus der Botschaft hervor, dass sich die Krankenversicherer seit Jahren mit Händen und Füssen gegen die Übernahme dieser Pflegekosten wehren. Offenbar haben sich in dieser von mir als Schnellschuss bezeichneten Übung in der Kommission jetzt einfach einseitig die Krankenversicherer durchgesetzt. Ich denke, das sei keine gute Sache.

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Einen Kostendämmungseffekt hat das nicht, das ist eine blosse Kostenverteilungsübung. Ich will dem Herrn Kommissionspräsidenten und namhaften Vertretern der Krankenversicherungen auch danken; sie haben mir gestern in diesem Zusammenhang sehr viel erklärt und mir diese Milliarde Franken um die Ohren gehauen, bis ich mich fast nicht mehr gespürt habe. Ich habe immer nur eine banale Frage gestellt. Die Krankenversicherer sagen: Es kommt eine Milliarde Franken zusätzlicher Kosten auf uns zu. Ich nehme das mal als gegeben hin; ich kann es nicht beurteilen. Ich habe dann immer nur gefragt: Wer soll dann diese Milliarde Franken tragen? Wer? Darauf habe ich eigentlich nur relativ diffuse Antworten erhalten. Die einen sagen: Ja, die Versicherten selber. Gut, das ist eine Antwort, die ich zu respektieren habe. Andere, etwas sozialer Gesinnte, sagen: Ja, die Kantone können sie dann tragen. Das ist eine ernsthafte Angelegenheit, worüber man mit den Kantonen sprechen müsste. Es würde mich sehr interessieren, was die Kantone dazu sagen, wenn man ihnen einfach so Kosten von einer Milliarde Franken vor die Haustür wirft. Der Kanton, den ich hier vertreten darf, ist jedenfalls jeweils nicht begeistert, wenn der Bund einfach so, mit einem Federstrich, Rechnungen ins Rathaus nach Solothurn schickt. Es gibt dann welche, die sagen: Ja, die Gemeindefürsorge könnte da tätig werden.

Ich komme zum Schluss: Lassen wir den Status quo bestehen; verzichten wir hier auf diese Gesetzesänderung. Die nächste Gesetzesänderung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Der Bundesrat wird bis dahin - seinen Experten folgend und in Übereinstimmung mit allen Beteiligten - zu Lösungen gekommen sein, die dann auch tatsächlich tragbar sind.

Aber eines sage ich Ihnen: Solange die Frage nicht beantwortet ist, wer diese hier im Raum schwebende Milliarde Franken bezahlen soll, können Sie hier nicht entscheiden. Herr Brändli weiss, dass es die Krankenversicherer nicht sein werden, der Herr Kommissionspräsident und die Kommissionsmehrheit sind offenbar auch dieser Ansicht: Die Krankenversicherer können es nicht sein. Sagen Sie hier einfach schlicht und bescheiden, wer diese Milliarde Franken - falls dieser Betrag wirklich stimmt - bezahlen soll. Dann mögen Sie getrost entscheiden. Ich bitte Sie jedenfalls wirklich, beim Status quo zu bleiben und hier keine Schnellschussübung zu veranstalten.