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preparatory:AB 32923

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Das Gesundheitswesen steht an oberster Stelle des Sorgenbarometers unserer Bevölkerung. Das überträgt uns natürlich eine sehr grosse Verantwortung, hier mit Augenmass, aber doch auch mit Konsequenz zu handeln. Das ist der Grund, weshalb sich Ihre Kommission entschieden hat, nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat noch einmal an die Arbeit zu gehen und basierend auf den Entscheiden, die wir das letzte Mal gefällt haben, etwas Neues aufzubauen. Wir haben uns ganz klar auf unsere letztmaligen Entscheide abgestützt, die wir nach wie vor als richtig erachten. Wir haben aber diejenigen Beschlüsse aus dem Nationalrat übernommen, bei denen Verfeinerungen, Verbesserungen eingebracht und allenfalls auch kostendämpfende Massnahmen diskutiert wurden. Wir haben in unserer Kommission noch weitere kostendämpfende Massnahmen diskutiert und in das Konzept eingebaut.

Ich möchte ganz kurz die drei Pfeiler noch einmal erwähnen, die schon das letzte Mal Grundlage unseres Entscheides bildeten, und darlegen, wo wir Änderungen vorgenommen haben und wo ich allenfalls noch Problempunkte sehe.

Zur Spitalfinanzierung: Der Kommissionspräsident hat es Ihnen gesagt: Wir bauen auf dem dual-fixen System auf. Der wesentliche Vorteil des Systems, das wir Ihnen vorschlagen und über das Sie schon das letzte Mal entschieden haben, ist der, dass wir von einer Instituts- zu einer Leistungsfinanzierung übergehen. Es werden also nicht mehr Institute finanziert, sondern es werden Leistungen finanziert. Diese Leistungen, errechnet aufgrund einer Vollkostenrechnung, werden dann im Endeffekt zu 50 Prozent von den Kantonen und zu 50 Prozent von den Versicherern getragen. Wir haben aber natürlich auch Übergangsfristen im Gesetz verankert, sodass dieser Übergang fliessend und nicht allzu schmerzhaft vonstatten gehen wird.

Eine grosse Auseinandersetzung wird in diesem Rat über die Frage stattfinden, ob wir beim dual-fixen System bleiben oder ob wir schon jetzt ins Gesetz schreiben sollen, dass wir das monistische System verankern möchten. Ich möchte nicht schon hier alle Argumente anführen, aber ich kann Ihnen sagen, dass ich den Minderheitsantrag, der den Monismus schon jetzt einführen will, mit wirklich grosser Überzeugung bekämpfen werde. Ich bin auch der Ansicht - ich habe das in der Kommission schon immer gesagt -, dass wir schliesslich zu einem monistischen System werden übergehen müssen, weil nur damit die Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich beseitigt werden können. Ich bin aber genauso klar der Überzeugung, dass heute der Zeitpunkt dafür noch nicht gekommen ist, dass wir noch einiges an Abklärungen zu treffen haben. Die Details werde ich dann in der Detailberatung anbringen. Wir sind auch bei der Anhörung der Kantone in dieser Ansicht noch einmal bekräftigt worden. Die Kantone würden sich heute mit Vehemenz gegen eine sofortige Einführung des monistischen Systems wehren. Wenn wir aus der letzten KVG-Revision etwas gelernt haben, dann ist es dies, dass wir nur Dinge beschliessen sollten, die wir auch einigermassen reibungslos vollziehen können. Wir dürfen es nicht wagen, hier Dinge zu beschliessen, die dann zu einem Vollzugschaos führen. Damit würden wir nicht mit Augenmass handeln, und damit würden wir eine Verunsicherung auslösen, die in diesem Bereiche mehr als schädlich wäre.

Bei den Prämienverbilligungen haben wir zu einem guten Teil die Vorarbeiten des Nationalrates übernommen. Der Nationalrat hat das System, das wir mit den 8 Prozent eingeführt hatten, verfeinert. Wir wussten damals hier und auch in der Kommission, dass wir im Prinzip mit dieser 8-Prozent-Regel einen grossen Schritt gewagt haben, dass das auch noch etwas unausgereift war. Wir haben dann das Ganze zur Überarbeitung in den Nationalrat gegeben. Er hat diese Überarbeitung gemacht, und wir sind seinen Vorarbeiten gefolgt, indem wir ein System verankern, das vor allem auch Familien mit Kindern begünstigt, in einem Einkommensbereich, der von den Kantonen zu definieren sein wird. Dieser wird sich in der Grössenordnung von 45 000 bis 75 000 oder 80 000 Franken bewegen, sodass nicht einzig die ganz niedrigen Einkommen, sondern auch ein Teil des Mittelstandes von diesen Prämienverbilligungen wird profitieren können. [PAGE 197]

Wir haben hier zwei Punkte, die noch zu Problemen führen werden. Ich werde in der Detailberatung dazu noch etwas sagen. Es geht einerseits um den Antrag einer Minderheit, es sei dem Nationalrat zu folgen, d. h. die Kinder ab dem zweiten Kind zur Hälfte und ab dem dritten Kind ganz von der Prämie zu befreien. Das wäre eine Prämienbefreiung zulasten der Krankenversicherer. Ich werde Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen, weil es dabei um das Giesskannenprinzip geht. Das würde generell zu einer Erhöhung der Krankenversicherungsprämien für alle anderen führen.

Wir haben dann noch einen zweiten Antrag, der von der Mehrheit angenommen worden ist und den ich mit einem Minderheitsantrag bekämpfe. Das werde ich Ihnen auch noch im Detail darlegen. Mit diesem Antrag wird verlangt, dass die Hälfte der Prämie für das zweite Kind und die ganze Prämie für die weiteren Kinder verbilligt werden, dass man also zulasten der Kantone eine Prämienverbilligung einführt, und das - das ist der Anachronismus an diesem Mehrheitsantrag, den ich wirklich mit Vehemenz bekämpfen werde - für alle diejenigen Leute, die eben gerade keine Prämienverbilligung zugute hätten, weil sie mit ihrem Einkommen über dem Maximaleinkommen liegen, das vom Kanton für die Prämienverbilligung definiert wurde. Damit möchte die Mehrheit das Giesskannenprinzip zugunsten der besser Verdienenden anwenden, was wir auf jeden Fall bekämpfen müssen.

Zu den Kostendämpfungsmassnahmen: Der Kommissionspräsident hat Ihnen schon einiges zu dem gesagt, was jetzt noch unter Vertragsfreiheit läuft. Ich würde sagen, es ist ein etwas eingeschränktes System im Vergleich zu dem, das wir das letzte Mal beschlossen haben. Wahrscheinlich ist es das politisch durchsetzbare System. Es bedeutet aber, da muss man Klartext sprechen, dass der Vertragszwang innerhalb einer vom Kanton zu erstellenden Bedarfsplanung weiterhin gilt. Der Kanton setzt also fest, wie viele Ärzte er in jedem Bereich der Spezialitäten haben möchte; dann ist jede Krankenkasse verpflichtet, mit dieser Anzahl Ärzte einen Vertrag abzuschliessen. Im Rahmen dieses vom Kanton definierten Bedarfs gilt an und für sich weiterhin der Vertragszwang, und nur für das, was über diesen Bedarf hinausgeht, wird dann eine Vertragsfreiheit eingefügt. Wahrscheinlich ist dieses in der Tat abgeschwächte System das System, das eine gewisse Akzeptanz haben kann. Im Rahmen der Diskussion in der Kommission ist es uns gelungen - und das erscheint mir wichtiger und relativiert die ganze Diskussion über Vertragszwang respektive Vertragsfreiheit -, die ganze Netzwerkförderung in das neue Gesetz einzubauen. Die Netzwerke sehe ich persönlich vor allem als Qualitätssicherungsmassnahme an. Ich bin überzeugt, dass der Patient in einem Netzwerk gut aufgehoben ist. Dort wird er in seiner Gesamtheit betreut, vor allem, weil ein Netzwerk nicht einzig die Grundversorger umfasst, sondern eben auch die Spezialisten und, zu einem späteren Zeitpunkt, auch die Institutionen der stationären Versorgung. Der Patient wird in seinem Leiden von der Grundversorgung bis allenfalls zum Spitalaufenthalt begleitet. Meiner Ansicht nach ist das gerade auch wegen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Kontrolle der Leistungserbringer eine Qualitätssicherungsmassnahme. Gleichzeitig wird sich dieses System mit der Zeit, weil man den Patienten eben begleitet und das "Ärztehüpfen" dadurch etwas verringern kann, auch zu einer Kostendämpfungsmassnahme ausweiten können.

Die Motivation, sich in diesen Ärztenetzwerken behandeln zu lassen, haben wir über den Selbstbehalt respektive über die Erhöhung des jährlich zu bezahlenden Globalbetrages an Selbstbehalt ausgestaltet. Wer sich in einem Netzwerk behandeln lässt, bezahlt denselben Selbstbehalt wie heute. Wer sich ausserhalb des Netzwerkes behandeln lassen will, bezahlt den verdoppelten Selbstbehalt - 20 Prozent anstatt 10 Prozent. Die Wahlfreiheit des Patienten ist völlig gewährleistet, aber er müsste die entsprechenden finanziellen Folgen tragen.

Das wird es mit sich bringen, dass sich gerade auch kränkere Patienten in den Netzwerken behandeln lassen. Nur so können wir diesen Qualitätsaspekt und den Kostendämpfungsaspekt wirklich zur Wirkung kommen lassen. Bis anhin, solange man die Motivation über tiefere Prämien machte, war der Effekt ein anderer. Die gesunden Jungen haben sich in den Netzwerken behandeln lassen und sind dann - allenfalls zum Zeitpunkt, wo sich eine Krankheit eingestellt hat - wieder abgesprungen. Das war nicht richtig und hat die Effekte nicht wirken lassen. Deshalb mussten die Motivationsanreize umgekehrt werden. Auch dazu werden Sie sicher noch einiges hören.

Eine weitere Kostendämpfungsmassnahme, die sich auf das Prämienwachstum schwergewichtig auswirken wird, ist das, was wir Ihnen im Bereich der Langzeitpflege bei Artikel 25 und 50 vorschlagen. Dort schlagen wir vor, in diesem System zu verbleiben, an die Langzeitpflege einen Beitrag zu bezahlen und nicht die gesamten Kosten der Grund- und Behandlungspflege über die Krankenversicherer abzuwickeln. Auch darüber wird sicher noch eine detaillierte Diskussion entstehen.

Wenn es uns im Ganzen gesehen möglich ist, die von mir als Schwachpunkte erwähnten Artikel noch zu bereinigen, haben wir ein Konzept, das kurzfristig etwas bringt und das mittelfristig die Ausrichtung, die wir wollen, klar aufzeigt, nämlich die Anreize richtig in Richtung Qualitätssicherung und Kostendämpfung zu setzen. Ich glaube, dass es uns damit gelungen ist, Folgendes aufzuzeigen: In diesem hoch komplexen, heiklen, sensiblen Bereich von hoher politischer Aktualität kann man einen Weg gehen, der Schritt für Schritt zu Verbesserungen führt, und man sollte nicht mit Volksinitiativen "aktionieren", die auf absehbare Zeit in keiner Art und Weise irgendeine Verbesserung bringen.

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