Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-12-04
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-12-04
Wortprotokoll
Für die Minderheit ist es eine Frage des Umgangs mit unseren demokratischen Institutionen und eine Frage unserer Verlässlichkeit als Gesetzgeberin. Zum Auftakt der Legislatur wird uns hier das erneute Verschieben eines Versprechens abgefordert, eines Versprechens, welches im Abstimmungskampf abgegeben und im Rat viermal bekräftigt wurde. Es ist die wichtigste Biodiversitätsmassnahme der letzten Legislatur. Die Einführung dieser Anforderung von Förderflächen im Umfang von 3,5 Prozent soll noch einmal um ein Jahr verschoben werden. Ein Schelm, wer vermutet, dass das gewonnene Jahr dieses Mal genutzt werden soll, um diese Massnahme endgültig abzuschaffen!
Es macht einfach keinen Sinn. Diese 3,5 Prozent Flächen im Ackerland sind wichtig, um die Produktivität der Bauern in Zukunft zu sichern und sie dabei zu unterstützen, die Lebensgrundlagen, aber eben auch ihre Wirtschaftsgrundlagen zu erhalten. Dazu braucht es Nützlinge, braucht es Bestäuber; diese bekämpfen Schädlinge, reduzieren den Einsatz von Pestiziden und ersparen den Bauern in Zukunft Kosten. Nur so können die Bauern ihre Wirtschaftsgrundlage erhalten. Das ist eine schlaue Massnahme für die Bauern, für die Natur und für die Produktion. Es gibt Studien von [PAGE 2191] Agroscope, die zeigen, dass mit weniger Schädlingen im Obstbau dann auf Insektizide verzichtet werden kann oder dass die Ernteerträge steigen. Es ist eben eine Massnahme, die auch agronomisch Sinn macht.
Zur Erinnerung: In der letzten Legislatur lagen uns aus der Bevölkerung drei Agrar-Initiativen vor; sie adressierten Probleme mit zu hohen Werten hinsichtlich Nährstoffen und Pestiziden. Die Politik hat den Handlungsbedarf bejaht, und wir haben hier im Saal den Absenkpfad Nährstoffe und Pestizide beschlossen. Der Bundesrat hat im April 2021, vor den Abstimmungen zur Pestizid- und zur Trinkwasser-Initiative, die Vernehmlassung eröffnet und Klarheit darüber geschaffen, mit welchen Massnahmen und Instrumenten der gesetzlich festgelegte Absenkpfad erreicht werden soll. Die Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen war vor der Abstimmung bekannt, zu einem Zeitpunkt also, als auch der Bauernverband sagte, dass wir das strengste Gesetz Europas machen würden. Viele europäische Länder gehen übrigens über dieses Ziel von 3,5 Prozent hinaus. Im Wissen um die Massnahme lehnte die Stimmbevölkerung die weitergehenden Initiativen ab; sie vertraute darauf, dass der Handlungsbedarf anerkannt ist und angegangen wird. Ein Jahr nach der Volksabstimmung wurde dann mit drei Motionen und einer Standesinitiative versucht, das Rad wieder zurückzudrehen; sie forderten die Abschaffung einer im Abstimmungskampf versprochenen Massnahme: der 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen.
Das ist demokratisch fragwürdig. Auch deshalb wurden diese Vorstösse in diesem Rat abgelehnt. Das war genau vor einem Jahr. Auch die Hälfte der FDP-Liberalen Fraktion hat die Motionen abgelehnt. Falls Sie unsicher sein sollten, wie Sie heute abstimmen sollen: Das war Ihre bisherige Haltung. Das Parlament hat also bereits viermal die Unterstützung dieser Massnahmen bestätigt. Wenn das jetzt wieder nicht gilt, dann ist das schädlich für unsere demokratischen Institutionen, für die Schweizer Tugend der Verlässlichkeit, für die Verlässlichkeit der Gesetzgeberin. Wir können doch nicht einen Monat vor der Einführung sagen: Das gilt jetzt doch nicht.
Im Ständerat wurde die Motion mit dem Hauptargument angenommen, Bio Suisse habe dies so gewollt. Sie hatten das damals bei der Vernehmlassung auch so geschrieben und um eine Verschiebung um ein Jahr gebeten. Aber auch Bio Suisse schreibt jetzt - das ist in der "Bauernzeitung" vom 17.[NB]November nachlesbar -, die Massnahme solle jetzt rechtsverbindlich eingeführt werden. Sie bittet darum, die Spielregeln nicht im laufenden Spiel zu ändern und keinen Unfrieden innerhalb der Landwirtschaft zu schaffen. Das sind die Worte von Bio Suisse. Diese Verschiebung komme zu spät und führe zu einer Ungleichbehandlung der Betriebe. Die Mehrzahl habe bereits gesät oder verbindlich geplant.
Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit, auf Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit zu verzichten und diese Motion abzulehnen.