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Egger Mike · Nationalrat · 2023-12-05

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-05

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der UREK des Nationalrates zur Volksinitiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)". Nach Prüfung der am 8.[NB]September 2020 eingereichten Initiative wurde diese als gültig erklärt. Sie wird, falls sie nicht zurückgezogen wird, dem Volk und den Ständen zur Abstimmung vorgelegt. Bevor es aber zur Abstimmung kommt, hat die UREK-N die Initiative beraten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.

Erst in der Herbstsession hat das Parlament die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) verabschiedet. Diese Vorlage ist der indirekte Gegenentwurf zur Landschafts-Initiative. Die Mehrheit unserer Kommission ist überzeugt, dass mit der RPG 2 die Anliegen der Volksinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Eine Minderheit beantragt, die Landschafts-Initiative trotzdem zur Annahme zu empfehlen. Lassen Sie mich dazu einige Ausführungen machen.

Das Parlament verabschiedete am 29.[NB]September 2023 das revidierte Raumplanungsgesetz, welches das Bauen ausserhalb der Bauzone behandelte. Die Beratungszeit für die RPG 2 belief sich auf sagenhafte 13 Jahre, was verdeutlicht, welche Herausforderungen bezüglich Raumplanung bestehen. Mit der RPG 2 konnte nun endlich eine mehrheitsfähige und praktikable Lösung geschaffen werden. Die einstimmige Zustimmung in beiden Kammern zeigt, dass es ein[NB]tragfähiger[NB]Kompromiss[NB]ist, der einerseits neue Pflöcke einschlägt und somit eben die Anliegen der Initianten aufnimmt, aber andererseits auch - und das ist wichtig - gewisse Freiheiten zulässt. Es gibt verschiedene Elemente aus der Landschafts-Initiative, die in der RPG 2 aufgenommen worden sind.

Gerne erläutere ich Ihnen nochmals die wichtigsten Kernpunkte der RPG 2. Darunter sind die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet sowie die Stabilisierung der Gebäudezahl im Nichtbaugebiet, beispielsweise mit einer Abbruchprämie, welche hier gefördert wird. Mit dem Gebietsansatz wurden die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten am richtigen Ort belassen. Dem Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen ausserhalb des Baugebietes wurde ebenfalls Rechnung getragen. Die RPG 2 beschränkt mit dem Stabilisierungsziel die Anzahl Bauten in Nichtbaugebieten und zusätzlich die Bodenversiegelung in der Landwirtschaftszone.

Die Umsetzung dieser Ziele ist analog zur RPG 1, also zur Bauzone, geregelt. Das Stabilisierungsziel soll auch dank der bereits erwähnten Abbruchprämie für ungenutzte Gebäude für eine stabile Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzone sorgen. Die Idee dabei ist, wertvolles und immer knapper werdendes Landwirtschaftsland nachhaltig zu schützen und zu sichern. Die neu verankerten kantonalen Sonderzonen erlauben zudem grosse Flexibilität für Bewilligungen. Jedoch müssen trotzdem hohe Hürden für die Einführung solcher Zonen gemeistert werden. Zudem gelten erstmals Qualitätskriterien, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beitragen sollen. Neben der Aufwertung der Siedlungskultur, des Kulturlandes und der Landschaft sollen auch die Biodiversität und die Baukultur als Kriterien für die Richt- und Nutzungsplanung gelten. Ich verweise ausserdem sehr gerne auf den Zeitfaktor: Das Gesetz kann deutlich schneller umgesetzt werden als eine Verfassungsinitiative mit anschliessendem Gesetzgebungsprozess.

Die verabschiedete RPG 2 kann als echter Meilenstein, der nach einer langwierigen Beratung erreicht worden ist, bezeichnet werden, da die Revision insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der Situation durch klar definierte Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen führt. Zusätzliche Sicherheit bieten die kantonalen Richtpläne, die auf Bundesebene genehmigt werden müssen. Selbstverständlich geht die landwirtschaftliche Tätigkeit der Produktion von Nahrungsmitteln immer vor.

Die Initianten haben mit ihrem bedingten Rückzug der Landschafts-Initiative klar signalisiert, dass mit der RPG 2 die wesentlichen Forderungen der Initiative aufgenommen worden sind. So haben 14 von 17 Mitgliedern des Initiativkomitees einem bedingten Rückzug der Initiative zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Initiative zurückgezogen wird, wenn die RPG 2 ohne Nutzung der Referendumsfrist, die am 15.[NB]Februar 2024 ausläuft, in Kraft tritt.

Die RPG 2 ist das Resultat von intensiven Beratungen in beiden Räten und ein mehrheitsfähiger indirekter Gegenentwurf zur Landschafts-Initiative. Die Revision berücksichtigt einerseits die Bedürfnisse der produzierenden Landwirtschaft und trägt andererseits der Bedeutung der Raumplanung[NB]in[NB]einem[NB]dicht[NB]besiedelten Land wie der Schweiz Rechnung.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommission, die Initiative aus den genannten Gründen abzulehnen.