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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-05

Wortprotokoll

Dieser Antrag hat zwei Seiten. Es wurde bereits erwähnt, dass Sie in der Herbstsession die Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 beraten haben. Darin enthalten war auch der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von rund 217 Millionen Franken. Der im Voranschlag 2024 und in den Finanzplänen budgetierte Betrag basiert auf diesen Beschlüssen. Das haben Sie im September so entschieden. Und jetzt kommt die Finanzkommission und möchte diesem Fonds für den Voranschlag 2024 25 Millionen Franken entnehmen. Das macht sie - ich glaube, es wurde nicht gesagt, aber das muss man wissen -, weil sie damit die Aufstockung in der Landwirtschaft kompensieren will.

Dieser Antrag ist etwas zweischneidig, auch für den Bundesrat. Wir hatten auf der einen Seite eine Vorlage, die Sie gutgeheissen haben. Darauf gestützt haben wir auch die Budgetierung gemacht. Auf der anderen Seite haben die Finanzkommissionen beider Räte eine Übersicht über sämtliche Fonds verlangt sowie über die Möglichkeit, Geld aus diesen Fonds zu entnehmen. Diese haben wir Ihnen erstellt. Darin enthalten war der Fonds für Regionalentwicklung.

Ständerat Stark hat es richtig zitiert: Man kann Geld aus diesem Fonds entnehmen, aber nicht dauerhaft. Man kann das einmal machen. Der Fondsstand, das Fondsvermögen, liegt etwa bei 1 Milliarde Franken, die liquiden Mittel liegen bei 500 [PAGE 1053] Millionen Franken. Aufgrund dieser Tatsache wäre es finanzpolitisch möglich, die 25 Millionen Franken ohne Abstriche an den Programmen zu entnehmen. Aber der Fonds muss einen gewissen Werterhalt haben, d.[NB]h., man kann das nicht jedes Jahr machen.

Es wurde gesagt, auch andere Fonds sollten berücksichtigt werden. In der Übersicht über diese Fonds war auch der Bahninfrastrukturfonds (BIF) enthalten. Für den Voranschlag 2024 ist eine Entnahme aus dem BIF vorgesehen. Ständerat Hegglin hat die Arbeitslosenversicherung angesprochen. Das Entlastungspaket 2025 kommt, wir haben die Vernehmlassung dazu durchgeführt. Wir werden auch eine Entnahme aus der Arbeitslosenversicherung beantragen, nachdem der Bundesrat während der Corona-Phase dort 16 Milliarden Franken selber aufgewendet hat. Das wird kommen. Aber es ist natürlich nicht so, dass jetzt einfach alle Fonds so gut gefüllt wären und so viele Mittel zur Verfügung hätten, dass man sie einfach so verwenden kann.

Sie kompensieren hier eigentlich die Anträge, die noch kommen werden, die Aufstockungen in der Landwirtschaft. Wenn diese Kompensation nicht erfolgen würde, dann wäre nach meiner Kopfrechnung die Schuldenbremse nicht mehr eingehalten. Sie entscheiden.