Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Herr Schiesser hat ästhetisch argumentiert, was in das Gesetz und in die Verordnung soll. Dagegen kann man nichts einwenden. Was die Verständlichkeit des Absatzes betrifft, so ist zu sagen: er ist sehr wohl verständlich. Die Kommission hat ihm ohne lange Diskussion zugestimmt. Es trifft zu, dass diese Bestimmung heute auf Stufe Verordnung geltendes Recht ist, und das Eidgenössische Versicherungsgericht hat diese Praxis anerkannt: Ob Sie das ins Gesetz schreiben oder nicht, ändert materiell nichts.
Wir dachten, es sei gut, wenn die Regelung, welche in Bezug auf die Arzneimittelfrage doch von Bedeutung ist, im Gesetz bereits enthalten ist. Das sind aber wirklich ästhetische Gründe und keine materiellen Differenzen.