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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-12-06

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-06

Wortprotokoll

Ich möchte hier noch etwas sagen: Es ist entschieden, aber wir haben nichts dazu gesagt. Ich glaube, dass Artikel 21 und Artikel 60 Absatz 7 Kernbestimmungen sind. Ich habe bei Artikel 21 darauf verwiesen. Wir haben lange diskutiert, welche Rechnungen - hier geht es nicht um Daten, sondern es geht um Rechnungen - die Kantone weiterhin erhalten sollen.

Als wir in die Diskussion einstiegen, verlangten die Kantone den Zugang zu allen Rechnungsdaten. Sie argumentierten, dass sie neu über 26 Prozent an die gesamten Gesundheitskosten, also auch an die ambulante Versorgung, beitragen würden und deshalb alle Rechnungen einsehen möchten. Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass dies im Vergleich zu den aktuell 1,5 Millionen Rechnungen für die stationäre Versorgung neu insgesamt 130 Millionen Rechnungen betreffen würde. Dann gab es ein Hin und Her. Wir haben Diskussionen an runden Tischen veranlasst. Wir haben das BAG gebeten, mit den Kantonen zusammenzusitzen und eine Lösung zu suchen, die für sie annehmbar ist. Natürlich sagen die Kantone bzw. die GDK, sie hätten gern noch mehr Zugang zu den Rechnungen. Unsere Kommission erhielt aber die Rückmeldung, dass der Weg, den die Kommission gewählt habe, gangbar sei.

Unsere Kommission wählt die Variante, dass die Kantone die Rechnungen für die stationäre Versorgung erhalten. Wir haben die Kantone verstanden. Sie erhalten heute die Rechnungen für die stationäre Versorgung. Dass es nicht nachvollziehbar ist, dass man ihnen diese nicht mehr geben soll, haben wir verstanden. Also haben wir gesagt: Okay, was ihr heute schon habt, sollt ihr weiterhin haben.

Die Kantone wollten dann auch die Möglichkeit erhalten, gegen eine Rechnung vorzugehen, wenn sie das Gefühl haben, diese sei nicht korrekt. Sie wollten also die Möglichkeit erhalten, quasi eine zweite Prüfung vorzunehmen. Ich sage nun noch, wie die Diskussion in der Kommission verlief: Wir haben lange um eine Lösung gerungen. Bei den Anhörungen der Kantone wurden uns Beispiele gezeigt. Es waren meistens Beispiele von Fehlern: Eine Versicherung bezahlte die Rechnung für eine versicherte Person, und der Kanton meldete dann, dass diese Person gar keinen Wohnsitz im entsprechenden Kanton habe. Gemäss Artikel 60 Absatz 6 kann sich der Kanton wehren, wenn die Angabe des Wohnkantons falsch ist.

Die Kantone möchten die Rechnungen mehr überprüfen können. Die Sorge der Kommission war immer, dass dann zwei Institutionen auf dem Buckel der Versicherten die Rechnungen prüfen: die Versicherer und die Kantone. Wenn die sich streiten, kriegt der Versicherte das Geld nicht. Wir haben gesagt, sie sollen eine Lösung finden, bei der es für den Versicherten kein Problem gibt.

Artikel 60 Absatz 7 besagt, dass die Versicherer und die Kantone über die Rechnungen im Austausch stehen. Artikel 60 Absatz 7bis regelt, dass der Kanton nach Erhalt der Rechnung den Versicherer informiert, wenn er die Voraussetzungen zur Kostenübernahme als nicht erfüllt erachtet. Es gibt also immer einen Austausch zwischen Kanton und Versicherer. Gemäss Artikel 60 Absatz 7ter ist der Kanton zur Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherers berechtigt. Das sind klar eingeschränkte Verhältnisse. Es steht dort, der Kanton könne nur im Fall rügen, "[...] a. dass der Leistungserbringer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt; b. dass ein nicht zulässiger Tarif angewendet wird; c. dass die Anwendungsmodalitäten eines Tarifs nicht eingehalten werden." Das ist die Konstruktion, die der Ständerat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet hat.

Der Nationalrat beschloss die Streichung. Der Nationalrat will, dass gar keine Rechnungen zu den Kantonen gehen. Hier besteht eine fundamentale Differenz. Wir möchten, dass die Kantone diese Rechnungen erhalten, aber auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlage. Wir sind hier der Meinung, dass sich der Ständerat da auch durchsetzen sollte. Ihre Kommission ist, wie gesagt, diesem Konzept einstimmig gefolgt.

Die WZW-Kriterien, das muss ich noch sagen, werden bei der Prüfung der Kantone nicht angewandt. Die Kantone können nicht hingehen und prüfen, ob die Behandlung wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam ist. Das prüfen die Versicherer schon. Es wäre eigenartig, wenn die Kantone noch einmal die gleiche Frage - war die Behandlung so überhaupt notwendig? - prüfen. Das sollten nicht zwei Institutionen auf dem Buckel der Versicherten tun. [PAGE 1079]