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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-07

Wortprotokoll

Ich äussere mich nicht zu allen Positionen in diesem Block. Die Fraktionsvoten haben das ja eingehend beleuchtet. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat sich nicht zu den Anträgen im Bereich der Gerichte und der Bundesversammlung äussert, weil der Bundesrat diese Budgets gemäss Parlamentsgesetz unverändert übernimmt. Das ist Ihr Entscheid.

Sie haben verschiedene Kürzungsanträge auf dem Tisch liegen. Der Bundesrat bittet Sie, überall dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, beispielsweise beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann: Hier wird die Kürzung eines Betrags beantragt, welche die Halbierung der Zahl der 24 Vollzeitstellen - heute sind es 24 - bedeuten würde, und das ist doch massiv. Die Arbeit könnte nicht mehr geleistet werden. Gleiches gilt für das Bundesamt für Gesundheit.

Beim Eidgenössischen Finanzdepartement haben wir den Antrag der Minderheit Strupler, die Eigenausgaben zu reduzieren. Es ist so, dass die Ausgaben, die beim EFD verbucht sind, auch andere Departemente betreffen. Es geht z.[NB]B. um das Eidgenössische Personalamt oder das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation. Mehr als die Hälfte der Eigenausgaben im EFD sind Personalausgaben. Wenn man diese Kürzung vornehmen würde, wäre das eine Kürzung von 600 Stellen, die Hälfte davon beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Ein Schwerpunkt sind sicherlich die Lohnmassnahmen. Ich möchte Sie bitten, auch hier dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen. Es ist im Bundespersonalgesetz festgeschrieben, dass den Mitarbeitenden ein angemessener Teuerungsausgleich zu gewähren ist. Dabei ist die finanzielle und wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen. Das hat der Bundesrat getan. Er hat insgesamt Mittel von 91 Millionen Franken eingestellt. Einerseits sind diese für einen Teuerungsausgleich von 1 Prozent vorgesehen. Wir wissen noch nicht, wie die Teuerung Ende Jahr ausfallen wird. Sie wird aber sicherlich über diesem einen Prozent liegen. Gleichzeitig haben wir noch einen Restbetrag, wenn man so will, von 31 Millionen Franken, weil Sie für dieses Jahr mit der Ablehnung des Nachtrags 0,5 Prozent des Teuerungsausgleichs gestrichen haben. Wir haben das intern kompensiert. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass das Jahr 2024 schwieriger wird, zumal man schon die Querschnittkürzung um 2 Prozent umgesetzt hat. Ich möchte Sie also auch hier bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Dann haben wir noch die Budgets für das Bundesamt für Verkehr und das Bundesamt für Umwelt; ich bitte Sie auch hier, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.