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Wicki Franz · Ständerat · 2003-03-17

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Mit diesem Minderheitsantrag wollen wir uns dem Nationalrat anschliessen. Es ist einerseits das Grundanliegen, dass hier endlich die Steuergerechtigkeit für die Ehepaare und Familien im Gesetz festgehalten wird, und zwar auch im Steuerharmonisierungsgesetz. Sie wissen, dass das Bundesgericht seit Jahren die Aufhebung der Diskriminierung zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren gefordert hat. Dazu kommt hier die Frage der Steuerharmonisierung, also die Harmonisierung der Steuern unter den Kantonen. Darum ist es wichtig, die Meinung der Kantone zu kennen, und die Kantone haben bereits früher erklärt, dass der Weg, den der Nationalrat vorschlägt, der Weg ist, um die längst überfällige Verbesserung der Familienbesteuerung herbeiführen zu können.

Die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden hat dazu [PAGE 243] vor kurzem erneut eine klare Stellungnahme abgegeben. Die Kommission hat an ihrer Januarsitzung die ganze Frage erneut besprochen, und in der Stellungnahme dieser Kommission an den Bundesrat heisst es, dass sie nach ausführlicher Diskussion an ihrer früheren Beurteilung festhält und die Verankerung des Splitting-Prinzips in Artikel 11 StHG nach wie vor als sachgerecht erachtet, wie sie das bereits in ihrem Positionspapier vom 21. Dezember 1999 - damals allerdings zur Variante Vollsplitting - getan hat. Der Vereinheitlichung der Entlastungsmethoden ist vor allem aus Gründen der Harmonisierung und der verbesserten Transparenz der Vorzug zu geben.

Die Kommission hat sich auch mit einer allfälligen künftigen Entwicklung auseinander gesetzt. Es heisst in dieser Stellungnahme vom Januar dieses Jahres: "Selbst wenn sich aufgrund des Berichts über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung, der gemäss dem Postulat von Ständerat Hans Lauri zu erstellen sein wird, herausstellen sollte, dass eine Individualbesteuerung machbar ist, wird die gesetzliche Umsetzung noch erhebliche Zeit beanspruchen. Denn dabei handelt es sich um einen grundlegenden Systemwechsel im schweizerischen Steuerrecht, der unter Berücksichtigung der gesamten Rechtsordnung, insbesondere des Familienrechtes, intensiv diskutiert und anschliessend seriös vorbereitet werden muss." Soweit die Stellungnahme dieser Kommission, unterzeichnet von ihrem Präsidenten, Regierungsrat Christian Wanner.

Ich empfehle Ihnen daher, einerseits aus Gründen der Steuergerechtigkeit, anderseits im Interesse der Steuerharmonisierung, auch in diesem Punkt dem Nationalrat zuzustimmen.