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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-07

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-07

Wortprotokoll

Wir haben schon eine etwas sonderbare Situation. Wir diskutieren eigentlich über etwas, das uns gar nicht vorliegt. Die Fahne präsentiert uns etwas anderes. Es liegt uns kein Beschluss aus dem Nationalrat vor, über den wir jetzt in diesem Sinne diskutieren könnten. Es liegt uns auch kein Beschluss aus unserer Kommission vor, sondern wir diskutieren über etwas, das uns die UREK des Nationalrates, gestützt auf Arbeiten der Verwaltung, in einem Brief zugestellt hat. Darüber haben wir in der Kommission diskutiert, aufgrund unseres Entscheids in der Kommission haben Sie es aber nicht auf der Fahne.

Weshalb haben Sie es nicht auf der Fahne? Die Kommission hatte die Frage zu beurteilen, ob im Kontext der Volksinitiative gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht in dem[NB]Sinne, dass es angezeigt ist, mit einem indirekten Gegenvorschlag auf die Initiative zu reagieren. Die Kommissionsmehrheit ist zur Auffassung gelangt: Nein, dieser gesetzgeberische Handlungsbedarf, auf die Initiative zu reagieren, besteht nicht. Das schliesst nicht aus, und das haben wir bereits bei der letzten Debatte gesagt, dass sektoralpolitisch dort, wo Handlungsbedarf besteht, Vorlagen erarbeitet und dann auch im Rat beraten werden können.

Weshalb sieht die Kommissionsmehrheit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Die Kommission hat bei der Beratung Ende Oktober festgestellt, dass das, was gemäss der Idee aus dem Nationalrat jetzt im Gesetz festgelegt werden soll, im Vollzug faktisch bereits umgesetzt wird. Die Kantone haben mit dem Bund beispielsweise Programmvereinbarungen im Bereich Wald abgeschlossen. Die Kantone haben sich in diesen Programmvereinbarungen verpflichtet, planerische Massnahmen umzusetzen, um die Biodiversität zu stärken, um ökologische Infrastruktur zu bezeichnen und um Vernetzungsgebiete festzulegen. Das läuft im Vollzug aufgrund der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen bereits.

Da kann man sich schon ernsthaft die Frage stellen: Wenn etwas bereits läuft, notabene abgestützt auf den Aktionsplan Biodiversität, ist es dann nötig, dazu noch eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die vielleicht nur noch zusätzliche Unklarheiten schafft? Die Kantone sind auch im übrigen Gebiet daran, aufgrund von konkreten Anweisungen und Empfehlungen des Bundes zu planen; auch dort ist bereits eine Umsetzung gegeben. Wo sie nicht gegeben ist - das ist wahrscheinlich der wesentlichste Punkt der Idee des Nationalrates -, ist bei der Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet. Dort gibt es heute noch keinen Auftrag des Bundes an die Kantone und Gemeinden, aber selbstverständlich sind die Kantone und Gemeinden heute schon frei, auch dort etwas zu unternehmen.

Aus diesen Überlegungen muss ich sagen: Ich sehe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, auf die Volksinitiative zu reagieren, bin aber bereit - das wiederhole ich -, sektoralpolitisch darüber zu diskutieren, wenn es irgendwo Handlungsbedarf gibt.

In diesem Sinne darf der Antrag auf Nichteintreten nicht so gewertet werden, dass damit gegen die Biodiversität Position bezogen wird; das wäre eine völlig falsche Schlussfolgerung. Es geht nur um die Frage: Braucht es einen indirekten Gegenvorschlag, oder können wir diese Themen sektoralpolitisch lösen?