Lexipedia

Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-17

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-17

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, weil ich jetzt bei diesem Steuerpaket zum ersten Mal das Wort ergreife, dass ich das Ganze noch kurz in die neusten Entwicklungen bei den Bundesfinanzen einbette und nachher auf diese Probleme hier eingehe. Es gibt einen Zusammenhang, weil es hier um relativ grosse Beträge geht.

Wir haben ja hier schon letzte Woche - im Zusammenhang mit persönlichen Vorstössen - über die Bundesfinanzen diskutiert, und Sie erinnern sich: Unsere Analyse zeigt, dass die Einnahmen gegenüber dem Finanzplan um ungefähr 4 bis 5,5 Milliarden Franken - ansteigend mit den Finanzplanjahren, und zwar auf Dauer - tiefer liegen werden, als noch vor einem Jahr angenommen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass im Moment im Parlament Projekte in der Pipeline sind, die Verschlechterungen in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken auslösen können, sodass der Sanierungsbedarf also irgendwo zwischen 5 und 7 Milliarden Franken liegt.

Ich rufe auch in Erinnerung, dass der Bundesrat ein dreistufiges Konzept vorgeschlagen hatte. Konzeptstufe Null - um [PAGE 237] es so zu sagen - ist, mit Ihnen den Dialog über die Pipeline zu führen, damit dort Mass gehalten wird - es geht um das AHV-Prozent und diese Dinge, auch um das Sozialziel bei der Krankenversicherung. Konzeptstufe Eins ist ein Entlastungspaket von 2 Milliarden Franken. Konzeptstufe Zwei ist, mit Ihnen zu erwirken versuchen, dass das Familienbesteuerungspaket etwas hinausgeschoben werden kann. Der Bundesrat war nicht der Meinung, es sei zu streichen, weil es an sich langfristig auch wachstumsrelevant ist, indem für beide Ehepartner ein Anreiz geschaffen wird, zu arbeiten. Das mag in einem Arbeitsmarkt, der wegen der demographischen Entwicklung schwieriger wird, langfristig einen Effekt haben. Aber der Bundesrat war der Meinung, man sollte das Familienbesteuerungspaket hinausschieben. Das ist misslungen, weil die nationalrätliche WAK nicht bereit war, diese Frage, bei der keine Differenz mehr besteht, wieder zu öffnen. Die dritte Konzeptstufe war, später - nicht dieses Jahr, sondern in ein, zwei Jahren - eine Steuererhöhung ins Auge zu fassen, sofern sich bewahrheiten sollte, was wir befürchten: dass der Rückgang der Einnahmen struktureller und nicht nur konjunktureller Natur ist. Das ist im Moment noch schwer zu beurteilen.

Der Bundesrat hat die neue Lage vor allem auch im Lichte des Familienbesteuerungspaketes am letzten Freitag noch einmal überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass wir davon ausgehen müssen, dass wir im Moment ein strukturelles Defizit von mindestens 3 Milliarden Franken haben. Das ist relevant in Bezug auf die Schuldenbremse. Wenn wir dieses Defizit sofort eliminieren müssten, dann würde das heissen, jetzt und nächstes Jahr 3 Milliarden Franken einzusparen. Das ist erstens illusorisch, zweitens nicht mehrheitsfähig, und drittens führt es dazu, dass die Schuldenbremse dieses und nächstes Jahr nicht eingehalten werden kann.

Wir haben beschlossen, das sauber zu lösen, weil man ja im Zusammenhang mit dem Konjunkturartikel durchaus ableiten kann, dass man die Schuldenbremse nicht einführen kann, wenn ein strukturelles Defizit besteht. Wir werden Ihnen also vorschlagen, durch eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes dieses strukturelle Defizit innerhalb von drei oder vier Jahren abzubauen. Das macht die Schuldenbremse genau so messbar wie vorher, aber wir nehmen Rücksicht auf die Konjunktur und die strukturellen Defizite.

Weil das Familienbesteuerungspaket aber nicht aufgeschoben wird, reichen die 2 Milliarden Franken bei weitem nicht aus. Wir wissen ja noch nicht, ob es langfristig noch mehr sein müsste - ich habe das vorhin angedeutet -, und haben deshalb beschlossen, das Sparpaket um eineinhalb Milliarden Franken aufzustocken. Das bedeutet, dass wir Ihnen noch für dieses Jahr ein Entlastungspaket von dreieinhalb Milliarden Franken ausarbeiten werden. Das wird zur Folge haben, dass sehr schmerzhafte Entscheide gefällt werden müssen; das muss man sehen. Es werden Gebiete betroffen sein, wo Widerstände entstehen werden. Deshalb hat der Bundesrat im Sinne der Vorbereitung eines Auffangkonzeptes beschlossen - wenn sich erweisen sollte, dass z. B. Einschnitte nicht mehrheitsfähig sind oder auf zu grossen Widerstand stossen -, die Ausfälle alternativ auch durch eine Steuererhöhung zu decken. Hier hat uns der Bundesrat den Auftrag gegeben, zwei Varianten zu diskutieren. Die eine wäre eine Mehrwertsteuererhöhung. Diese wäre nicht unproblematisch, weil das den Konsum belastet, auch wenn sie erst in etwa drei Jahren wirksam wird; man kann das aus konjunkturpolitischer Sicht nicht abwürgen. Aber gleichzeitig werden wir wegen der IV und der AHV bereits eine Mehrwertsteuererhöhung von eineinhalb Prozent haben; zusammen hätten wir also gegen zwei Prozent, und das scheint uns vom Wirtschaftspolitischen her doch relativ happig zu sein. Deshalb ist die Idee der Prüfung einer Erbschaftssteuer aufgetaucht, die in den Kantonen ja aus Konkurrenzgründen Schritt für Schritt eliminiert wird. Sie wird von allen liberalen Ökonomen als bessere Steuer bezeichnet als die Belastung von Arbeit, und sie wäre auch von den Wachstumseffekten her sehr viel weniger problematisch als eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder gar der direkten Bundessteuer.

Aber darüber ist ja jetzt sehr viel geschrieben worden. Ich muss Ihnen sagen: Diese Erbschaftssteuer ist sozusagen die "Ersatzlösung der Ersatzlösung". Die Priorität des Bundesrates wird sein, das Ganze über ein Sparpaket zu lösen, und hier werden Sie wie gesagt entsprechende Anträge bekommen.

Das Fazit daraus ist: Die Lage ist schwierig, und es geht um solche Beträge, dass man zweierlei Reaktionen haben kann: Man kann sagen, angesichts dieser Milliardenbeträge seien ja 50 Millionen völlig Wurst, die andere - und ich glaube, die richtige - Betrachtungsweise geht dahin, dass wir um jede Million werden kämpfen müssen, wenn wir langfristig die Schuldenbremse einhalten wollen. Ich glaube, das müssen wir nach diesem überwältigenden Volksentscheid und weil wir die Verfassung ernst nehmen, tun.

Was hat das nun für eine Bedeutung in Bezug auf die Differenzenbereinigung bei allen drei Vorlagen?

Ich sage ganz kurz etwas zur Stempelabgabe, dann muss ich es nachher nicht mehr sagen: Bei der Stempelabgabe geht es ja darum, eigentlich die dringlichen Massnahmen plus einige Zusatzentscheide ins ordentliche Recht zu überführen - Zusatzentscheide darum, weil es sich gezeigt hat, dass noch gewisse Entlastungen nötig sind, um zu verhindern, dass Geschäfte aus der Schweiz verschwinden. Ich glaube, das ist nötig - so rasch wie möglich. Hier kann man klar sagen, dass wegen dieser dringlichen Massnahmen weite Teile der institutionellen Kundschaft der Schweizer Banken heute nicht mehr von der Umsatzabgabe belastet werden. Der grösste Teil der Stempelabgaben wird eigentlich durch Inländer und ausländische Privatkundschaft finanziert. Das ist eigentlich auch richtig, das ist - wie man so schön sagt - die "Kurtaxe" für das Bankgeheimnis. Ich glaube, das ist ökonomisch richtig und vertretbar. Das, was irgendwo im Konkurrenzkampf abgeworben werden kann, entlasten wir. Die Ausfälle beim Stempel hätte es - so sehr man sie beklagen mag, ich beklage sie auch - ohnehin gegeben. Ich glaube, das müssen wir tun.

Beim Wohneigentum ist es problematischer. Der Bundesrat war bereit, hier begrenzte Ausfälle in Kauf zu nehmen, um damit einen Systemwechsel zu erwirken. Sie werden heute noch darüber diskutieren. Ich habe festgestellt, dass mit dem Antrag der Minderheit David nun vorgeschlagen wird, sich auch beim Systemwechsel dem Nationalrat zu nähern. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass dieser Systemwechsel aus Sicht des Bundesrates wegen zu hoher Ausfälle - auch wenn diese erst lange nach meinem Rücktritt eintreten werden - nicht mehr attraktiv ist.

Sie haben eine andere Meinung, und Sie verzichten auf den Systemwechsel. Dafür haben Sie eine Lösung, die günstiger ist. Aber sie wird beim Inkrafttreten des Paketes auf 2004 nicht im Jahre 2005, sondern 2006 wirksam werden. Ich bin dankbar für dieses eine Jahr. Aber leider Gottes ist es immer noch in der Finanzplanperiode. Das wird also genauso in anderen Bereichen weggespart werden müssen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass sich diese Ausfälle nicht lohnen, nur um das heutige System zu "verbessern", vor allem deshalb, weil im Wesentlichen die Gleichen wie bei der Familienbesteuerung begünstigt werden. In diesem Sinne wäre es besser, überhaupt auf diese Reform zu verzichten. Ich sage das einfach im Klartext: Irgendeinmal, wenn es dann wirklich um Einsparungen geht, wird sich dann auch zeigen, warum eingespart werden muss!

Zum Familienbesteuerungspaket: Ich bedauere natürlich sehr, dass das nicht etwas flexibler eingesetzt werden kann. Ich glaube, auf zwei, drei Jahre wäre es nicht angekommen. Dies hätte sehr viel erleichtert. Aber das ist nun nicht mehr möglich, und das haben wir zu akzeptieren. Das bedeutet für mich, dass ich nun dort, wo noch Differenzen bestehen, natürlich ausserordentlich dankbar wäre, wenn Sie sich für Varianten entscheiden könnten, die eben günstiger sind.

Ich werde dann beim Antrag Jenny zur Unternehmensbesteuerung noch etwas sagen, wo Ihre Kommission Gott sei Dank dem Bundesrat folgt; dafür bin ich dankbar. Bei den kinderrelevanten Abzügen haben wir folgende Meinung:

[PAGE 238] Sie haben damals auf Wunsch des Bundesrates diese Abzüge reduziert, und das hat eine Einsparung von rund 150 Millionen Franken gebracht. Diese 150 Millionen entsprechen ungefähr dem, was der Bundesrat in das Sozialziel bei der Krankenversicherung investieren wollte. Sie wissen, dort geht es um die Entlastung von Kinderprämien für bedürftige Familien mit niederen Einkommen. Das geht heute natürlich bis in mittlere Kategorien hinein, weil die ganz Armen bei der heutigen Entlastung für die Kinder schon keine Prämien mehr bezahlen müssen. In der Zwischenzeit zeichnet sich hier ein Kompromiss ab, der - soweit ich informiert bin - auch im Ständerat teurer als 150 Millionen sein wird. Dieser Beitrag wächst über die Jahre, ist aber geringer als das, was der Nationalrat beschlossen hat. Ich hoffe, dass es bei dieser billigeren Variante bleibt, aber sie ist schon teurer als diese 150 Millionen Franken. Mit diesen 150 Millionen hätten wir eigentlich dieses Sozialziel finanzieren können, und das wäre auch sozialpolitisch vertretbar gewesen; ich sage das vor allem Herrn David. Der Kommissionspräsident hat vorhin die Zahlen genannt: Abzüge wirken über die Progression bei höheren Einkommen natürlich stärker. Sie sehen, dass es bei mittleren Einkommen gar nicht so viel ausmacht, hingegen profitieren Leute mit ganz tiefen Einkommen von einer solchen Lösung natürlich nicht, weil sie ohnehin von der Steuer entlastet sind.

Wenn wir also dank etwas geringeren Kinderabzügen dafür das Sozialziel finanzieren können, haben wir etwas sozialpolitisch Richtiges gemacht. Wir haben die Entlastung bei den höheren Einkommen etwas reduziert und unten bei denen, die gar keine Steuern zahlen, es aber auch nicht könnten, weil sie ohnehin nicht so viel Einkommen haben und von den Kantonssteuern belastet sind, eine Entlastung eingebracht. Soviel zum Allgemeinen.

Nun habe ich in der Kommission ein gewisses Einverständnis für den Betreuungsabzug signalisiert; das hat Frau Spoerry vorhin gesagt. Der Betreuungsabzug allein macht rund 40 Millionen Franken aus, wenn ich mich nicht täusche; das ist relativ viel. Aber die Gründe, die Frau Spoerry und der Kommissionssprecher aufgezählt haben, sind an sich richtig. Ich habe mich im Kreis meiner jüngeren Mitarbeiter, die mit ihren Familien solche Krippen nutzen, einmal erkundigt, was das ungefähr kostet. Mit 4400 Franken - das muss ich sagen - sind die Kosten nicht aufgewogen, die das ausmacht.

Man kann durchaus sagen - im gleichen Sinne, wie ich vorher gesagt habe, das Teilsplitting sei gut für den Arbeitsmarkt -, dass auch dieses Element für den Arbeitsmarkt gut ist. Auch der höhere Betrag entspricht an sich nicht voll dem, was zum Teil bezahlt werden muss; deshalb habe ich hier den Widerstand aufgegeben. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür. Ich meine, dass man damit dem Nationalrat auch einen guten Schritt entgegengekommen ist, sodass ich hoffe, dass man mir auf der anderen Seite auch entgegenkommt.

Nun bleiben aber von den 150 Millionen noch 110 Millionen Franken; davon sind 75 Millionen die eigentlichen Kinderabzüge und 35 Millionen betreffen den Zusatz für Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung. Angesichts dessen, dass wir die Kinderabzüge auch mit Ihrer etwas bescheideneren Variante von 5600 auf 9300 Franken um nicht weniger als 3700 Franken anheben, ist das immer noch eine Lösung, die durchaus vertretbar ist. Natürlich würde ich, Herr David, auch lieber bei den noch grosszügigeren Lösungen bleiben. Aber wir müssen irgendwo - beim Zustand, in dem die Finanzen sind - halt Kompromisse zu schliessen versuchen.

So gesehen möchte ich Sie bitten, bei der Mehrheit zu bleiben und das auch durchzuziehen. Es sind dann nicht mehr 150 Millionen, sondern nur noch 110 Millionen Franken. Das Sozialziel ist inzwischen teurer geworden. Immerhin haben wir einen Teil gerettet. Ich glaube, jeder Betrag von 100 Millionen Franken erleichtert vor allem Ihnen in den nächsten Jahren die Aufgabe, die Schuldenbremse verfassungskonform durchzusetzen. Wir müssen das anstreben, zum Wohle der nächsten Generationen und des Wirtschaftsstandortes.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.