AB 330250
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-12-11
Wortprotokoll
Selbstverständlich müssen sich alle Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, an die geltende Rechtsordnung halten. In den[NB]Bundesasylzentren werden Asylsuchende über die Gepflogenheiten in der Schweiz sowie über ihre Rechte und Pflichten informiert. Die Schweiz kann die Anerkennung als Flüchtling nicht an Bedingungen wie die schriftliche Anerkennung der Werte unserer Gesellschaft und der Rechtsordnung knüpfen. Für den Entscheid über die Anerkennung als Flüchtling sind die Flüchtlingskonvention sowie das Asylgesetz massgebend. Eine Person wird nicht als Flüchtling anerkannt, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Diese sind in der Flüchtlingskonvention abschliessend geregelt. Dazu gehört zum Beispiel die Begehung eines Verbrechens gegen den Frieden oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Anerkannte Flüchtlinge, die verwerfliche Handlungen begehen, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzen oder gefährden oder gegen die eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, erhalten jedoch kein Asyl.