Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-17
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-17
Wortprotokoll
Nach einer sehr langen und eingehenden Debatte hat sich der Nationalrat entschieden, dem Bundesrat zu folgen und auf ein Teilsplittingsystem überzugehen. Auch der Bundesrat hat natürlich sehr eingehend darüber gesprochen, was besser sei, ein Teilsplittingsystem, ein Splittingsystem oder eine Individualbesteuerung.
Ich habe immer gesagt, ich hätte mit beidem leben können, weil beides Vor- und Nachteile hat. Je nachdem, wie man die Abzüge und die Mechanismen - Vollsplitting, Teilsplitting - gestaltet, kann man die beiden System einander auch ein bisschen annähern. Ich glaube, die Lösung, die man hier mit dem Teilsplitting gefunden hat - sie führt dazu, dass das Alleinverdiener-Ehepaar nicht ganz so stark entlastet wird wie beim Vollsplitting -, hat dazu geführt, dass die Unterschiede im Faktischen zwischen den beiden Systemen etwas kleiner geworden sind. Aber es ist ein grundsätzlicher Schritt, den man politisch bewusst gemacht hat.
Ich muss Ihnen sagen: Wenn man diesen Schritt jetzt macht und das einführt, ist das nicht ein Schritt, den man in drei, [PAGE 244] vier Jahren wieder rückgängig macht; das wird kaum möglich sein. Wir sind bereit, das Postulat Lauri 02.3549 entgegenzunehmen. Es ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden; sie wird nächstens ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird sicherlich neue Erkenntnisse bringen, wie man das praktisch umsetzen könnte. Aber sogar wenn Sie einmal diese Daten haben werden, sind diese grundsätzlichen Änderungen eigentlich immer langfristig angelegt. Ich glaube nicht einmal an zehn Jahre, denn eine Reform selber dauert ein paar Jahre; bis die Praxis mit dem neuen System kommt, dauert es ein paar weitere Jahre. Das ist alles viel langfristiger, als man meistens denkt.
Sie dürfen auch nicht vergessen - aber das soll dann die eingesetzte Kommission zeigen -, dass wahrscheinlich der Übergang vom einen zum anderen System, weil es wieder Gewinner und Verlierer geben wird, nur mit grösseren Ausfällen zu machen ist. Sonst müssen Sie Leute in irgendwelchen Bereichen höher belasten, diese werden natürlich "aufjaulen" usw. Das wird eine nicht ganz so einfache Übung sein; sie ist höchstens dann möglich, wenn wir wieder in einer sehr guten Bundesfinanzlage sind. Vom System her ist die Individualbesteuerung aber durchaus vertretbar.
Ich will damit nur sagen: Wenn der Bund wieder auf ein anderes System zurückgehen wollte, wäre das wahrscheinlich eine sehr langfristige Geschichte; das ist das Erste.
Das Zweite - es ist gesagt worden, und ich kann es nur summarisch nochmals sagen -: Wenn Sie dem Nationalrat folgen, müssen die Kantone auf ein Splittingsystem übergehen, sie sind aber frei, ob sie ein Voll- oder ein Teilsplitting wählen und welchen Divisor sie nehmen. Sie dürfen aber keine Doppeltarife mehr behalten. Wenn Sie bei Ihrer Lösung bleiben, können die Kantone ihre Doppeltarife behalten, aber sie dürften z. B. nicht selber probehalber ein Individualbesteuerungsmodell einführen, weil eine Gemeinschaftsbesteuerung gesetzlich ohnehin vorgeschrieben ist. Für mich hängt die Frage, welches System besser ist, nicht nur von objektiven Gegebenheiten ab, sondern auch ein wenig vom Familienbild. Ich bin auch einer, der rein von der Überzeugung her eher zu Gemeinschaftsmodellen neigt, obwohl ich auch mit dem anderen hätte leben können; das spielt eben auch ein bisschen mit.
So gesehen könnten die Kantone also nicht gewissermassen zum Reagenzglas für andere Systeme werden, denn sie sind an Gemeinschaftsbesteuerungsmodelle gebunden. Das heisst: Doppeltarif oder Splitting, aber nichts anderes.
Was ist für den Bundesrat die Schlussfolgerung? Aus der Sicht des Bundes ist das keine Schicksalsfrage; er kann damit eben, ob Sie nun das so entscheiden oder anders. Wenn wir aber schon einen Verfassungsartikel haben, der anstrebt, die Steuerharmonisierung möglichst weiter zu treiben, und wenn Sie an die zunehmende Mobilität in unserem Lande denken, meine ich, dass die nationalrätliche Lösung bzw. die Lösung, die die Minderheit Wicki begründet hat, vorzuziehen ist. Zwar sind die unterschiedlichen Systeme - hier Doppeltarif, dann haben Sie für die Bundessteuer das Splitting, dort haben Sie den Doppeltarif - mit Formularen natürlich irgendwie bewältigbar. Aber es erfordert von den Bürgerinnen und Bürgern doch ein neues Eindenken: Warum ist es dort anders als hier? Sonst sind vielleicht nur der Divisor und die Abzüge ein wenig anders, aber das System und das Denken sind das gleiche. Hier halte ich es mit Herrn David: In einem kleinen Land mit viel Mobilität sollte man eigentlich versuchen, solche Unterschiede zu eliminieren. Natürlich ist es richtig: Der Preis ist der, dass der eine oder andere Kanton schon nach einigen wenigen Jahren wieder wechseln muss, wenn man rasch auf ein anderes System übergeht. Aber ich glaube nicht an diese sehr raschen Wechsel.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Lösung des Nationalrates bzw. der Minderheit Wicki vorziehen würde, ohne daraus aber eine Prestigefrage zu machen.