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Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-11

Wortprotokoll

Es ist seit Längerem bekannt: Die Suche nach Arbeitskräften bereitet unseren KMU grösste Sorgen. Zur Förderung der Berufsbildung braucht es nun endlich Nägel mit Köpfen anstatt blosser Lippenbekenntnisse. Für die Bildung geben wir viel an öffentlichen Geldern aus. Das ist auch gut so, denn die Bildung ist unsere einzige Ressource. Trotzdem geben wir rund zwanzigmal mehr Geld für die Hochschulen aus als für die Berufsbildung. Dieses Ungleichgewicht ist nicht zu rechtfertigen, dies umso weniger, als die Arbeitslosigkeit von Hochschulabsolventen um ein Vielfaches höher liegt als beispielsweise jene von Fachhochschulabsolventen.

Je länger, je mehr sind wir mit der Problematik konfrontiert, dass uns Arbeitskräfte mit Berufsbildung fehlen, beispielsweise im Handwerk. Dieses Problem müssen wir hauptsächlich in der Schweiz lösen; mit dem Import von Arbeitskräften aus dem Ausland werden wir es nicht nachhaltig lösen können. Wir müssen deshalb verstärkt in die Berufsbildung investieren, damit sich mehr junge Menschen in der Schweiz für diesen Weg entscheiden. Mir ist es aber wichtig, dass wir dies haushaltsneutral tun. Daher ist eine Kompensation des gleichen Betrages von 70 Millionen Franken bei den Geistes- und Sozialwissenschaften vorgesehen, wo die beschriebene Problematik nicht besteht.

Die zusätzlichen Mittel würden an die Kantone gehen, die ihrerseits am besten wissen, wie die Mittel zur Unterstützung von Lehrbetrieben eingesetzt werden müssen. Die konkrete Ausgestaltung ist also den Kantonen zu überlassen. Bei 70 Millionen Franken, aufgeteilt auf 26 Kantone, bleibt am Ende nicht sonderlich viel übrig. Es ist aber ein klares Zeichen dafür, dass wir eine bessere Balance zwischen Berufsbildung und den akademischen Laufbahnen herstellen wollen. Die Umlagerung von 70 Millionen Franken ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte Sie daher, meinen diesbezüglichen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Zu meinem Minderheitsantrag bezüglich der Position "Internationale Mobilität Bildung": Hier möchte ich eine Stabilisierung bei 50 Millionen Franken erreichen. Wenn man die Rechnungen der vergangenen Jahre anschaut, dann stellt man eine massive Steigerung der Ausgaben in diesem Bereich fest: Im Jahr 2022 waren es 46 Millionen Franken, im Jahr 2023 bereits über 53 Millionen Franken. Es geht also darum, dass auch in solchen Bereichen die Ausgaben nicht wie selbstverständlich immer steigen.

Ich komme schliesslich zu meinem letzten Minderheitsantrag im Zusammenhang mit der Position "Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz", wofür im Budget ein Betrag von rund 10 Millionen Franken vorgesehen ist. Die Hälfte dieses Betrags, also 5 Millionen Franken, ist für Studierende aus Entwicklungsländern vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass dieser Betrag vertretbar ist, weil die Studierenden aus den Ländern, um die es hier geht, sich möglicherweise ein Studium in der Schweiz nicht leisten können. Die andere Hälfte des Betrags ist allerdings für Studierende aus Industrieländern vorgesehen. Es kann nicht sein, dass die Schweiz diesen Industrieländern Stipendien für ihre Staatsangehörigen à fonds perdu finanziert. Ein kleiner Vergleich mit unseren Nachbarstaaten: Auch Schweizer Studierende erhalten zwar in Deutschland und Österreich Beiträge, diese liegen aber erheblich tiefer. Die Schweiz zahlt pro Stipendiat monatlich zwischen 2000 und 3500 Franken, Österreich 1000 Euro, Deutschland 1300 Euro. Es gibt also ein krasses Ungleichgewicht. Aus diesem Grund beantragt meine Minderheit bei dieser Position eine Kürzung auf 5 Millionen Franken.

Zum Schluss komme ich als gleichzeitiger Fraktionssprecher noch zu den übrigen Minderheitsanträgen in Block 5. Ich kann es kurz machen: Ich bitte Sie, diese allesamt abzulehnen und jeweils der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.

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