Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-12-11
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-12-11
Wortprotokoll
Es geht um eine Wettbewerbsfrage; Sie haben es bereits gehört. Gemäss Motion und Mehrheit der Kommission soll eine veraltete, wettbewerbsverzerrende Praxis zu Gesetz und ausgeweitet werden.
Gemäss Artikel 14 des Zollgesetzes können Zollerleichterungen für bestimmte Verwendungen vorgesehen werden. Dort gibt es ein paar hundert Ausnahmen. Unter anderem besteht seit 1959 eben eine Erleichterung für die Einfuhr von Weichweizen; hierfür gilt ein ermässigter Zollsatz von 10 Rappen pro 100 Kilogramm. Die Zollerleichterung ist aber an eine Bedingung geknüpft, nämlich an die Bedingung, dass 55 Prozent des aus dem importierten Weichweizen gewonnenen Mehles der Stärkeherstellung zugeführt werden. Das restliche Mehl kann für andere Zwecke verwendet werden; es gelangt als Backmehl auf den Markt.
Der Zolltarif für die Einfuhr von Brotgetreide hingegen ist innerhalb des dafür vorgesehenen Zollkontingentes deutlich höher. Er beträgt nicht 10 Rappen pro 100 Kilo, sondern das 230-Fache: Er beträgt 23 Franken pro 100 Kilo. Hier gibt es also einen Grenzschutz. Weil aus dem importierten Weichweizen nicht nur Stärke hergestellt wird, sondern ein grosser Teil als Backmehl auf den Markt gelangt, wird eben der Wettbewerb verzerrt. Das monierte im Jahr 2015 auch eine mandatierte Anwaltskanzlei. Sie forderte, die Ausbeutenorm von 55 Prozent sei auf mindestens 75 Prozent anzuheben, weil sich mit moderner Mahltechnologie rund 80 Prozent Mehl gewinnen liessen. Ergo landet ein Drittel davon - aus praktisch zollfrei importiertem Weichweizen - als Backmehl auf dem inländischen Markt, womit natürlich der Schutz der einheimischen Brotgetreideproduzenten unterwandert wird. Es kam dann zu einem Hin und Her, und letztlich gilt seit dem[NB]1.[NB]Januar 2023 eine Ausbeute von 75 Prozent.
Die Motion Knecht und die Kommissionsmehrheit wollen den Anteil nun wieder senken und für die bis 2023 gültige Praxis eine Gesetzesgrundlage schaffen.
Die Minderheit, wie auch der Bundesrat und die Kräfte, welche den Wettbewerb hochhalten, bittet Sie, die Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Es handelt sich um eine versteckte Subvention; sie widerspricht dem Subventionsgesetz. Subventionen sind demgemäss transparent und gestützt auf das Gesetz und eben nicht versteckt über das Zollgesetz auszurichten.
Über eine Zweckentfremdung von stark zollbegünstigten Waren auf stark geschützten Märkten - das ist hier der Fall - wird ein wirtschaftlicher Vorteil realisiert. Das hat eben sehr wohl Kosten oder Mindereinnahmen für den Bund zur Folge. Wenn Getreide fast zollfrei importiert wird, um Stärke zu produzieren, und es dann trotzdem im Brotgetreidekanal landet, dann führt das zu Ausfällen bei den Zolleinnahmen. Der Bundesrat beziffert diese Ausfälle auf 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht genau der Wettbewerbsverzerrung, man kann sie beziffern: Sie beträgt 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Jeder der Arbeitsplätze in diesen grossen Mühlen wird mit Tausenden, wenn nicht Zehntausenden Franken subventioniert; insgesamt ergibt das eben genau diese 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Kosten bzw. das Nachsehen haben auch die Mitbewerber, die nicht von diesem System profitieren, und zwar in Form von Wettbewerbsverzerrungen auf den geschützten Märkten.
Der Selbstversorgungsgrad beim Brotgetreide beträgt ja beinahe 100 Prozent. Gelegentlich muss Schweizer Brotgetreide sogar zu Futtergetreide deklassiert werden. Es gibt hier also eine Konkurrenz, insbesondere dann, wenn zusätzlich noch 9000 oder 10[NB]000 Tonnen zollerleichtertes Weizenmehl in den Speisekanal kommen. Die Minderheit will darum keine Gesetzesartikel schaffen, die diese Wettbewerbsverzerrung legitimieren würden, selbst wenn das bis 2023 Praxis war.
Die vorliegende Motion fordert eine allgemeine Gesetzesänderung. Sie geht über den Spezialfall der Stärkeherstellung hinaus. Mit diesem Mechanismus könnten andere Waren genauso begünstigt und könnten z.[NB]B. Öle mit einem tieferen Ausbeutesatz zollbegünstigt eingeführt werden. Das wäre ein Präjudiz für andere Waren, mit den erwähnten Konsequenzen.
Ich bitte daher die Kräfte, die den Wettbewerb als Garanten für Qualität und tiefe Preise in unserem Land hochhalten, die Motion aus den genannten Gründen abzulehnen. Es ist eine Quersubventionierung, die intransparent ist und erst noch den Grossen zugutekommt.