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David Eugen · Ständerat · 2003-03-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen namens der Minderheit beantragen, dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat diesem Beschluss mit 102 zu 65 Stimmen zugestimmt, also doch mit einer recht deutlichen Mehrheit. Es ist klar, dass der Tabakkonsum - da sind sich Mehrheit und Minderheit einig - gesundheitsgefährdend ist, das steht ja auch so auf jeder Zigarettenpackung. Wir wissen auch, dass der Tabakkonsum insbesondere bei Jugendlichen in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Innerhalb von 5 Jahren ist der Zigarettenkonsum bei 15- bis 19-Jährigen um 70 Prozent gestiegen. Wir stellen also fest, dass die heutigen Präventionsmassnahmen absolut ungenügend sind.

Die heutigen Präventionsmassnahmen - damit komme ich zur zweiten Überlegung - werden über das Budget finanziert, und zwar im Umfang von jährlich 8 bis 9 Millionen Franken. Der Bundesrat hat mit dem letzten Budget eine Kürzung um 800 000 Franken beantragt. Es ist klar, dass all diese Präventionsmittel, die nicht verursachergerecht finanziert sind, wie das bei der jetzigen Tabakprävention der Fall ist, dem Budgetdruck weichen müssen. Wir werden also in den nächsten Jahren Folgendes erleben: Wenn wir keine verursachergerechte Finanzierung schaffen, werden wir die Tabakprävention aus Budgetgründen noch weiter zurücknehmen müssen. Wer also für Prävention ist und das ernst meint, muss auch die erforderlichen Mittel bereitstellen. Man kann nicht sagen, man sei zwar für Prävention, aber gegen die Mittelbereitstellung. Wenn wir über die [PAGE 232] Mittelbereitstellung reden, ist es doch immer noch intelligenter, die Mittel verursachergerecht bei der Zigarette als aus dem allgemeinen Einkommenssteuertopf oder Mehrwertsteuertopf zu beschaffen - das wäre doch unvernünftig!

Auf den Haupteinwand, der jetzt auch wieder vom Kommissionspräsidenten vorgetragen wurde, möchte ich eingehen: Es wird gesagt, die Verfassungsmässigkeit sei nicht gegeben. Schon letztes Mal war das das Hauptthema im Rat. Daraufhin hat dann der Nationalrat bzw. seine Kommission beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben sei. Wie bei jedem juristischen Gutachten kann man natürlich auch hier den Standpunkt vertreten - wie es der Kommissionspräsident jetzt ausgeführt hat -, dass die Argumente der Gutachter eben nicht überzeugend seien und man daher am alten Standpunkt festhalte.

Diese Überlegung krankt aber einmal am folgenden Punkt: Wir haben im Bereich des Tabaks bereits einen Fonds, der so finanziert wird - verfassungswidrig, wie geltend gemacht wird -, den so genannten Sota-Fonds für die Tabakpflanzer. Ich finde es doch etwas widersprüchlich, wenn wir jetzt mit grossem Aufwand die Verfassungswidrigkeit des Präventionsfonds bejahen, aber jene des bestehenden Fonds für die Tabakpflanzer verneinen. Also müssten wir dann schon konsequent sein und diesem so genannten Sota-Fonds für die Tabakpflanzer endlich den Todesstoss geben. Das will aber niemand tun. Mit anderen Worten: Dieses Verfassungsargument leidet daran, dass wir uns selbst als Gesetzgeber nicht konsequent verhalten.

Zu den Überlegungen, die jetzt bezüglich Lenkungsabgabe ausgeführt worden sind: Ich gebe dem Herrn Kommissionspräsidenten vollumfänglich Recht, wenn er sagt, dass die Lenkungswirkung der 2,6 Rappen pro Päckchen nicht mehr von Bedeutung ist. Warum ist das aber so? Der Lenkungseffekt wird bereits stark von der Tabaksteuer selbst erzeugt. Pro Päckchen Tabak oder Zigaretten, das Sie kaufen, zahlen Sie 2 Franken 45 Rappen als Tabaksteuer. Das heisst, die Tabaksteuer nimmt eben die Lenkungswirkung in Anspruch. Damit wird primär gelenkt. Die Zusatzabgabe, die hier verlangt wird, muss zusammen mit der Tabaksteuer beurteilt werden: Insgesamt wird sie 2 Franken 48 Rappen oder 2 Franken 50 Rappen betragen und damit natürlich einen signifikanten Lenkungseffekt haben. Das heisst, wir können in Fällen, in denen bereits eine Steuer die Lenkungswirkung erzeugt, nicht hingehen und sagen, eine verursachergerechte Finanzierung der Prävention sei nicht mehr möglich, weil wir mit der Steuer den Lenkungseffekt bereits stark konsumiert haben. Es handelt sich hier bei der Tabaksteuer, also bei der Tabakbesteuerung insgesamt, um eine Lenkungsabgabe. Man will die Leute vom Tabak wegbringen. Das setzen wir hier um. Letztlich ist dann ein Teil dieser Erträge, die aus der Besteuerung der Zigarette kommen, wie wir sie auch immer benennen - in concreto 2,6 Rappen pro Paket -, für die Prävention bestimmt. Damit ist die Prävention finanziert. Sie wird mit 20 Millionen Franken finanziert und kann auch realistisch umgesetzt werden.

Ich ersuche Sie daher, hier dem deutlichen Votum des Nationalrates zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.