Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-12
Wortprotokoll
Die Investitionen in den Netzausbau und in die Bahndienstleistungen sind wichtig, um die Vernetzung unserer Regionen weiterzuentwickeln, die Dichte des Netzes zu erhöhen und die Pünktlichkeit zu gewährleisten. Die Erwartungen der Nutzer und der Politik sind hoch, das zeigen auch die vom Parlament beschlossenen Ausbauschritte.
Die SBB sind die wichtigste Eisenbahngesellschaft der Schweiz. Sie wurden 1902 mit der Verstaatlichung eines Grossteils des Schweizer Eisenbahnnetzes gegründet und erhielten 1999 den Status einer öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft, deren Kapital vollständig vom Bund gehalten wird. Damals gab es den letzten Schuldenschnitt: Den SBB wurden gut 11 Milliarden Franken Schulden erlassen.
Heute ist das Unternehmen wieder stark verschuldet. Als Eigner ist es unsere Pflicht, die ansteigende Schuldenkurve der SBB zu durchbrechen. Die Vorlage zur nachhaltigen Finanzierung der SBB soll dazu einen Beitrag leisten.
Mit der Vorlage bereinigen wir zudem die letzten Auswirkungen aus der Covid-19-Krise. Die Verschuldung der SBB ist durch die hohe Investitionstätigkeit bereits vor Corona trotz der erwirtschafteten Überschüsse stetig angestiegen. Die vom Bund vorgegebene Zielgrösse zur maximalen Nettoverschuldung konnte durch Verbesserungen im operativen Geschäft in den Jahren vor Corona jedoch erfüllt werden. Das änderte sich mit der Corona-Krise. Das Personenverkehrsaufkommen ging aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben drastisch zurück.
In der Folge hat der Bundesrat für den regionalen Personenverkehr, für den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr, aber auch für den Güterverkehr und die Eisenbahninfrastruktur-Unternehmen spezifische Massnahmen ergriffen. Das Ziel war, die Covid-19-bedingten Verluste abzumildern bzw. auszugleichen. Der Bund richtete aber keine Beiträge an den eigenwirtschaftlich zu erbringenden Fernverkehr aus. In der Folge verzeichneten die SBB in diesem Geschäftsbereich in den Jahren 2020, 2021 und 2022 kumulierte Verluste von über einer Milliarde Franken. In Verbindung mit einer weiterhin hohen Investitionstätigkeit stieg die Verschuldung der SBB weiter an: Per Ende 2022 betrug die Nettoverschuldung der SBB 11,4 Milliarden Franken.
Die vom Bund vorgegebene Zielgrösse zur maximalen Nettoverschuldung konnten und können die SBB nicht mehr einhalten. Trotz der guten Erholung im Verkehrsaufkommen ist die Einhaltung der Vorgaben ohne Unterstützungsmassnahmen des Bundes in den nächsten Jahren wenig wahrscheinlich. Die Vorlage, die wir heute diskutieren, hat zum Ziel, die SBB finanziell zu stärken und die Verschuldungssituation zu mildern.
Es gilt, die Investitionsfähigkeit und Rentabilität der SBB nachhaltig sicherzustellen. Die Ziele zur maximalen Nettoverschuldung sollen bis 2030 wieder eingehalten werden. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass die SBB die in den 2030er-Jahren anstehenden Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbauschritt 2035 aus eigener Kraft finanzieren können. Zudem sollen die Finanzierungsinstrumente des Bundes geklärt und die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds sichergestellt werden.
Sie haben es gehört, die Vorlage beinhaltet drei Massnahmen: einen einmaligen Kapitalzuschuss in der Höhe der Fernverkehrsverluste aus der Corona-Krise, die Klärung der Finanzierungsinstrumente und die Sicherstellung der Liquidität für den Ausbau der Infrastruktur.
Mit der ersten Massnahme, dem vorgesehenen Kapitalzuschuss, erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes. Die Defizite der SBB in den von Corona geprägten Jahren resultieren insbesondere aus dem Fernverkehr. Ausgehend davon, bemisst sich der Kapitalzuschuss an der Höhe der Verluste im Fernverkehr für die Jahre 2020 bis 2022. Diese beliefen sich auf insgesamt 1,15 Milliarden Franken. Sie können sich erinnern, Sie hatten gestern beim Budget einen Kürzungs-, einen Halbierungsantrag der Minderheit Strupler betreffend diese Position, und ich hatte Sie gebeten, Ihren Entscheid dazu heute zu fällen.
Mit der zweiten Massnahme, mit der vorgeschlagenen Anpassung von Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen, werden die Finanzierungsinstrumente neu geregelt. Die SBB finanzieren sich heute zu wesentlichen Teilen über die Bundestresorerie. Diese sogenannten Tresoreriedarlehen sind Teil des Finanzvermögens des Bundes. Sie werden ausserhalb des Haushalts gewährt und unterliegen somit nicht den Vorgaben der Schuldenbremse.
Die stetig wachsende Verschuldung der SBB ist - Corona ausgeklammert - auf die hohe Investitionstätigkeit zurückzuführen. Dabei besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem politisch gewollten Ausbau der Infrastruktur und dem stetigen Ausbau des Angebots. Während die durch das Parlament beschlossenen Investitionen in die Infrastruktur durch den Bahninfrastrukturfonds nachhaltig finanziert sind, finanzieren die SBB die daraus resultierenden Folgeinvestitionen selber. Hervorzuheben sind dabei die Investitionen in das Rollmaterial oder in für den Betrieb notwendige Objekte wie Industriewerke und Serviceanlagen. Diese Investitionen sind aber oftmals nur begrenzt wirtschaftlich. Mit dem stetigen und teils unwirtschaftlichen Ausbau des Angebots erfüllen die SBB eine öffentliche Aufgabe.
Aus diesem Grund ist eine über das gegenwärtige Niveau hinausgehende Verschuldung der Schuldenbremse zu unterstellen, dies entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission, die verlangt, die Anpassung von Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen zu streichen. Geht der Finanzierungsbedarf über die bestehende Verschuldung hinaus, muss dieser über den Bundeshaushalt gedeckt werden.
Ich bitte Sie, hier die Minderheit Hurter Thomas zu unterstützen. In der Kommission und von Nationalrat Candinas wurde gesagt, dass damit andere Aufgaben verdrängt würden. Das ist aber nicht der Fall. Wenn der Kapitalzuschuss heute gesprochen wird, diese 1,15 Milliarden Franken, dann kann die Verschuldung gesenkt werden, und wir gehen nicht davon aus, dass ungefähr vor Ende der Zwanzigerjahre tatsächlich auch Darlehen im Rahmen des Budgets gesprochen werden müssten; das ist nicht der Fall.
Aber Sie müssen sich einfach bewusst sein, dass Tresoreriedarlehen nur dann gewährt werden können, wenn die Rückzahlbarkeit tatsächlich gewährleistet ist. Bei dieser Verschuldung ist dies nicht gewährleistet. Das bedeutet also: Selbst wenn Sie eine Ablehnung beschliessen und man die Entschuldung auch nicht vornehmen können sollte, wird der Bund nicht einfach so Tresoreriedarlehen gewähren können, weil sie nicht rückzahlbar sind und damit eben die Vorgaben der Schuldenbremse verletzen.
Ich komme nun noch zur dritten Massnahme, der Anpassung von Artikel 19 des Schwerverkehrsabgabegesetzes: Hier geht es darum, die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds zu gewährleisten, damit der Infrastrukturausbau [PAGE 2332] sichergestellt wird. Im Gesetz soll neu festgelegt werden, dass der maximale Anteil des Bundes am Reinertrag der LSVA, das heisst zwei Drittel, in den BIF eingelegt wird. Der Fonds soll eine minimale Reserve von 300 Millionen Franken enthalten; Sie schlagen vor, das im Gesetz festzuschreiben. Ich verlange dazu keine Abstimmung, Herr Präsident, aber es ist nicht nötig, das im Gesetz festzuschreiben. Im Gegenteil, das Gesetz wäre dann eigentlich auch weniger flexibel.
Weiter möchte ich erwähnen, dass die SBB selber auch ihren Beitrag zur Sanierung der Finanzsituation leisten, um wieder ein akzeptables Verschuldungsniveau zu erreichen. 2020 haben die SBB Kosten- und Effizienzmassnahmen in der Höhe von insgesamt rund 6 Milliarden Franken eingeleitet, um ihre finanzielle Situation bis 2030 zu stabilisieren.
Die Vorlage, wie Sie sie heute beraten, entspricht weitestgehend der Vernehmlassung. Von einigen Kantonen wurde in der Vernehmlassung die Befürchtung geäussert, der Ausbau der Infrastruktur könne durch die Vorlage gebremst werden. Diese Befürchtung ist unbegründet. Der BIF wird in den Jahren 2024 bis 2029 weit über 30 Milliarden Franken für die Bahninfrastruktur ausgeben können. Würde er in dieser Zeit durch eine Senkung des Deckungsbeitrages zusätzlich belastet, hätte das keine Auswirkungen auf die Ausbaupläne.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und bei Artikel 20 der Minderheit Hurter Thomas zu folgen.