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Maissen Theo · Ständerat · 2003-03-17

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Bei Artikel 40 geht es um die ausserordentliche Beendigung von Förderungen. Hier war formuliert, dass dann, wenn eine Organisation, die im gemeinnützigen Wohnungsbau tätig ist, wesentliche Anforderungen nicht mehr erfülle, die Förderung ihrer Tätigkeit eingestellt werden könne. Der Nationalrat hat das klarer und enger formuliert: Wenn eine solche Organisation ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt oder den Anforderungen nicht mehr gerecht wird, wird die Förderung ihrer Tätigkeit eingestellt.

Das ist an sich logisch, und auch hier konnte sich die Kommission der nationalrätlichen Formulierung anschliessen.