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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-12

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-12

Wortprotokoll

Anträge der Finanzkommission, die finanzpolitisch begründet sind, verdienen in unserem Rat normalerweise Unterstützung. Hier geht es aber nicht um eine finanzpolitische Frage, sondern in erster Linie um eine staatspolitische, eine institutionelle Frage.

Im Namen und im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates beantrage ich Ihnen, Artikel 112 Absätze 3bis und 4 aus dem Entwurf der Finanzkommission des Nationalrates zu streichen. Die SPK-S hat sich an ihrer Sitzung vom 19.[NB]Oktober 2023 eingehend mit der parlamentarischen Initiative der FK-N befasst und entschieden, der FK-S in einem Mitbericht drei Anträge zu unterbreiten. Nachdem sich die Finanzkommission entschieden hat, bei den Artikeln 50 und 94a dem Nationalrat zu folgen, verbleibt jetzt noch die Differenz bei den Absätzen 3bis und 4 von Artikel 112. Die SPK-S beantragt Ihnen, hier beim geltenden Recht zu bleiben.

Ich richte mich insbesondere auch an die Kolleginnen und Kollegen aus der Finanzkommission: Die SPK-S hat Verständnis dafür, dass sich die Finanzkommissionen bei Erlassentwürfen der Sachbereichskommissionen und des Bundesrates die Frage stellen, welche Folgen die Erlasse für den Bundeshaushalt haben können. Das ist auch die Aufgabe [PAGE 1156] der Finanzkommissionen, schliesslich üben sie gemäss Artikel 50 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes die Oberaufsicht über den gesamten Finanzhaushalt aus. Es ist daher folgerichtig, dass das geltende Recht - konkret: Artikel 50 Absatz 2 ParlG - den Finanzkommissionen explizit das Recht einräumt, zu Erlassentwürfen von finanzpolitischer Bedeutung Berichte an die vorbereitende Sachbereichskommission zu richten. Solche Erlassentwürfe können den Finanzkommissionen auch explizit zum Mitbericht oder zur Vorberatung zugewiesen werden.

Das geltende Recht macht in Bezug auf die Kompetenzen und Möglichkeiten der Finanzkommissionen keinen Unterschied zwischen Erlassentwürfen des Bundesrates und Erlassentwürfen von Kommissionen. Das ist mit Blick auf die heute zu entscheidende Frage wichtig.

Die Finanzkommission des Nationalrates sieht nun mit ihrem Entwurf vor, dass bei gewissen Erlassentwürfen von Kommissionen ein abweichendes Verfahren eingeführt werden soll. Hat ein Erlassentwurf einer Sachbereichskommission erhebliche finanzielle Auswirkungen, soll die Finanzkommission des betreffenden Rates faktisch auf die gleiche Stufe wie der Bundesrat gestellt und zeitgleich mit ihm zur Stellungnahme eingeladen werden. Beantragt die Finanzkommission eine Änderung, so hat die zuständige Sachbereichskommission diese zu beraten, bevor der Erlassentwurf im Erstrat zur Beratung kommt. Die uns für die Beratung im Plenum vorliegenden Fahnen würden in der Konsequenz künftig eine weitere Spalte enthalten: Nebst dem geltenden Recht, dem Erlassentwurf der Kommission mit Mehr- und Minderheiten und der Stellungnahme des Bundesrates gäbe es auch noch eine Spalte für die Finanzkommission, vermutlich wiederum mit Mehr- und Minderheiten.

Das ist aus mehreren Gründen weder nötig noch sinnvoll. Die vorgelegte Änderung ist aber vor allem aus staatspolitischer Sicht falsch. Was spricht dagegen?

Erstens haben die Finanzkommissionen schon heute das Recht, bei Erlassentwürfen von finanzpolitischer Bedeutung Mitberichte an die vorberatende Kommission zu richten; daran ändert sich nichts. Wieso die Finanzkommissionen neu bei gewissen Erlassentwürfen explizit zur Stellungnahme eingeladen werden sollen, erschliesst sich der Staatspolitischen Kommission nicht. Es würde nur zu bürokratischen Leerläufen führen, wenn die Finanzkommissionen auch dann zur Stellungnahme einzuladen wären, wenn sie von ihrem heutigen Recht zur Abgabe eines Mitberichtes gar nicht Gebrauch machen wollten.

Zweitens ist unklar, wie die für die Wahl des jeweiligen Verfahrens massgebende Unterscheidung zwischen Erlassentwürfen von finanzpolitischer Bedeutung und solchen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen erfolgen soll, ohne dabei in Willkür zu verfallen.

Drittens ist davon auszugehen, dass den Stellungnahmen der Finanzkommissionen nicht nur finanzpolitische Überlegungen zur konkreten sachpolitischen Frage zugrunde gelegt würden, sondern die gleichen politischen Überlegungen zur politischen Wünschbarkeit des Erlassentwurfes wie in der zuständigen Sachbereichskommission. Die SPK macht die Prognose, dass wir dann auf der Fahne bei den Anträgen der Sachbereichskommission und der Finanzkommission oft dieselben Mehr- und Minderheiten vorfinden würden. Ein Mehrwert wäre dies nicht.

Viertens ist die SPK der dezidierten Auffassung, dass die finanzpolitische Beurteilung eines Erlassentwurfes nicht nur Sache der Finanzkommissionen ist, sondern auch eine Aufgabe der Sachbereichskommissionen. Die finanziellen Auswirkungen einer Vorlage werden daher standardgemäss und sorgfältig abgeklärt, und zwar mit den gleichen verwaltungsinternen Abläufen wie bei einem Erlassentwurf des Bundesrates. Die Einführung eines anderen Verfahrens für[NB]Erlassentwürfe[NB]von[NB]Kommissionen macht auch aus diesem Grund nicht nur keinen Sinn, sondern ist auch staatspolitisch falsch.

Fünftens wäre es äusserst sonderbar, wenn gemäss dem zweiten Satz von Absatz 3bis eine Vertretung der nationalrätlichen Sachbereichskommission den Erlassentwurf in der Finanzkommission des Ständerates zu vertreten hätte und nicht ein Mitglied der ständerätlichen Kommission.

Zu guter Letzt noch eine Überlegung, die wir als Ständerat anstellen sollten: Anders als im Nationalrat haben in unserem Rat alle Mitglieder der Finanzkommission auch Einsitz in Sachbereichskommissionen. Damit ist garantiert, dass die Mitglieder der Finanzkommission ihre finanzpolitische Kompetenz bereits in der Sachbereichskommission bei der Beratung des Erlassentwurfes einbringen können. Sie können dem Rat bei einer abweichenden finanzpolitischen Analyse auch Minderheitsanträge unterbreiten. Im Bedarfsfall können dem Rat auch Einzelanträge vorgelegt werden, die in unserer Kammer erfahrungsgemäss seriös geprüft werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Staatspolitischen Kommission zuzustimmen und die fraglichen Absätze aus der Vorlage zu streichen. Die Finanzkommission behält trotzdem ihre wichtige Rolle; ihre Kompetenzen werden nicht beschnitten. Aber wir bleiben institutionell, staatspolitisch korrekt.

Ich bedanke mich im Namen der SPK für Ihre Unterstützung.