Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-14
Wortprotokoll
Die beiden Motionen kritisieren grundsätzlich, dass die Arbeitgeberbeiträge des Bundes an die berufliche Vorsorge teilweise hoch sind. Die Motionen wollen die Beiträge des Bundes an die berufliche Vorsorge entsprechend stark einschränken. Die beiden Motionen gehen allerdings davon aus, dass die Bedingungen bezüglich Arbeitgeberbeiträgen an die berufliche Vorsorge bei der Privatwirtschaft homogen sind und dass sie den gesetzlichen Mindestvorgaben entsprechen. Das ist allerdings in der Praxis nicht der Fall. Bei der Anstellung ist der Arbeitgeberbeitrag für die berufliche Vorsorge sicher ein wichtiger Teil, aber nur ein Teil der Rahmenbedingungen für die Anstellung. Entscheidend ist letztlich immer das Gesamtpaket, das dem Arbeitnehmer für seine Zusage, eine Stelle anzutreten, angeboten wird.
Hintergrund der jetzigen Vorstösse und der Diskussion ist der Fachkräftemangel. Der Fachkräftemangel ist sicherlich eine Realität in verschiedenen Bereichen der Privatwirtschaft; er ist aber auch eine Realität beim Bund. Es ist auf der einen Seite sicher richtig - und das sieht die Kommission auch ein -, dass es nicht angehen kann, dass die öffentliche Hand[NB]den[NB]Privatsektor mit Angeboten konkurrenziert, die der Privatwirtschaft nicht zur Verfügung stehen. Aber auf der anderen Seite muss natürlich auch der Bund als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben.
Die beiden Motionen würden nun den Bund in einem Punkt der Anstellungsbedingungen sehr stark einschränken. Die Mehrheit der SPK ist durchaus der Ansicht, dass das Verhältnis zwischen den Anstellungsbedingungen der öffentlichen Hand und denjenigen privater Arbeitgeber angesichts des Fachkräftemangels beobachtet werden muss. Die SPK-Mehrheit hat aber zur Kenntnis genommen, dass aktuell ein Bericht des Bundesrates in Arbeit ist. Die SPK möchte zunächst abwarten, was dieser Bericht ergibt, ob hier tatsächlich ein Missverhältnis vorliegt oder nicht, und erst dann analysieren, ob ein Handlungsbedarf vorliegt.
Deshalb hat die SPK mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung bei der einen Motion und 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung bei der anderen Motion beide Motionen abgelehnt. Sie beantragt Ihnen, das auch zu tun.